KFZ Versicherung Akteneinsicht

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 6w einen KFZ Unfall in dem mir die Gegenseite beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist. Die Person gab den Unfall soweit auch zu, bestritt aber dass die Schäden an der Felge von dem Zusammenprall stammen. Daraufhin rief ich die Polizei. Für diese war die Sache klar und die Beamten nahmen die Personalien und die Aussagen auf.
Am Nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte.
Diese erstellte bereits ein Gegengutachten welches meinem sehr ähnlich ist. Jedoch verzögert sich die Auszahlung da der Verursacher sich nicht meldet und auf keine Schreiben der Versicherung reagiert.

Jetzt liegt die polizeiliche Akte vor, in dieser steht:

"01 fur auf dem rechten Fahrstreifen neben 02.
01 wechselte den Fahrstreifen nach links und übersah den bereits neben sich befindlichen 02. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden."

"Dem betroffenen wurde die festgestellte Ordnungswidrigkeit mitgeteilt..."

zum Schluss noch "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu"
Ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von 35€ wurde auch gegen den Verursacher veranlasst.

Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht? Hat es eine starke Auswirkung dass in dem einen Absatz steht: "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu" ?
Reicht die polizeiliche Feststellung/ Meinung, damit die Versicherung die Summe auszahlt?

Vielen Dank Vorab! 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chrisows schrieb am 12. Mai 2016 um 06:45:05 Uhr:


Und was sagt ihr so allgemein wie die Aussichten sind?

Hier liegt kein "Gegengutachten" vor, sondern ein standardisierter Kürzungsbericht eines externen Dienstleisters, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist.

Der Versicherer hat mit 6 Wochen genügend Zeit gehabt, den Schaden ordentlich zu regulieren.

Da er das offensichtlich nicht will, sollte der Anwalt unverzüglich die Klageschrift ausfertigen und sich nicht weiter auf die Rolle schieben lassen.

Alles Andere führt nur zu weiteren unnötigen Verzögerungen.

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Wenn er sich trotz mehrmaliger Aufforderung des Versicherers drückt, muß er eben mit Konsequenzen rechnen, u.U. das der Versicherer den Schaden bezahlt, weil der VN sich nicht dazu äußert.

I.d.R. ist es aber so, dass der Verursacher sich selber einen RAW nimmt, um seinerseits einen Schadenersatz fordert.

Was dann in einer Gerichtsverhandlung geklärt wird.

Dass ein Unfallverursacher einen Schaden nicht seiner Versicherung meldet, ist uns auch schon passiert.
Der hatte seinen Versichungsbeitrag nicht gezahlt.
Wir sind dem mehrfach auf die Pelle gerückt (natürlich nur mit Worten), bis der dann aktiv wurde.

Meiner Tochter ist das auch passiert, der Versicherer hat den Schaden zu 100% ersetzt.

Ich frage mich halt nur Wielange die Versicherung sich noch Zeit lässt, immerhin liegt denen die Kopie der Akte auch schon zwei Wochen vor...

Wisst ihr welche Fristen man setzt?
Eine ist heute erst wieder abgelaufen, gab aber schon vor der Akte ein paar...

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Die Versicherung kann sich Zeit lassen, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, das sie zur Zahlung verpflichtet.

Fristen kannst du setzen, wie du willst, die verpflichten die Versicherung zu exakt überhaupt nichts.

ich hab auch vor ca.1 jahr einen umfall gehabt und schuld ich hab es meiner versicherung mitgeteilt und die haben reguliert weil ich es ehrlich zugegeben habe aber wen einer der beteiligten es nicht zugibt kann es evntuell dauern von daher schau einfach mal wen er es nicht zugibt hast du den salat allein schon wen der schaden begutachtet wird geht ne dimense zeit drauf

die Verursacherin meldet sich weiterhin nicht und die Versicherung macht keine Anzeichen etwas zu unternehmen...
Mein Anwalt empfiehlt jetzt zu klagen, da ich aber keinen Rechtsschutz habe weiß ich nicht so richtig wie ich vorgehen soll...

Zitat:

@Chrisows schrieb am 2. Juni 2016 um 14:00:35 Uhr:


Mein Anwalt empfiehlt jetzt zu klagen, da ich aber keinen Rechtsschutz habe weiß ich nicht so richtig wie ich vorgehen soll...

Ganz einfach:

Entweder auf die Entschädigung verzichten und Gutachten plus bisher angefallene Anwaltskosten selbst zahlen

oder

klagen.

Entscheiden musst du das selbst, da kann dir keiner helfen.
Wie die Erfolgschancen einer Klage stehen, soll dir dein Anwalt erklären. Der kennt die Akten, wir nicht,

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