KFZ Versicherung Akteneinsicht

Hallo zusammen,

ich hatte vor ca. 6w einen KFZ Unfall in dem mir die Gegenseite beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist. Die Person gab den Unfall soweit auch zu, bestritt aber dass die Schäden an der Felge von dem Zusammenprall stammen. Daraufhin rief ich die Polizei. Für diese war die Sache klar und die Beamten nahmen die Personalien und die Aussagen auf.
Am Nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte.
Diese erstellte bereits ein Gegengutachten welches meinem sehr ähnlich ist. Jedoch verzögert sich die Auszahlung da der Verursacher sich nicht meldet und auf keine Schreiben der Versicherung reagiert.

Jetzt liegt die polizeiliche Akte vor, in dieser steht:

"01 fur auf dem rechten Fahrstreifen neben 02.
01 wechselte den Fahrstreifen nach links und übersah den bereits neben sich befindlichen 02. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden."

"Dem betroffenen wurde die festgestellte Ordnungswidrigkeit mitgeteilt..."

zum Schluss noch "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu"
Ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von 35€ wurde auch gegen den Verursacher veranlasst.

Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht? Hat es eine starke Auswirkung dass in dem einen Absatz steht: "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu" ?
Reicht die polizeiliche Feststellung/ Meinung, damit die Versicherung die Summe auszahlt?

Vielen Dank Vorab! 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chrisows schrieb am 12. Mai 2016 um 06:45:05 Uhr:


Und was sagt ihr so allgemein wie die Aussichten sind?

Hier liegt kein "Gegengutachten" vor, sondern ein standardisierter Kürzungsbericht eines externen Dienstleisters, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist.

Der Versicherer hat mit 6 Wochen genügend Zeit gehabt, den Schaden ordentlich zu regulieren.

Da er das offensichtlich nicht will, sollte der Anwalt unverzüglich die Klageschrift ausfertigen und sich nicht weiter auf die Rolle schieben lassen.

Alles Andere führt nur zu weiteren unnötigen Verzögerungen.

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Was sagt dein Anwalt zu dem Fall?

Welches Gegengutachten?
Wie kam das zu Stande?

Der Betroffene darf die Schuld nicht einräumen, weil er sonst Ärger mit seiner Versicherung bekommen kann.
Ich denke, dass du dir keine Gedanken machen musst.

Mein Anwalt sagte bisher es sieht gut aus kann nur paar Wochen dauern...
Ich weiß nicht genau die Versicherung erstellte ein Gegengutachten auf eigene Faust und kürzte die stundensätze minimal...

Ich hoffe das alles glatt geht und es keine ewig lange Geschichte wird

Das hört sich für mich danach an, als wenn du fiktiv abrechnen möchtest.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Mai 2016 um 22:58:11 Uhr:


Der Betroffene darf die Schuld nicht einräumen, weil er sonst Ärger mit seiner Versicherung bekommen kann.
Ich denke, dass du dir keine Gedanken machen musst.

Welcher Ärger wäre das konkret?

Das frage ich mich auch. Er kennt vielleicht den § 105 des VVG nicht.

https://www.adac.de/.../...un%20nach%20einem%20Unfall%202016_34443.pdf

Verhalten gegenüber der Polizei!
Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren.

Unfallbericht erstellen!
Wenn möglich mit Unfallbeteiligten einen Unfallbericht (Formular) ausfüllen. Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Ja und? Steht der ADAC über dem VVG? Vielleicht haben die 2008 anderes zu tun gehabt, als sich um das neue VVG zu kümmern. Möglicherweise wurde gerade besprochen, wer das Goldene Lenkrad bekommt. 😁

Gesetzestext:

Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam.

Vielleicht benutzt ihr selbst mal Google, dann erfährt ihr mehr dazu.

Du schreibst:

Der Betroffene darf die Schuld nicht einräumen, weil er sonst Ärger mit seiner Versicherung bekommen kann.

Beschreibe doch einfach einmal, welchen Ärger er bekommen kann.

Dadurch tritt eine Beweislastumkehr ein.

Damit hat der Versicherer doch nichts am Hut! Du sprichst doch vom Ärger, den der Versicherer machen kann.

Und was sagt ihr so allgemein wie die Aussichten sind?

Die sind gut. Bleib einfach locker. Wenn der Verursacher seiner Versicherung nicht antwortet, dann dürfen die deine Ausführungen (bzw. die vom Anwalt) als richtig unterstellen. Dann wird reguliert. Sollte er Unfug erzählen, dann bleibt es trotzdem Sache der Versicherung zu entscheiden, wem sie glaubt. Die polizeiliche Ermittlungsakte ist oft die wesentliche Entscheidungsgrundlage, wenn keine weiteren Beweismittel vorliegen. Es kann zwar etwas dauern. Aber das ist nicht ungewöhnlich.

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