KFZ Steuer
Also auch auf die Gefahr hin, das es irgendwo schon tot getreten ist, ich hab's nicht gefunden...
Wie ist das denn jetzt mit der KFZ Steuer beim ML. Werden die jetzt wie PKW behandelt oder doch noch die alte Art?
Bei mir im KFZ Brief steht EG3 ist das die Bedeutung für Schadstoffklasse Euro 3?
41 Antworten
Kubikbesteuerung schwerer Geländewagen
Hi...
bin neu hier, weil auch ich das Thema Geländewagensteuer im Internet durchforstet habe.
Fahre seit vielen Jahren nach Gewicht besteuerte 4WDs, da ich die hohe Anhängelast brauche zum Anhängerziehen.
Habe nun im Januar meine letzte Gewichtsbesteuerung verloren bei der Neuanmeldung eines neuen Gs.
Hatte erstmal wie gewohnt nach der alten Regelung eine Änderung der Steuerbescheides beantragt und heute vom Finanzamt Koblenz eine Absage bekommen.
Begründung: Wegfall des § 23 Abs.6a. Der G fällt laut telefonischer Rücksprache mit der zulässigen Zulassungsbehörde in die Kategorie Kombilimousine, also AC und nicht mehr AF.
Echt ein klassischer Fall von Ungleichbehandlung, da wir noch einen älteren G (das gleiche Modell G400 CDI )haben, der nach wie vor mit 185 € Gewichtsbesteuert läuft.
Werde also auf jeden Fall gegen die nun eingezogenen 642 € vorsorglich Widerspruch einlegen.
@all
Habe heute Post vom Finanzamt bekommen, wegen meines Widerspruchs.
Ich soll jetzt Bilder von vorne, seite, hinten und Innenraum schicken oder das Auto vorfahren.
Na das wird noch ein schöner spaß.
Hi
Jo,
wenn der Laderaum grösser ist als der Fahrgastraum hast du Glück.
Das wird aber nicht der Fall sein.
Da gibt es nur die Möglichkeit die Rücksitze auszubauen,
und dann eine Trennwand ein bauen!!!
@sippi
aber das Urteil vom letzten Jahr besagt was anderes. Nach der dort angewandten Formel trifft das für den ML zu.
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neuer Beschluss FG BaWü
Hallo miteinander,
falls noch nicht bekannt, checkt in google: 8v 4/06
s. auch unten.
Viele Grüße
Klaus
FG Baden-Württemberg 14.3.2006, 8 V 4/06
Für Geländewagen gilt weiterhin die günstigere Besteuerung nach Gewicht
Trotz der vom Gesetzgeber mit der Aufhebung von § 23 Abs.6a StVZO beabsichtigten Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen gilt für diese weiterhin – wie bei LKW - die günstigere Besteuerung nach Gewicht statt die für PKW übliche Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffemission. Durch die Aufhebung von § 23 Abs.6a StVZO, der den Begriff des PKW definiert hat, ist eine Gesetzeslücke entstanden. Diese ist durch die einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen zu schließen, wonach Geländewagen nicht als PKW einzustufen sind.
Der Sachverhalt:
Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,81 Tonnen. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert, was zu einer jährlichen Kraftfahrzeugsteuer von 172 Euro führte.
Nach § 23 Abs.6a StVZO galten als PKW nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 Tonnen. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2005 aufgehoben, um Geländewagen nicht länger steuerlich zu privilegieren. Daraufhin setzte das Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuer für den Geländewagen der Antragstellerin auf 820 Euro jährlich fest. Denn der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern.
Das Finanzamt lehnte den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids ab und zog die Steuer ein. Mit ihrem hiergegen gerichteten Eilantrag begehrte die Antragstellerin, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen. Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Entscheidung des FG ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Gründe:
Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheids. Die Vollziehung des Bescheids ist daher bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren auszusetzen.
Nach § 8 KraftStG bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW nach Hubraum und Emissionen und bei anderen Fahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Mit der Aufhebung von § 23 Abs.6a StVZO hat der Gesetzgeber zwar die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen bezweckt. Seit der Abschaffung dieser Vorschrift fehlt im deutschen Recht aber eine Vorschrift, die die Begriffe „PKW“ und „andere Fahrzeuge“ im Sinn von § 8 KraftStG definiert.
Diese Lücke ist durch die Anwendung der verkehrsrechtlichen EU-Bestimmungen in der Richtlinie 70/156/EWG zu schließen. Hiernach sind Geländewagen verkehrsrechtlich nicht als PKW einzustufen. Daher bleibt es trotz der Aufhebung von § 23 Abs.6a StVZO dabei, dass Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen wie LKW der erheblich günstigeren Besteuerung nach Gewicht unterfallen.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.05.2006
Quelle: FG Baden-Württemberg PM Nr.6 vom 4.5.2006
Hallo,
das hört sich doch erstmals eigentlich gut an... ich frage mich jetzt nur noch, ob dies auch für meinen ML in ( Bayern ) zutrifft.... hmmmm....
vergeßt aber bitte nicht, dass es nur Beschlüße sind und mit der Sache an sich erstmal nichts zu tun haben.
Hat überhaupt in letzter Zeit noch jemand einen "alten" Steuerbescheid bekommen - also nach Gewicht.
Hallo,
in RLP bekommen wir nur nach der Zulassung einen Steuerbescheid, auf dem dann auch der Zahlungstermin und die Steuer für die Zukunft festgesetzt sind.
Gestern kam ein neuer Steuerbescheid.
Nachzahlung rückwirkend zum 01.05.2005 = 1558 €
In Zukunftjährlich 898 €, dass entspricht einer Erhöhung um 726 € oder einer Erhöhung auf 522% !!!
Grüße aus RLP
@Phish
und da bist du sicherlich umgefallen.
Ich finde das eigentlich unmöglich, rückwirkend solche Änderungen.
Vielleicht bin ich ja schon tot und ich weiß es noch nicht, wird demnächst rückwirkend beschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von Phish
Hallo,
in RLP bekommen wir nur nach der Zulassung einen Steuerbescheid, auf dem dann auch der Zahlungstermin und die Steuer für die Zukunft festgesetzt sind.
Gestern kam ein neuer Steuerbescheid.
Nachzahlung rückwirkend zum 01.05.2005 = 1558 €
In Zukunftjährlich 898 €, dass entspricht einer Erhöhung um 726 € oder einer Erhöhung auf 522% !!!Grüße aus RLP
Hallo,
von welchem ML-Modell redest Du?? Kann sich eigentlich nur um einen 400er cdi handeln,oder?
Also in MZ, auch RLP , ist definitiv noch nichts geändert worden. Jedenfalls bei den alten Steuerbescheiden. Ich weiß aber von Bekannten das bei Neuanmeldung eines ML´s wiederum anders, also nach Hubraum bemessen wird. Ist schon komisch...........,
Gruß aus MZ
400er wäre schön, ist aber nur ein 270 CDI.
Obwohl, lieber R5 als V8 ;-)
@ geiko ml: egal wann der Bescheid kommt/kam, es wird dich leider auch treffen. In dem netten Beiblatt steht sinngemäß auch, dass Personen die ihr Auto bereits verkauft haben Steuern nachzahlen müssen.
Deshalb Widerspruch einlegen und auf die zitierten Aktenzeichen verweisen.
27 * 33,xx € [ca. 33,40 € (hefte um die Uhrzeit den Bescheid nicht mehr aus)] = 898 €
Für nen 400 cdi will ich mir die Steuer gar nicht vorstellen!
Fällt mir ja gerade auf, wie kommen die auf 33,xx???
Hat der ML nich EURO3 oder sogar EURO4?
Müsste aber in beiden fällen 15,44 € /angefangene 100 cm³ kosten?
Bin momentan echt verwirrt!!!
33,nochwas wurde aber definitiv im neuen Bescheid zu Grunde gelegt. Ist das nicht "EURO 0" also noch schlechter als EURO 1?
Die Verwirrung wird minütlich größer:
laut Fahrzeugschein unter Ziffer 33:
S-ARM 98/69/EG III; A
was nach http://62.138.145.155/Internetseiten/maut/pdf/schadstoffklassen.pdf
EURO 2 entspricht.
Zitat:
Original geschrieben von Phish
Deshalb Widerspruch einlegen und auf die zitierten Aktenzeichen verweisen.
Das sollte man im Moment grundsätzlich machen, um seine Rechte zu wahren.
Besteuerung von Geländewagen
Hallo,
der ML 270 CDI hat Euro 3, wird aber steuerrechtlich nach
Euro 2 eingestuft. Mit einem RPF könnte es dann Euro 3
werden.
Nun zur Besteuerung:
Die Gewichtsbesteuerung der leichten und schweren SUV
gibt es bis auf wenige Ausnahmen (Umbau des Fzg.)
z. Zt. nicht mehr. Beim Steuerbescheid nach ccm würde ich
aber trotzdem Widerspruch erheben; man kann nie wissen.
Nach Angaben von mehreren OFF-ROAD Zeitschriften und
Internetseiten sind die FA inzwischen dabei, sich die Steuer
ab dem 01.05.2005 von den Haltern zu holen. Das gilt auch
für diejenigen, welche schon lange keinen Geländewagen
mehr besitzen.
Gruß
Jagdhorni