KFZ Steuer
Hallo,
habe mir einen Q5 2.0 TDI im Februar als Leasing-Fahrzeug bestellt. Ich stehe jetzt ca. 1 Monat vor der Auslieferung und von meinem Freundlichen flatterte mir nun diese Woche ein WLTP-Infoschreiben ins Haus. Gegenstand waren die "guten" Nachrichten, dass mein Fahrzeug nun a) die Neuhomologation nach dem WLTP-Zyklus abgeschlossen hat und b) nach dem 2019er Modelljahr gebaut wird. Wegen b) muss ich nun schauen, dass der Konfigurator da keinen Mist gebaut hat, da die Bestellung definitiv mit dem 2017 erfolgt ist. Das hatte ich bei einem VAG-Fahrzeug schonmal und da fehlte dann teilweise Sonderaustattung.
Nach a) stellen sich nun auch die tatsaechlichen Verbrauchswerte heraus, naemlich 7,5 und nicht 5,5 l/100km - und damit haben sich auch die Emissionen geaendert: statt 146g/km sind es nun satte 197g/km und dadurch steigt die KFZ-Steuer nun um mehr als 100 EUR pro Jahr.
Weicht das Fahrzeug nun damit nicht erheblich von dem im Vertragsabschluss beschriebenen Verkaufsgegenstand ab? Entstuenden mir daraus nicht sogar Kompensationsanspruche? Schliesslich habe ich ein Fahrzeug mit 2xx EUR KFZ-Steuer bestellt und nicht 3xx EUR.
Danke,
//
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Wegen 3x100 Euro bei einem Q5 mit Audi streiten? Nee, da ist mir meine Lebensqualität zu schade.
Einen Gewinnern gibt es schon - der Staat.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
90 Antworten
Doppelpost
Jup, schon klar. Sollen die dir doch erklären, wie das zustande kommt
...ist doch abhängig vom mittleren CO Wert in g/km (Punkt 49.4) bei mir 217 (kombiniert) ergäbe dann 529.-... bin gespannt.
Poste sobald der Bescheid da ist.
https://...undesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html?...
VG
Das ist ein Trugschluss.
Die Steuerberechnung erfolgt durch die WLTP Norm nun auch nach dem tatsächlichen Fahrzeuggewicht. Und mir ist bis jetzt kein Steuerrechner online bekannt, der dies berücksichtigt. Zumal man das tatsächliche Fahrzeuggewicht vorher nicht kennt bis man die Papiere in der Hand hat.
Ähnliche Themen
Beim Punkt 49.4 steht bei mir im kombinierten Wert 228g/KM, bei dem ersten SQ5 gleicher Ausstattung stand 223g/KM. Genau das verstehe ich nicht!
wenn er den CO2 Wert aus Punkt 49.4 hat dann ist das Gewicht durch die Ausstattung des Fahrzeug bereits berücksichtigt. Somit kann man die Steuer ausrechnen.
Zitat:
@LBJ5000 schrieb am 23. Dezember 2019 um 17:20:54 Uhr:
Das ist ein Trugschluss.
Die Steuerberechnung erfolgt durch die WLTP Norm nun auch nach dem tatsächlichen Fahrzeuggewicht. Und mir ist bis jetzt kein Steuerrechner online bekannt, der dies berücksichtigt. Zumal man das tatsächliche Fahrzeuggewicht vorher nicht kennt bis man die Papiere in der Hand hat.
Aber diesen Wert hat er ja nur wenn er das Fahrzeug schon hat oder von welchem Papier reden wir jetzt oder hat man das schon wenn man den Vertrag unterschrieben hat und das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist?
Zitat:
@LBJ5000 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:40:53 Uhr:
Aber diesen Wert hat er ja nur wenn er das Fahrzeug schon hat oder von welchem Papier reden wir jetzt oder hat man das schon wenn man den Vertrag unterschrieben hat und das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist?
EU-Übereinsimmungsbescheinigung... ist beim Brief dabei.
Zitat:
@MB-74 schrieb am 22. Dezember 2019 um 21:55:40 Uhr:
Alles klar, danke für eure interessanten Infos. Unverständlich für mich war iegentlich hauptsächlich warum mein jetziger SQ5 10 Euro mehr Steuer kostet als einer der mit identischer Ausstattung vor 3 Monaten zugelassen wurde. Aber dafür gibt wahrscheinlcih gar keine plausible Erklärung.....
... war dein erster vor dem 1.9. zugelassen? Ab da gab's doch die verschärften WLTP-Regeln!!!
Erstzulassung des ersten war der 13.09.2019, der zweite am 10.112.2019. Also auch keine Erklärung......
Zitat:
@kpvib schrieb am 23. Dezember 2019 um 21:42:58 Uhr:
Zitat:
@LBJ5000 schrieb am 23. Dezember 2019 um 19:40:53 Uhr:
Aber diesen Wert hat er ja nur wenn er das Fahrzeug schon hat oder von welchem Papier reden wir jetzt oder hat man das schon wenn man den Vertrag unterschrieben hat und das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist?EU-Übereinsimmungsbescheinigung... ist beim Brief dabei.
Naja genau das meine ich ja. Somit weiß man ja erst wenn man das Fahrzeug mit den Papieren hat, was die Steuer kostet und nicht schon bei der Bestellung.
Heute den Bescheid erhalten ! Es sind 529.- wie vom Rechner ermittelt...
(9.50 je angefangene 100ccm + 2.- je g/km über 95g/km CO2...)
VG (wen´s interessiert)
Zitat:
@kpvib schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:56:04 Uhr:
...ist doch abhängig vom mittleren CO Wert in g/km (Punkt 49.4) bei mir 217 (kombiniert) ergäbe dann 529.-... bin gespannt.Poste sobald der Bescheid da ist.
https://...undesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html?...
VG
Zitat:
@MB-74 schrieb am 22. Dezember 2019 um 21:36:52 Uhr:
Nein ich habe aus der EU Übereinstimmungsbescheinigung den Punkt 13.2 (tatsächliche Masse des Fahrzeug) mit 2226KG angegeben. Unter Punkt G im KFZ Schein steht bei mir auch 2055KG.
Könnte jemand mit einer durchschnittlichen Ausstattung (z.B. einmal mit und einmal ohne Schiebedach) das Gewicht des TFSI e (Punkt 13.2 wie oben beschrieben) posten?
Moin Moin.
Was zahlt ihr so für KFZ Steuer bei euren 3.0 TDI's Baujahr 2019/2020?
Würde mich mal interessieren da ja auch die Ausstattung( sprich mehr Gewicht) dazu gezählt wird.
Fahre zur Zeit nen A6 C7 Avant 3.0 TDI von 2017, da zahle ich 375€.
Viele Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi Q5/SQ5 Kfz Steuer' überführt.]
Bei mir sind es ca. 550,--EURO für einen SQ5 TDI 12/2019 mit voller Hütte.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi Q5/SQ5 Kfz Steuer' überführt.]