Kfz-Steuer
Hallo,
ich bin ein wenig irritiert wegen einem Kfz-Steuerbescheid, den ich heute erhalten habe. Ich habe für meinen V50 2.0D mit Partikelfilter (Euro 4), Erstzulassung 05/2005 bisher 308 EUR Kfz-Steuer bezahlt. Nun will mir das Finanzamt aber rückwirkend zum 01.04. eine Steuererhöhung von 1,20 EUR pro 100 ccm aufs Auge drücken. Ich soll in Zukunft also 332 EUR pro Jahr bezahlen. Nach allem, was mir bekannt ist, gilt diese Steuererhöhung aber doch nur für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Kann es sein dass sich das Finanzamt da bei mir geirrt hat? Wie ist das bei Euch?
Wie ich gerade gelesen habe, gilt die Steuererhöhung aber auch für Euro 4-Fahrzeuge, die den zukünftigen Euro 5-Grenzwert von 5 mg Rußpartikeln pro Kilometer nicht einhalten. Kann es sein, dass unser Partikelfilter diesen Grenzwert nicht schafft? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen. Dann wäre er ja - zumindest was die steuerliche Seite betrifft - sinnlos. Vielleicht weiß jemand was Genaueres zu diesem Thema.
Gruß
schelm007
31 Antworten
Jetzt scheint sich das tatsächlich zu bewahrheiten!
Diverse Zeitschriften berichteten letzte Woche, daß eine Übermittlung der Daten zeithah direkt zwischen Herstellern und Finanzämtern stattfinden wird, der Eintrag "PM5 ab Tag X" somit hinfällig wird.
Gekniffen sind also schon wieder die, die zu schnell waren (wie ich), da die Eintragung für den Hugo war, und das Geld für die Umschreibung besser zum Fenster hätte hinausgeworfen werden sollen.
Ich liebe die deutsche Bürokratie (vor allem wenn ich den letzten Satz lese)!😁
Zitat:
Im Streit um die Anerkennung bereits serienmäßig eingebauter Partikelfilter bei Autos der Baujahre 2006 und früher haben die Finanzämter jetzt eingelenkt. Wie der ADAC meldet, müssen Autofahrer ab sofort nicht mehr befürchten, dass sie trotz Partikelfilters einen Steuerbescheid über den seit April gültigen Zuschlag in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum/Jahr bekommen. Eine kostspielige nachträgliche Eintragung des Filters in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr erforderlich. Die Fahrzeughersteller wurden vom Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem Kraftfahrtbundesamt verlässliche Daten in Bezug auf die Ausstattung der einzelnen Modelle mit Filtern zu liefern. Anhand dieser Daten erfolgt dann eine neue Steuerbewertung durch das Finanzamt. Bereits ausgestellte Steuerbescheide werden automatisch korrigiert, zuviel bezahlte Steuern erstattet.
Autofahrer, die bereits einen falschen Steuerbescheid bekommen haben, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, brauchen lediglich zu warten, bis der berichtigte Bescheid zugestellt wird. Kommt der falsche Bescheid noch oder ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, hat der Autofahrer die Möglichkeit, entweder Einspruch einzulegen oder ebenfalls auf die Korrektur des Finanzamtes zu warten. Keinesfalls jedoch braucht er mit einer Bescheinigung seines Herstellers zur Zulassungsstelle zu fahren und dort den Partikelfilter kostenpflichtig eintragen zu lassen.
Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, schnellstmöglich zuverlässige fahrzeugbezogene Daten hinsichtlich des Partikelfilters an das Kraftfahrtbundesamt zu liefern, um die von den Finanzverwaltungen beschlossene unbürokratische Vorgehensweise zu unterstützen. So hätte aus Sicht des Clubs jedoch von Anfang an verfahren werden müssen. Die Fahrzeughalter, die in den vergangenen Monaten ihre Fahrzeugpapiere kostenpflichtig ändern lassen mussten, haben keine Möglichkeit die gezahlten Gebühren zurückzufordern.
Habe gerade den Steuerbescheid bekommen. Dummerweise wird mein V50 immer noch für einen Trecker ohne Partikelfilter gehalten. Ich dachte, so langsam sollte das alles korrigiert worden sein.