Hallo Ovid,
ich glaube, du bist ganz auf dem Holzweg mit deinen Vermutungen. Generell ist es so, dass alle Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 erstmals zugelassen werden, nach dem neuen CO2-Modell besteuert werden. Und das hat nichts mehr mit den Euro-Normen zu tun, sondern basiert hauptsächlich auf dem CO2-Ausstoß. Für Diesel gilt dann z.B. ein Sockelbetrag von 9,50 € pro 100 ccm Hubraum (für Benziner ist der Sockelbetrag deutlich geringer). Hinzu kommen dann 2 € für jedes Gramm CO2-Ausstoß, das über 120 g/km hinausgeht. Für Diesel ist das in der Regel nicht teurer als die alte Regelung.
Wer zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 ein Fahrzeug erstmals zulässt, bekommt ohnehin erstmal eine Steuerbefreiung bis maximal Ende 2010 (je nach Euro-Norm). Das gilt also auch für alle, die jetzt die Abwrackprämie in Anspruch nehmen und ihr Fahrzeug bis dahin zulassen. Danach gibt es dann für diese Fahrzeuge bei der Steuer eine Günstigerprüfung, was in der Regel bedeuten dürfte, dass sie alle nach dem CO2-Ausstoss besteuert werden.
Die alte Besteuerung gilt nur noch für Fahrzeuge, die vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassen wurden. Dazu gehören allerdings auch alle vor November 2008 erstmals zugelassenen Gebrauchten, die nach dem 01.07.2009 den Besitzer wechseln. Ab 2013 soll die CO2-Steuer dann für alle gelten.
Übrigens hatten wir das Thema hier schon mehrmals. Die Suchfunktion hilft sicher auch weiter.
Gruß
schelm007