KfZ Steuer - Mindestbesteuerung
Hi ihr lieben ich habe mal eine große Frage, dass die Mindestbesteuerung für Kraftfahrzeuge laut Kraftfahrzeugsteuergesetz bei einem Monat liegt ist mir bewusst! Jedoch stellt sich nun die Frage – wenn ich mein Not Auto am 23.12.2020 abgemeldet habe, es voraussichtlich kommendes Jahr 2021 im November wieder anmelden möchte – oder halt vorher aber immer maximal für eine Woche – also eine Art Werkstatt Ersatzwagen – ob ich dann immer Wieder für einen Monat voll Kfz Steuer bezahlen muss??? Grund ist der – dass ich ja die Mindestbesteuerung bereits erfüllt habe – und nun das Kraftfahrzeug nur immer wieder kurzfristig außer Betrieb setzen und halt wieder kurzfristig anmelden! Vielen Dank für viele viele Hinweise und zum Erfahrungsaustausch!
33 Antworten
Irgendwie könnte hier mal ein Schloß ran ...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Mai 2021 um 19:50:52 Uhr:
Es war noch nie eine Ländersteuer, wurde nur durch die FA eingetrieben.
Die jedoch sehr lückenhaft.
Seit das HZA das macht,geht weniger durch die Lappen
Das ist ja auch gut! Aber würde die kfz Steuer nicht den Ländern 1:1 gegeben weil ja die fas eingetrieben haben zum Unterhalt Straße usw? Aber egal ...
Fairer wäre es das ganze System ohne kfz Steuer zu finanzieren über den Kraftstoffpreis ... viel Verbrauch viel Steuer ... wenig Verbrauch wenig Steuer und so auch alternative Antriebe wie cng lpg usw fördern
Sinn: ich hab 3 150er Kräder alle so angemeldet:
1x 03-05 - 3 Euro Steuer
1x 06-08 - 3 Euro Steuer
1x 09-10 - 2 Euro Steuer
Macht das Sinn? Beim FA kam kein Bescheid, der Zoll zieht ein 1 ist der Aufwand nicht höher als der Nutzen ????
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Mai 2021 um 19:54:34 Uhr:
Irgendwie könnte hier mal ein Schloß ran ...
Wäre langsam Zeit.
hat schon wer geschellt?