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Kfz-Steuer für verkauftes Auto

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 15:27

Hallo,

Ich konnte keinen thread finden, der zu meinem Fall passt, deswegen offne ich ein neues Thread und hoffe auf hilfreiche Antworten .

Ich habe mein altes Auto am 18 Dez 2020 verkauft. Der Verkäufer kam aus dem Ausland und fuhr dann nach dem Kauf zurück (Moldawien).

Leider habe ich ihm die gesamten Unterlagen abgegeben, ohne das Auto abgemeldet zu haben und der Käufer gab sie mir bis heute nicht zurück. Bei der Zulassungstelle konnte ich das Auto daher nicht abmelden und es wurde mir gesagt, ich sollte 1 Jahr warten und wenn er die Papiere nicht zurückgibt, dann wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet.

Heute ( 363 Tage später) fuhr ich zu der Zulassungstelle und wollte jetzt das Fahrzeug abmelden. Nach wieder lange Diskussion hat die Dame zwar das Auto abgemeldet, Ich hab aber den Eindruck, dass es normal abgemeldet worden ist.(ohne Rücksicht dass ich das Auto nicht mehr besessen habe, denn ich bekam nur eine Quittung ohne was anderes zu unterschreiben).

Meine Frage ist jz folgende: da ich 1 Jahr lang nicht im Besitz des Autos war, bekomme ich dann die Kfz Steuern bis zu einem Jahr zurück oder wird der nicht Besitz des Autos nicht berücksichtigt?

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30 Antworten

Nein und du kannst froh sein, ohne Papiere sowas ähnliches wie eine Abmeldung erreicht zu haben. Lehrgeld eben. Kannst du dann beim Käufer einklagen. Aber der Aufwand lohnt sich nicht.

für die Steuern haftest Du bis zu ein Jahr gemeinschaftlich mit dem Käufer. Da dieser nicht greifbar ist, wird das wohl an Dir hängen bleiben. Natürlich kannst Du das Geld vom Käufer einfordern, wenn Du ihn finden kannst.

Zitat:

@risbosome schrieb am 16. Dezember 2021 um 16:27:45 Uhr:

Hallo,

Ich konnte keinen thread finden, der zu meinem Fall passt, deswegen offne ich ein neues Thread und hoffe auf hilfreiche Antworten .

Ich habe mein altes Auto am 18 Dez 2020 verkauft. Der Verkäufer kam aus dem Ausland und fuhr dann nach dem Kauf zurück (Moldawien).

Leider habe ich ihm die gesamten Unterlagen abgegeben, ohne das Auto abgemeldet zu haben und der Käufer gab sie mir bis heute nicht zurück. Bei der Zulassungstelle konnte ich das Auto daher nicht abmelden und es wurde mir gesagt, ich sollte 1 Jahr warten und wenn er die Papiere nicht zurückgibt, dann wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet.

Heute ( 363 Tage später) fuhr ich zu der Zulassungstelle und wollte jetzt das Fahrzeug abmelden. Nach wieder lange Diskussion hat die Dame zwar das Auto abgemeldet, Ich hab aber den Eindruck, dass es normal abgemeldet worden ist.(ohne Rücksicht dass ich das Auto nicht mehr besessen habe, denn ich bekam nur eine Quittung ohne was anderes zu unterschreiben).

Meine Frage ist jz folgende: da ich 1 Jahr lang nicht im Besitz des Autos war, bekomme ich dann die Kfz Steuern bis zu einem Jahr zurück oder wird der nicht Besitz des Autos nicht berücksichtigt?

Hast Du denn nach dem Verkauf eine Veräußerungsanzeige gem. Paragraph 13 Abs 4 an die Zulassungsstelle geschickt?

Wenn Du vom Käufer den Nachweis erhälst, wann der Wagen in Moldawien angemeldet wurde, kann zu diesem Tag abgemeldet werden.

nächstes Mal abmelden, vor dem Verkauf. Insbesondere ins Ausland.

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 17:44

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Dezember 2021 um 17:54:45 Uhr:

Zitat:

@risbosome schrieb am 16. Dezember 2021 um 16:27:45 Uhr:

Hallo,

Ich konnte keinen thread finden, der zu meinem Fall passt, deswegen offne ich ein neues Thread und hoffe auf hilfreiche Antworten .

Ich habe mein altes Auto am 18 Dez 2020 verkauft. Der Verkäufer kam aus dem Ausland und fuhr dann nach dem Kauf zurück (Moldawien).

Leider habe ich ihm die gesamten Unterlagen abgegeben, ohne das Auto abgemeldet zu haben und der Käufer gab sie mir bis heute nicht zurück. Bei der Zulassungstelle konnte ich das Auto daher nicht abmelden und es wurde mir gesagt, ich sollte 1 Jahr warten und wenn er die Papiere nicht zurückgibt, dann wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet.

Heute ( 363 Tage später) fuhr ich zu der Zulassungstelle und wollte jetzt das Fahrzeug abmelden. Nach wieder lange Diskussion hat die Dame zwar das Auto abgemeldet, Ich hab aber den Eindruck, dass es normal abgemeldet worden ist.(ohne Rücksicht dass ich das Auto nicht mehr besessen habe, denn ich bekam nur eine Quittung ohne was anderes zu unterschreiben).

Meine Frage ist jz folgende: da ich 1 Jahr lang nicht im Besitz des Autos war, bekomme ich dann die Kfz Steuern bis zu einem Jahr zurück oder wird der nicht Besitz des Autos nicht berücksichtigt?

Hast Du denn nach dem Verkauf eine Veräußerungsanzeige gem. Paragraph 13 Abs 4 an die Zulassungsstelle geschickt?

Wenn Du vom Käufer den Nachweis erhälst, wann der Wagen in Moldawien angemeldet wurde, kann zu diesem Tag abgemeldet werden.

nächstes Mal abmelden, vor dem Verkauf. Insbesondere ins Ausland.

ja, ich hatte eine veräußerungsanzeige gemacht und vor 1 Jahr hatte die Sachbearbeiterin mir die abgenommen. Aber heute sagte die neue, dass sie nichts davon im System hat.

Ist auch unerheblich, die Haftung für die Steuer besteht in jedem Fall.

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 18:31

Alles klar. Danke an allen für die verschiedenen Antworten.

Sei froh, dass Du die Steuerpflicht nach nur einem Jahr los bist.

Ich hatte ein ähnliches Problem nach dem Verkauf eines 530d, der Schlitten kostete auch einiges an Steuern.

Damals wurde mir mitgeteilt, dass das Auto zwei Jahre auf der Fahndungsliste seinnmuss, bevor es behördlicherseits stillgelegt wird und die Steuerpflicht endet.

Ich hatte dann Glück, dass das Auto bei der Wiedereinreise mit meinem Kennzeichen aufgefallen ist und entstempelt worden ist.

Och.....Mich würde es nicht wundern, wenn der Käufer mit dem Kennzeichen auch noch fährt.

Themenstarteram 17. Dezember 2021 um 8:11

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Dezember 2021 um 07:55:24 Uhr:

Och.....Mich würde es nicht wundern, wenn der Käufer mit dem Kennzeichen auch noch fährt.

Kennzeichen habe ich dem Kaufer nicht mitgegeben. Auto war nicht fahrbereit, denn die steuerkette war defekt. Bei jedem Besuch in der Zulassungstelle hatte ich das Kennzeichen mit dabei.

Selbst wenn der Käufer den Wagen in Moldawien abgemeldet hat, wird die hiesige Zulassungsstelle es nie erfahren. Daher ist das schon so richtig wie es abgelaufen ist. Das Steuergeld bekommst auch nicht wieder.

Gruß jaro

Zitat:

@risbosome schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:11:25 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Dezember 2021 um 07:55:24 Uhr:

Och.....Mich würde es nicht wundern, wenn der Käufer mit dem Kennzeichen auch noch fährt.

Kennzeichen habe ich dem Kaufer nicht mitgegeben. Auto war nicht fahrbereit, denn die steuerkette war defekt.

dann verstehe ich aber nicht, wieso der Wagen nicht abgemeldet war.

Themenstarteram 17. Dezember 2021 um 13:36

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Dezember 2021 um 11:12:02 Uhr:

Zitat:

@risbosome schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:11:25 Uhr:

 

Kennzeichen habe ich dem Kaufer nicht mitgegeben. Auto war nicht fahrbereit, denn die steuerkette war defekt.

dann verstehe ich aber nicht, wieso der Wagen nicht abgemeldet war.

weil ich nicht die beide Papiere in Original besaß, sondern nur in Kopie.

und das verstehe ich nun gar nicht, wo sind denn die orinalen?

Zitat:

@risbosome schrieb am 17. Dezember 2021 um 09:11:25 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 17. Dezember 2021 um 07:55:24 Uhr:

Och.....Mich würde es nicht wundern, wenn der Käufer mit dem Kennzeichen auch noch fährt.

Kennzeichen habe ich dem Kaufer nicht mitgegeben. Auto war nicht fahrbereit, denn die steuerkette war defekt. Bei jedem Besuch in der Zulassungstelle hatte ich das Kennzeichen mit dabei.

Echt jetzt?

Wenn man ein angemeldetes Fahrzeug verkauft, muss man ZA 1 und 2 und die Kennzeichen mitgeben.

Wenn der Käufer die vollständigen Unterlagen nicht hat, kann er seiner Pflicht nach 13 abs 4 fzv nicht nachkommen und das Fahrzeug ab bzw ummelden.

Hattest Du das auch vor einem Jahr bei der Zulassungsstelle angegeben,dass die Kennzeichen bei Dir sind?

Dann ist klar,dass die nichts gemacht haben.

Sie können einen Erwerber ja nicht zum ummelden verdonnern, wenn der nicht mal die Chance hat,dies zu tun, weil ihm der clevere Verkäufer die Kennzeichen nicht mitgeben hat.

Warum hast dann die ZB1 nicht auch noch behalten.?

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