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KFZ Schein (den kleinen) im Auto lassen

Themenstarteram 26. September 2017 um 18:25

Ist es leichtsinnig, den kleinen KFZ Schein im Original im Auto zu lassen? Kann ein Dieb das Auto mit diesem Schein verkaufen? Ich höre keine klaren Antworten. Ich weiß, dass man auch eine Kopie im Auto liegenlassen kann und dann bei einer eventuellen Kontrolle das Original nachreicht. Aber kann man wirklich mit dem Original das Auto weiterverkaufen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:

… Genau genommen ist es Urkundenfälschung.

Nö. Nur wenn du eine Farbkopie hast, die dem Original zu nahe kommt, und diese dann als Original ausgibst, ist der Fälschungscharakter erfüllt. Eine Schwarz-Weiß-Kopie ist unproblematisch, da sie nicht mit dem Original verwechselt werden kann.

Am besten bei der Kontrolle sagen "Ich hab eine Kopie dabei", dann kann der Tatbestand der Urkundenfälschung schon gar nicht erfüllt sein.

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Zitat:

Mit den Ding kann man heutzutage nichts wirkliches anfangen. Egal in welchem Zusammenhang, der Zettel bringt nichts.

Wenn der Schein aber erst mal weg ist, kostet ein neuer ganz schön Geld und die Zeit noch dazu..

MfG kheinz

am 26. September 2017 um 22:18

Wenn der Weg ist, ist doch die Karre dann auch weg oO

 

Wieso immer alles so kompliziert und streng sehen.

Bei meinen Moped (32jahre alt), wo es nur einen Schein der als Brief auch gilt gibt, der fast auseinander fällt, den kopiere ich und habe nur die Kopie dabei. Aber auch hier, sagt die Polizei immer wieder "eigentlich müssen sie..." Passiert aber mehr auch nicht.

 

Von daher. Wer Kopien dabei haben will, soll es tun. Aber im Endeffekt ist es ein relativ unbedeutendes Stück Papier. Ohne Brief bringt der nicht viel.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 26. September 2017 um 23:56:36 Uhr:

Warum sollte man den Schein nicht einfach immer dabei haben

weil z.B. wie bei uns mehrere Leute regelmäßig mehrere Autos nutzen und es sehr mühsam wäre, neben dem Schlüsselpuzzle auch noch ein Zulassungsbescheinigungszuordnungsspiel zu betreiben.

Außerdem habe ich nicht Lust, vier Bescheinigungen immer mit mir rumzutragen. Also liegt eine Kopie im Handschuhfach und das Original im Safe.

am 27. September 2017 um 8:59

@Kai R. Ich meinte immer im Auto dabei. War mein Ausdruckfehler.

die Zulassung gehört zum Fahrzeug, also gehört sie imho auch ins Fahrzeug. Was soll man sonstwo damit?

Wenn meine Frau das Auto fährt und in eine Kontrolle kommt und ich hab den Schein im Geldbeutel, nutzt das keinem was und bringt nur Ärger...

Für evtl. Teilebestellungen hab ich ne Kopie zu Hause...

ist übrigens bei den meisten Mietwägen und Carsharing-Autos auch so, dass der Schein im FZ bleibt.

Schein bleibt im KFZ . So einfach ist das ^^ . Dann kann man den auch nie vergessen oder verlieren .

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 27. September 2017 um 14:38:58 Uhr:

Schein bleibt im KFZ . So einfach ist das ^^ . Dann kann man den auch nie vergessen oder verlieren .

Genau so!

Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland braucht man den Fahrzeugbrief genauso wie den Fahrzeugschein.

Also kann niemand ein Auto nur mit einem Fahrzeugschein verkaufen, denn dieses Auto kann im Ausland nicht um oder abgemeldet werden, auch eine Anmeldung ist nicht möglich. Eine Fahrzeugumschreibung Geht gar nicht.

Außerdem sind alle EU Staaten untereinander vernetzt, und gleich in die 17-stellige Fahrgestellnummer ab, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.

Selbst ein Auto fahren mit einem geklauten Fahrzeug und Original Fahrzeugschein ist im Ausland nicht möglich, weil die Polizei auch hier das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer abgleicht, und wenn das Auto als gestohlen gemeldet ist, dieses sofort einzieht.

Zitat:

@SS. schrieb am 26. September 2017 um 20:56:41 Uhr:

Die Polizei akzeptiert keine Kopie des KFZ-Schein.

Genau genommen ist es Urkundenfälschung.

Nein, ist nicht ganz richtig. Urkundenfälschung liegt nur vor, wenn der Anschein erweckt werden könnte, dass es sich hierbei um den Original Fahrzeugschein handelt.

Bei einer Farbkopie könnte das durchaus der Fall sein, weswegen dann der in Farbe kopierte Fahrzeugschein auch als Farbkopie gekennzeichnet werden sollte, zum Beispiel mit Kugelschreiber handschriftlich dazu schreiben Farbkopie. Dann ist es keine Urkundenfälschung.

Bei einer Schwarzweiß Kopie braucht man nichts hinzufügen beziehungsweise dazu schreiben, da dieses ersichtlich ist, dass es eine Kopie ist.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 26. September 2017 um 21:10:16 Uhr:

Das Problem ist dass die Kasko-Versicherung im Falle eines Einbruchs/Diebstahls sich weigert für den entstandenen Schaden aufzukommen - selbst wenn der Schein von außen nicht sichtbar ist - gibt hierzu auch Gerichtsurteile.

Mein kfz wurde schon entwendet inkl Fahrzeugschein.

Das hat niemanden interessiert bei der Versicherung.

Ich musste danach nur ein neuen beantragen

Zitat:

@crafter276 schrieb am 26. September 2017 um 20:44:12 Uhr:

Ohne Kfz. Brief kannst du ein Auto in der BRD nicht verkaufen. Und bei der Umschreibung von einem auf den anderen Besitzer wird der Kfz. Schein und der Kfz. Brief eingefordert.

Wenn das Fahrzeug aber ins Ausland verkauft wird schaut das anders aus.

Überigens habe ich schon immer nur eine Kopie des Scheines im Fahrzeug.

MfG kheinz

dann habe ich mein letztes Auto mit Motoschaden "illegal" verkauft. Denn den Brief hatte ich irgendwie nicht da finden können wo er eigentlich abgehefter war. Da das auto vermutlich ausgeschlachtet worden ist und alles sauber im KV vermerkt wurde gab es keine probleme

zum eigentlichen thema: der Schein liegt bei allen meinen fzg im handschuhfach da verschiedene fahrer

Der Fanrzeugschein gehört immer zu demjenigen der des Auto gerade fährt und nicht in des Handschuhfach ...

am 29. September 2017 um 20:01

Wiederspricht sich doch. Jeder der das Auto fährt hat den fahrzeugschein doch?

 

 

 

Der Fahrzeugschein (oder Irgendwas zu 1 und 2) liegt bei unseren Autos bei den Wartungsunterlagen, sonst brauchen wir den ja auch nie...

am 29. September 2017 um 20:06

@tomold also nie dabei? Gibt es da nicht bei Kontrolle sogar Bußgeld?:D

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