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KFZ Schaden auf Betriebsgelände

Themenstarteram 4. Dezember 2010 um 10:05

Hallo ich habe mir auf dem nicht eingezäunten Parkplatz von unserem Betriebsgelände den hinteren Stoßfänger und die Beifahrertür demoliert. Feldsteine die durch Schneeverwehungen nicht zu sehen waren habe ich gerammt. Die Feldsteine sind vom Betrieb bewußt als Begrenzundssteine hingelegt worden und auch nur 50cm hoch das man sie auch bei guter Sicht duch den Rück-und Seitenspiegel und den Fenstern nicht sieht. Besondere Markieren haben sie auch nicht. Wer kommt für den Schaden auf? THX

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi

 

Ich denk mal wir beenden das Thema denn so viele Looser mit so viel geistigen Müll wie auf dieses Thema habe ich lange nicht gelesen.

Können wir gerne machen.

 

Und gehe du mal am Montag ganz schnell zu deinem Chef und erkläre dem das ganze mal genau so wie uns hier.....:)

 

Dann  haben wir vor Weihnachten noch einen (richtigen) Looser mehr in Deutschland.

 

Einen sicherlich Arbeitslosen.

 

Aber mit dir könnte man dann auch kein Mitleid haben.

 

Sorry Transi, du hast aber echt die Pfanne heiß......:(

 

 

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Das Leben kann einem manchmal ganz schöne Steine in den Weg legen, findet ihr nicht?

 

 

Gruß

 

Delle :D

Also ich persönlich finde diesen Stein nicht besonders schön. Da habe ich schon schönere gesehen :):rolleyes:

Gruß Peter der nicht jammert das er arbeiten muss

Ich arbeite aber auch gern. 

 

Nur wenn mir jemand Steine in den Weg legt, das mag ich gar nicht.....:(

 

Gruß

 

Delle :D

Und ich mag Kunden die man am liebsten mit einem Stein um Hals auf einem See aussetzen dürfte :D

Von dieser Art hatte ich heute dann gleich zwei...

Gruß Peter der auch *blöde* Kunden verarztet (zumindest versucht diesen zu helfen)

Bei manchen Kunden braucht man wirklich ein steiniges Fell...:D

 

Schönes WE und arbeite ordentlich was weg, nächste Woche geht es wieder rund.......:)

 

Gruß

 

Delle

Die nahen Verwannten der Steine und Findlinge setzen sich seit einigen Jahren gegen die Autos zur Wehr und lassen sich schon lange nicht mehr das anfahren  von Autos gefallen.

 

http://estb.msn.com/i/84/D2A45D1263BA19CA55728A747CA54.jpg

Gleich Feierabend machen. Familie möchte den *steinigen* Weg zum Weihnachtsmarkt gehen :rolleyes:

Aber zurück zum Thema, vielleicht hätte das hier geholfen :):rolleyes:

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die nahen Verwannten der Steine und Findlinge setzen sich seit einigen Jahren gegen die Autos zur Wehr und lassen sich schon lange nicht mehr das anfahren  von Autos gefallen.

 

http://estb.msn.com/i/84/D2A45D1263BA19CA55728A747CA54.jpg

Aua.......:(

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Gleich Feierabend machen. Familie möchte den *steinigen* Weg zum Weihnachtsmarkt gehen :rolleyes:

 

Aber zurück zum Thema, vielleicht hätte das hier geholfen :):rolleyes:

 

Gruß Peter

Einfach nur gut.........:D:D:D

 

Gruß

 

Delle

Gibt es auch in einer verschärften Ausführung: militanter Steinschlagschutz

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

 

 

Aber zurück zum Thema, vielleicht hätte das hier geholfen :):rolleyes:

Muss man damit die Steine anmalen????:rolleyes:

Themenstarteram 4. Dezember 2010 um 16:21

Hab was gefunden gegen den Stein. Vieleicht passiert den Lästermäulen auch mal was mit Steinen.

Recht 7/2010

 

Arbeitgeber sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen kostenlosen Parkplatz anzubieten. Tun sie dies dennoch, müssen die wechselseitigen Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Wofür muss der Arbeitgeber sorgen?

Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung, muss er laut einer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seiner Fürsorgepflicht für die Verkehrssicherheit des Firmenparkplatzes nachkommen. Verletzt er schuldhaft seine Verpflichtungen, kann er sich im Falle einer Beschädigung schadensersatzpflichtig machen. Unter anderem müssen eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein sowie der Streu- und Räumdienst erfüllt werden. Der Chef hat darüber hinaus auch dafür zu sorgen, dass das berechtigterweise auf dem Betriebsgelände abgestellte Fahrzeug des Arbeitnehmers vor Verlust und Beschädigung geschützt wird. Wenn zur Erfüllung der Fürsorgepflicht Parkwächter, Pförtner oder Sicherheitsfachkräfte engagiert werden, hat der Arbeitgeber deren Verschulden in gleichem Umfang wie sein eigenes Verschulden zu vertreten. Erfolgt jedoch eine Beschädigung durch eine betriebsfremde Person, ist der Arbeitgeber bzw. seine Versicherung für den Schaden am Privatauto des Mitarbeiters nicht eintrittspflichtig. Anders müsste die Haftungsfrage geklärt werden, wenn es sich um einen im Fahreinsatz befindlichen Dienstwagen handeln würde.

Alles schön und gut, aber aus der nicht genannten Quelle ist nicht erkennbar, woraus sich eine Haftung des Arbeitgebers ableiten lässt.

Aha.........

 

und wo steht hier was davon, dass der Arbeitgeber auf seinem Grundstück keine Begrenzungsteine hinlegen darf ?

 

Die im übrigen sicher einen Grund haben werden.

 

Kannst deinem Arbeitgeber das ja gern vorlegen. Wenn ich dein Chef wäre, wüsste ich schon, was ich dir erzählen würde.........

 

Fassen wir mal zusammen:

 

Für Drömeligkeit gibt es die Vollkasko- Versicherung

 

Für Schäden, die man wegen Drömeligkeit verurschacht gibt es die Haftpflicht- Versicherung

 

Und für alles andere gibt es die Master- Card.........:D

 

Mach dich in deinem eigenen Interesse bitte nicht lächerlich bei deinem Arbeitgeber.

 

Wenn du nicht hinschaust wohin du fährst, ist das einzig und allein eigenes Verschulden.

Der Arbeitgeber hat doch alles erfüllt was da zitiert wurde.

Er ist der Räum- und Streupflicht nachgekommen.

Der abgestellte Wagen war geschützt.

Fakt ist, ein fahrendes Fahrzeug, somit war es kein abgestelltes Fahrzeug mehr, wurde durch die Unachtsamkeit des Fahrers beschädigt.

Somit haftet der Arbeitgeber auf keinen Fall. Und bei solchen Wetterverhältnissen muss der aufgeweckte Mensch halt damit rechnen, dass man sich etwas unter dem Schnee versteckt, was man sonst sieht. Der Fahrer weiß ja, dass da solche Steine sind. Somit kann man etwas mehr Sorgfalt erwarten, wenn man sie wegen des Schnees halt nicht mehr sehen kann.

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