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KFZ ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 ummelden?

Themenstarteram 7. November 2020 um 18:30

Hallo!

Wir haben uns jetzt ein neues gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

Wir haben einen Kaufvertrag geschlossen, den letzten TÜV Bericht und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 übergeben bekommen. Aber keine Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Das KFZ ist seit September 2020 abgemeldet. Hat aber TÜV bis September 2022.

Habe also Online Kennzeichen reserviert. Und wollte es auch Online Anmelden. Aber dafür brauche ich solche Sicherheitscodes die man auf der Zulassung Teil 1 und Teil 2 frei rubbeln muss. Aber da ich den Teil 1 nicht habe kann ich es schon einmal nicht online machen.

Wenn ich vor Ort in Berlin einen Termin machen will, steht auch das ich als Unterlagen dieses Dokument brauche, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Aber ist diese nicht egal, da ich ja sowieso einen neuen ausgestellt bekomme? Ich bin da relativ unerfahren.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nickie-007 schrieb am 8. November 2020 um 08:48:55 Uhr:

Ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung zu kaufen wäre mir suspekt, aber gut.

Du musst einen neuen bei der zuständigen KFZ Zulassungstelle beantragen, dafür benötigst du folgende Sachen:

- Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)

- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief

- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust

- Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Quelle: https://www.adac.de/.../

Wie soll der TE denn eideststattlich den Verlust der Z1 bestätigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer gar nicht bekommen hat, kann man auch nicht verlieren.

Wie soll der TE denn bei der Polizei den Diebstahl der Z1 anzeigen, wenn er/sie niemals eine hatte? Was man vom Verkäufer nie bekommen hat, kann auch nicht gestohlen werden!

Ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen ist ein hohes Risiko. Ich würde hier raten erst einmal zur Polizei zu gehen und prüfen zu lassen, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, denn die Z2 bewahren viele Fahrzeughalter im Kfz auf, sodass diese bei einem Diebstahl gleich mit in die Hände der Diebe fällt.

Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen, dass die Karre nicht geklaut ist.

Nachdem das geklärt ist, muss die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinugung beantragt werden. Erst danach kann an die Zulassung selber gedacht werden.

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Zitat:

@tartra schrieb am 8. November 2020 um 17:01:29 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. November 2020 um 14:34:16 Uhr:

Strafgestzbuch

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...dürfte sich also bei einem Ersttäter im worst case noch mit Bewährungsstrafe bis zu den üblichen 2 Jahren ausgehen... wobei das scheinbar aber auch als Vorstrafe im Führungszeugnis landet - "Auch eine Verurteilung mit Strafaussetzung zur Bewährung gilt als Vorstrafe." ( https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe )

Hat man also im worst case auf Jahre hinweg richtig viel Spaß damit... ;):D:D

Ja, wenn man päpslicher als der Papst ist, kann man sich ins Hemd machen, ich sehe auch nicht wo irgendjemand geschädigt wird, wenn man die Wahrheit ein wenig dehnt ...:D

Ich würde einfach felsenfest davon überzeugt sein, die ZBI beim Kauf erhalten zu haben ... und dann war sie weg ...

Wenn die fehlenden ZBI im Kaufvertrag vermerkt ist, geht das natürlich nicht mehr, dann ist tatsächlich der Verkäufer am Zug ...

Ich hatte mal ein Auto an einen Kumpel in Brandenburg verkauft, er wollte ummelden, die ZBI hatte ich jedoch verloren ... Zumindest in Brandenburg war das Amt so flexibel, das Sie eine eidesstattliche Erklärung, (war im Grunde nur ein 2 Zeiler) per E-Mail in Echtzeit:D akzeptiert haben. Kumpel hatte mich vom Amtstubenschreibtisch angerufen und kurz die mail @ vonder Sachbearbeiterin durchgegeben.

So einfach kann es gehen, ob es in Berlin auch so läuft, bin mir da nicht so sicher ...:D:D:D Da muss sich wohl der Verkäufer bewegen, oder es geht mit einer Vollmacht vom ihm, müsste man wirklich erfragen, Anstatt 115, würde ich via E-Mail nachfragen, die Antwort kommt teilweise erstaunlich schnell und man hat eine handfeste Antwort in Textform, mit telefonischen Aussagen von dem Berliner Callcenter ist immer so eine Sache ...

Das Auto ist noch angemeldet.

Da wird bei der ummeldung noch die Frage nach den Kennzeichen kommen, sollte nicht die alten beibehalten wollen.

Was dem Erwerber auch nichts nützen würde, da die Kennzeichen sowie die ZB1 noch beim Verkäufer ist.

Themenstarteram 8. November 2020 um 16:09

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2020 um 17:03:46 Uhr:

Zitat:

@SebastianAuto schrieb am 8. November 2020 um 16:59:00 Uhr:

Update!

Der Verkäufer hat sich gemeldet. Und meinte die ZuB1 liegt noch mit den Nummernschilder bei der Abmeldestelle, sprich, er hat es über einen Service in Auftrag gegeben. Dieser geht am. Montag das Kfz erst abmelden.. Und den Schein soll ich dann entwertet am Dienstag bei einem Treffen bekommen.

Da frage ich mich wieso er es als schon abgemeldet verkauft obwohl es das noch gar nicht ist ?? dann hätte er es auch genauso gut angemeldet lassen können und ich hätte das geregelt und er hätte sich den Service gespart. Hm naja so ist das eben. Also noch bis Dienstag warten ??

Wie hast Du das Auto zu Dir bekommen?

Das Auto steht vor Ort auf einem Privaten Parkplatz in einer Garage.

Beim Verkäufer?

Themenstarteram 8. November 2020 um 16:12

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. November 2020 um 17:10:57 Uhr:

Beim Verkäufer?

Ja, ohne Kennzeichen usw. Schlüssel und alles weitere habe ich ja.

Ist es vollständig bezahlt? oder warum behält der Verkäufer die Kennzeichen + ZB1 ... ich ging erst von einem Versehen aus, klingt jetzt aber nach purer Absicht ...

ein reines Ummelden innerhalb Berlin funktioniert ohne Kennzeichen, dann macht es aber keinen Sinn wenn der Verkäufer die behält, oder möchte er die erst rausrücken wenn die Ummeldung erfolgt ist?

wie auch immer die ZB I wird benötigt ...

Wann ist der Termin zur Ummeldung in Berlin, noch in diesem Jahr?? :D:D

Ich würde versuchen, dass der Zulassungsdienst das Auto gleich auf Deinen Namen ummeldet. Ruf da gleich am Montag mal an. Schneller und unkomplizierter bekommst Du das Auto derzeit nicht zugelassen.

@tartra: ohne Worte. Passt aber (leider) gut in die heutige Zeit, wo jeder meint für sich selbst entscheiden zu können, was "richtig" und was "falsch" ist.

Themenstarteram 14. November 2020 um 19:04

Hallo! xD

Erstaunlicherweise habe ich heute die Entwertete ZuB1 und die Kennzeichen vom Verkäufer erhalten. Hat also endlich geklappt. Und einen Termin zum anmelden habe ich am Mittwoch dem 18.11 tatsächlich erhalten. :D

Und ja, wir hatten das Auto schon komplett bezahlt. Irgendwie war es alles kompliziert.

Er hatte einen Service in Auftrag gegeben um das Auto abzumelden. Deswegen waren die ZuB1 und die Kennzeichen bei diesem Service, und er konnte mir diese nicht mehr aushändigen. Nun wurde das Auto abgemeldet, und heute haben wir uns getroffen.

Aber ich kann gleich direkt sagen das man ein Auto ohne diese ZuB1 nicht anmelden kann. Bestätigte mir das Amt am Telefon!

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