KFZ Leasing Flotte versicherung
Gutentag,
Mit mein Unternehmung in Straelen (NRW) biete ich mein Kunden Fahrzeugleasing an. Ich bin auf der Suche nach ein Versicherung für mein KFZ-flotte weil die Versicherung die ich jetzt habe zu teuer ist. Die Flotte umfasst jetzt 12 Fahrzeugen:
Audi R8
BMW 530d GT
Ferrari 599 GTO
Ferrari 458
Lamborghini Aventador SV
Land Rover Defender
Land Rover Range Rover
Land Rover Range Rover Autobiografie (2x)
Land Rover Range Rover Sport
Mercedes SLS AMG
Rolls Royce Drophead Coupe
Dazu kommt definitiv nog ein Bugatti Chiron!
Es gab noch nie ein Unfall, so es gibt in Haftpflicht und Vollkaskobereich verschiedene SF-klasse (SF7, SF6, SF4, SF3 und SF2).
Vollkasko wäre schon aber Haftpflicht reicht aus.
Was mir wichtig ist in diese Zusammenarbeit ist das wir verabreden wie das Tarif zustande kommt womit ich selber ohne Antrag zu erstellen mein Kunde ein Leasingpreis nennen kann.
Ich habe schon bei Zurich informiert; 1000 formularen und sehr viel Zeit aber...versicheren kein Exoten! Etwas was ich von Anfang schon gemeldet habe. So etwas mag ich nicht gern...
Was schlagen sie mir vor?
Vielen dank in voraus!
29 Antworten
Du wirst nur wenig Chancen haben, insbesondere aufgrund des Verleasens, hier eine Kaskodeckung zu erhalten. Hintergrung ist bei solchen Fahrzeugen, dass die Versicherer den Versicherungsschutz bei solchen Fahrzeugen von der Person des Fahrers abhängig machen und sich intensiv auch mit dem Nutzungsverhalten beschäftigen. Das ist natürlich dort, wo der Leasingsgeber über das Fahrerrisiko entscheidet, nicht möglich.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass man hier keine Halftpflichtdeckung gewähren will. Das ist ungewöhnlich, da sich das Haftpflichtrisiko bei derartigen Fahrzeugen als eher gering darstellt. Das ist sicherlich auch bei der Kasko der Fall, was die Schadenhäufigkeit betrifft, allerdings schrecken die Versicherer vor dem Schadendurchschnitt zurück. Wenn jemand hier kaskomäßig einsteigt, dann nur mit einer erheblichen Selbstbeteiligung ab 10.000.- Euro, bei dem Bugatti Chiron trotzdem eher überhaupt nicht.
Natürlich werden alle diese Fahrzeuge im Markt von dem einen oder anderen Versicherer auch kaskomäßig in Deckung genommen. Allerdings dann immer nur bei Privatkunden oder Unternehmensinhabern, die eine Portfolio bei dem Versicherer eingedeckt haben, bei dem dieser dann nicht "Nein" sagen kann.
Würd mal bei der Huk24 anfragen.
Als ich seinerzeit keinen Versicherer für mein Motorrad finden konnte, der Kaufpreis lag oberhalb des damals versicherbaren Neupreises, habe ich den Hersteller angeschrieben, der dann umgehend einen Kontakt hergestellt hat.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 7. Dezember 2015 um 20:54:24 Uhr:
Würd mal bei der Huk24 anfragen.
Kleiner Scherz? Oder meinst Du nur KH?
Ähnliche Themen
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 7. Dezember 2015 um 22:40:00 Uhr:
Kleiner Scherz? Oder meinst Du nur KH?Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 7. Dezember 2015 um 20:54:24 Uhr:
Würd mal bei der Huk24 anfragen.
Direktversicherer versichern die Exoten noch nicht mal in KH. Die meisten findet man nicht mal im Typ-Klassen-Verzeichnis. Die müssen extra eingeschätzt werden.
Gibt wenige Versicherer die die Fahrzeuge nehmen.
Entweder die Fahrzeuge werden alle einzeln versichert oder bekommen einen Flottentarif (Württembergische, HDI, AXA, Allianz würde ich hier bevorzugen, evt. noch Generali oder KRAVAG,).
Lass Dir von Deiner alten Versicherung eine Schadenaufstellung der letzten 5 Jahre erstellen.
Vertrags-Nummer, Laufzeit (Beginn, Ende), KH-Schäden+Schadenhöhe, KF-Schäden+Schadenhöhe.
Dazu den Zeitwert der Fahrzeuge, Baujahr und schon können die meisten ein Angebot rechnen! 😉
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 8. Dezember 2015 um 10:10:50 Uhr:
Direktversicherer versichern die Exoten noch nicht mal in KH.Die meisten findet man nicht mal im Typ-Klassen-Verzeichnis. Die müssen extra eingeschätzt werden.Zitat:
@gammoncrack schrieb am 7. Dezember 2015 um 22:40:00 Uhr:
Kleiner Scherz? Oder meinst Du nur KH?
Gibt wenige Versicherer die die Fahrzeuge nehmen.
Entweder die Fahrzeuge werden alle einzeln versichert oder bekommen einen Flottentarif (Württembergische, HDI, AXA, Allianz würde ich hier bevorzugen, evt. noch Generali oder KRAVAG,).
Lass Dir von Deiner alten Versicherung eine Schadenaufstellung der letzten 5 Jahre erstellen.
Vertrags-Nummer, Laufzeit (Beginn, Ende), KH-Schäden+Schadenhöhe, KF-Schäden+Schadenhöhe.
Dazu den Zeitwert der Fahrzeuge, Baujahr und schon können die meisten ein Angebot rechnen! 😉
Wo ist denn geschrieben, dass die Direktversicherer sich nicht dem Kontrahierungszwang unterwerfen müssen? Gab es da eine Änderung? Das ist dann wirklich an mir vorbei gegangen.
Der Kontrahierungszwang greift hier doch gar nicht.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2015 um 19:22:01 Uhr:
Der Kontrahierungszwang greift hier doch gar nicht.
Das erkläre mir doch mal bitte. Ich verstehe § 5 Abs. 3 des Pflichtversicherungsgesetzes aber ganz anders.
Das ist doch ganz einfach.
Die o. g. Fahrzeuge kann, muss eine Versicherung aber nicht versichern.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2015 um 22:32:42 Uhr:
Das ist doch ganz einfach.
Die o. g. Fahrzeuge kann, muss eine Versicherung aber nicht versichern.
Sie muss! Ist das so schwierig den Paragrafen zu verstehen?
Was bedeutet dieser Satz dort?
"Die im Inland zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den in § 1 genannten Personen nach den gesetzlichen Vorschriften Versicherung gegen Haftpflicht zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn das zu versichernde Risiko nach § 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Inland belegen ist."
Und was bedeutet das Wort Kontrahierungszwang?
Wenn eine Versicherung einen Fahrzeugtyp nicht versichern will, dann hat sie die Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen und sei es über die Höhe der Prämie.
Der Kontrahierungszwang verbietet einer Versicherung nur, dass Fahrzeuge für bestimmte Personen ohne sachlichen Grund nicht haftpflichtversichert werden, während dieses anderen Personen ermöglicht wird.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2015 um 22:53:23 Uhr:
Wenn eine Versicherung einen Fahrzeugtyp nicht versichern will, dann hat sie die Möglichkeit, dem aus dem Weg zu gehen und sei es über die Höhe der Prämie.
Der Kontrahierungszwang verbietet einer Versicherung nur, dass Fahrzeuge für bestimmte Personen ohne sachlichen Grund nicht haftpflichtversichert werden, während dieses anderen Personen ermöglicht wird.
Einfach weiterlesen und vollständig zitieren:
"Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen
1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder
3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.
Und weiter oben in dem Paragrafen steht auch noch, dass der Unternehmenstarif anzuwenden ist!!
Da ist nichts mit Zuschlägen einfach mal so!
Und im Geschäftsplan steht vermutlich nicht, dass ein Ferrari oder ein BMW nicht versichert wird.
und das ist jetzt kein Scherzbeitrag?
Fahrzeugleasing für die Kunden ohne Kaskodeckung. ;-)
Kontrahierungszwang ja, aber Fuhrpark muss man als Gesellschaft nicht versichern, wenn man nicht möchte.
Zitat:
@27239 schrieb am 9. Dezember 2015 um 00:46:55 Uhr:
und das ist jetzt kein Scherzbeitrag?
Fahrzeugleasing für die Kunden ohne Kaskodeckung. ;-)
Kontrahierungszwang ja, aber Fuhrpark muss man als Gesellschaft nicht versichern, wenn man nicht möchte.
Es ging hier ja nicht mehr um die Kaskodeckung, sondern dann nur noch um KH. Natürlich will der Fragesteller eine Kaskodeckung. Das wird aber elend schwer.
Wo kannst Du denn die aus dem § 5 herauslesen, dass der Kontrahierungszwang für einen Fuhrpark nicht gilt. Vom Kontrahierungszwang sind lediglich Taxen, Personenmietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge ausgeschlossen. Aber da lasse ich mich gerne belehren, wenn das anderer Stelle ausgeführt wird. Aber natürlich müssen Versicherer Fuhrparks nur versichern, wenn hier bei jedem einzelnen Fahrzeug der Tarifbeitrag gezahlt wird. Das ist natürlich bei größeren Flotten nicht erwünscht. :-)