Kfz-Kennzeichen Mitnahme neues Auto
Hallo zusammen,
ich beabsichtige mir demnächst ein neues Auto zu kaufen und logischerweise mein altes zu verkaufen.
Meine alten Kennzeichen würde ich gerne mit auf mein neues Auto mitnehmen. Ich kann zwar meinen alten Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden und meine Kennzeichen mitnehmen und dann diese mit den neuen Wagenpapieren wieder mit diesem Kennzeichen anmelden, aber dann kann der Wagen nicht mehr bewegt werden. Wenn ein Händler kauft, kann er doch rote Kennzeichen nehmen, oder? Wie sieht es aber aus, wenn ein Privatmann mein Auto kauft? Er kann sich zwar Überführungskennzeichen besorgen, aber dies ist ziemlich kompliziert. Wenn ich mein Auto nicht vorzeitig abmelde und verkaufe, so muss der neue Besitzer den Wagen unverzüglich ummelden. Wenn er neue Kennzeichen nimmt, kann ich dann meine alten irgendwie wieder bekommen? Soviel ich weiss werden diese für 3 Monate gesperrt, in der Zwischenzeit bekomme ich aber mein neues Auto und müsste es anmelden! Er kann aber auch den Wagen ummelden und mit diesen Kennzeichen (meine alten) dann fahren?
Auf der Homepage meine Zulassungsbehörde werde ich leider nicht ganz schlau.
Vielen Dank!
33 Antworten
Ist alles möglich. Ich habe es hier schon gefühlt dreiunddrölfzig Mal geschrieben, unter anderem zwei Beiträge vorher. Zweiter Satz Kennzeichen, einmal gesiegelt für das neue Fahrzeug, einmal ungesiegelt für das alte. Alles kein Thema, da die einzelnen Zulassungen sekundengenau nachvollziehbar sind...
Zitat:
@DynaE60 schrieb am 2. April 2019 um 18:58:01 Uhr:
Frage ist jetzt: Entsteht jetzt hier ein Konflikt mit der letzten Fahrt und der Kennzeichen? Ich muss ja die neuen alten Kennzeichen theoretisch wieder für die letzte fahrt an das Auto Schrauben.
Fragte bei deiner Zulassungsstelle nach. Das kann von Kreis zu Kreis und Bundesland zu Bundesland variieren.
Es gibt bei einem Händler ja noch mehr Optionen. Er könnte beispielsweise dir ein rotes Kennzeichen für eine Überführungsfahrt von der Zulassungsstelle zu ihm leihen.
Zitat:
@Schiffelmann schrieb am 28. Februar 2016 um 19:45:28 Uhr:
Ich kann nur davor warnen ein KFZ mit Kennzeichen (wenn dieses noch angemeldet ist) zu verkaufen.
Es könnte passieren, dass der Käufer sich nicht an die Abmachung hält und länger mit deinen Kennzeichen und deiner Versicherung durch die Gegend fährt.
Oftmals werden Fahrzeuge zwischen den sogenannten Aufkäufern, die untereinander befreundet sind, „weiterverkauft“ um eine zwischenzeitlich vorgenommene Tachojustierung zu verschleiern.
….Ist wahrscheinlich jedem bewusst, aber trotzdem zur Sicherheit (da hier mehr mitlesen):
Nur mit Kaufvertrag verkaufen.
- Personalausweis zeigen lassen und die Daten abgleichen
- Km-Stand, Datum und Uhrzeit mit eintragenWenn der Käufer nicht zu weit wohnt/seinen Betrieb hat, würde ich ihm das Auto lieber bringen und die Schilder sofort mitnehmen.
Klar birgt es irgendwo Risiken, aber ich habe es jedes Mal so gemacht und es ist immer korrekt gelaufen. Man lernt den Käufer ja immer auch ein bisschen kennen, und falls man da Zweifel hat, verkauft man es ihm eben nicht. Aber seh ich gar nicht ein dass ich die Rennerei habe. Selbst von einem eher zwielichtig aussehenden Fähnchenhändler hatte ich binnen zwei Tagen die Abmeldebestätigung. Jedes Mal wurde natürlich ein ordentlicher Kaufvertrag aufgesetzt und Perso Kopien ausgetauscht.
Wenn mal was passiert sollte man natürlich nicht jammern, ein Risiko besteht. Aber mit gesundem Menschenverstand ist es ein kalkuliertes Risiko und darum geht's.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 2. April 2019 um 20:46:47 Uhr:
Normalerweise kein Problem mit einem zweiten Satz Kennzeichen. Aber frag mal deine Zulassungsstelle 🙂
Hab angerufen und du hattest recht. Man braucht einen 2. Satz. Mit den umgestempelten darf man dann noch die letzte Fahrt machen.