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Kfz-Kennzeichen Mitnahme neues Auto

Themenstarteram 28. Februar 2016 um 10:05

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mir demnächst ein neues Auto zu kaufen und logischerweise mein altes zu verkaufen.

Meine alten Kennzeichen würde ich gerne mit auf mein neues Auto mitnehmen. Ich kann zwar meinen alten Wagen bei der Zulassungsstelle abmelden und meine Kennzeichen mitnehmen und dann diese mit den neuen Wagenpapieren wieder mit diesem Kennzeichen anmelden, aber dann kann der Wagen nicht mehr bewegt werden. Wenn ein Händler kauft, kann er doch rote Kennzeichen nehmen, oder? Wie sieht es aber aus, wenn ein Privatmann mein Auto kauft? Er kann sich zwar Überführungskennzeichen besorgen, aber dies ist ziemlich kompliziert. Wenn ich mein Auto nicht vorzeitig abmelde und verkaufe, so muss der neue Besitzer den Wagen unverzüglich ummelden. Wenn er neue Kennzeichen nimmt, kann ich dann meine alten irgendwie wieder bekommen? Soviel ich weiss werden diese für 3 Monate gesperrt, in der Zwischenzeit bekomme ich aber mein neues Auto und müsste es anmelden! Er kann aber auch den Wagen ummelden und mit diesen Kennzeichen (meine alten) dann fahren?

Auf der Homepage meine Zulassungsbehörde werde ich leider nicht ganz schlau.

Vielen Dank!

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33 Antworten

Ich kann nur davor warnen ein KFZ mit Kennzeichen (wenn dieses noch angemeldet ist) zu verkaufen.

Es könnte passieren, dass der Käufer sich nicht an die Abmachung hält und länger mit deinen Kennzeichen und deiner Versicherung durch die Gegend fährt.

Oftmals werden Fahrzeuge zwischen den sogenannten Aufkäufern, die untereinander befreundet sind, „weiterverkauft“ um eine zwischenzeitlich vorgenommene Tachojustierung zu verschleiern.

….

Ist wahrscheinlich jedem bewusst, aber trotzdem zur Sicherheit (da hier mehr mitlesen):

Nur mit Kaufvertrag verkaufen.

- Personalausweis zeigen lassen und die Daten abgleichen

- Km-Stand, Datum und Uhrzeit mit eintragen

Wenn der Käufer nicht zu weit wohnt/seinen Betrieb hat, würde ich ihm das Auto lieber bringen und die Schilder sofort mitnehmen.

Zitat:

@ulli57 schrieb am 28. Februar 2016 um 19:03:59 Uhr:

Denn die Kurzzeitkennzeichen gelten ja nur im Zulassungsbezirk und dem Angrenzenden.

Typisch Deutsch ....Ohne TÜV gibts eh keine mehr.

Beide Aussagen sind Quatsch. ERST informieren, DANN schreiben...

Zitat:

@Schiffelmann schrieb am 28. Februar 2016 um 19:45:28 Uhr:

Wenn der Käufer nicht zu weit wohnt/seinen Betrieb hat, würde ich ihm das Auto lieber bringen und die Schilder sofort mitnehmen.

Und dann? Dann kannst du das Auto nicht abmelden, weil du keine Papiere hast und der Käufer kann's nicht ummelden, weil er keine Kennzeichen hat. Ein super Tip...:rolleyes:

Zur Abmeldung werden die Schilder und (nur) der KFZ-Schein benötigt.

Der Brief kann beim Käufer verbleiben.

Und der Käufer braucht AUCH die ZB I bzw. den Schein zum Anmelden...

Bin der Meinung, dass dieser früher nicht benötigt wurde. Bzw. wurde dieser eingezogen.

Wieso er jetzt vorgelegt werden muss kann ich gar nicht verstehen, da er ja eh neu ausgestellt wird.

Also ist auch das komplizierter geworden. Trotzdem würde ich mein Auto nicht angemeldet übergeben. Muss aber jeder selbst wissen.

Früher ist über 10 Jahre her...

 

Beim zweiten Absatz bin ich persönlich bei dir.

Am einfachsten ist folgende Vorgehensweise:

1) Du verkaufst dein jetziges Auto bzw. der Käufer macht damit (angemeldet) eine Probefahrt.

2) Ihr einigt euch drauf, dass du das Auto abgemeldet übergibst (somit meldest DU das Auto nach erfolgreichem Verkauf und vor der Übergabe ab)

3) Nachdem du das alte Auto abgemeldet hast, kannst du das neue mit deinem Kennzeichen anmelden (Evtl. sogar beides in einem, dann brauchst du nicht zweimal zum Amt)

Hatte meins im März vergangenes Jahr verkauft und mein neues im Juni angemeldet, das Kennzeichen war nach Abmeldung automatisch noch für 1 Jahr auf mich reserviert.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Februar 2016 um 19:58:59 Uhr:

Zitat:

@ulli57 schrieb am 28. Februar 2016 um 19:03:59 Uhr:

Denn die Kurzzeitkennzeichen gelten ja nur im Zulassungsbezirk und dem Angrenzenden.

Typisch Deutsch ....Ohne TÜV gibts eh keine mehr.

Beide Aussagen sind Quatsch. ERST informieren, DANN schreiben...

Ok, falsch ausgedrückt.

Ohne Tüv gelten die Dinger nur im Zulassungsbezirk, bzw dem Angrenzenden.

https://www.adac.de/.../...ngen%20zum%20Kurzzeitkennzeichen_219817.pdf

Hi,

bei meinem letzten Verkauf habe ich es so gemacht.

Auto angemeldet lassen für Probefahrten, als ein Käufer gefunden war Vertrag mit Anzahlung gemacht. Am nächsten Tag zur Zulassungstelle und Auto abgemeldet. Kennzeichen wieder an Auto dran und zum Käufer gefahren.

Restliches Geld kassiert und nach Haus mit den alten Kennzeichen.

Der Käufer hat den Wagen so bei sich zuhause stehen und ist zufrieden und ich weiß das er abgemeldet ist ;)

Nach dem Abmelden darf man das Fahrzeug mit den alten Kennzeichen noch bis 24.00Uhr zurückfahren,wobei zurückfahren eben auch den neuen Standort beim Käufer beinhaltet.

Gruß Tobias

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Februar 2016 um 12:48:05 Uhr:

Ich habe das gerade hinter mir.

Fahrzeug abgemeldet und im gleichen Zug neues mit altem Kennzeichen zugelassen. Bei meiner Zulassungsstelle hat das kein extra Geld gekostet.

Unsere haben 10,20 Euro für "Wunschkennzeichen reserviert" extra berechnet. Hab ich erst vor vier Wochen durch. Altes Kennzeichen auf neues Auto und altes Auto abgemeldet.

cheerio

Muss das Thema nochmal kurz aufrollen, da ich jetzt folgendes Problem hab. Ich werde nächste Woche mein Auto abmelden und im gleichen Zug mein neues anmelden, mit dem selben Kennzeichen. Da ich das neue Auto im Autohaus erworben habe, muss ich also diese letzte fahrt an diesem Tag mit dem abgemeldeten Auto dort hin noch machen, um mein neues abzuholen. Frage ist jetzt: Entsteht jetzt hier ein Konflikt mit der letzten Fahrt und der Kennzeichen? Ich muss ja die neuen alten Kennzeichen theoretisch wieder für die letzte fahrt an das Auto Schrauben.

Normalerweise kein Problem mit einem zweiten Satz Kennzeichen. Aber frag mal deine Zulassungsstelle :)

Zitat:

@DynaE60 schrieb am 2. April 2019 um 18:58:01 Uhr:

Muss das Thema nochmal kurz aufrollen, da ich jetzt folgendes Problem hab. Ich werde nächste Woche mein Auto abmelden und im gleichen Zug mein neues anmelden, mit dem selben Kennzeichen. Da ich das neue Auto im Autohaus erworben habe, muss ich also diese letzte fahrt an diesem Tag mit dem abgemeldeten Auto dort hin noch machen, um mein neues abzuholen. Frage ist jetzt: Entsteht jetzt hier ein Konflikt mit der letzten Fahrt und der Kennzeichen? Ich muss ja die neuen alten Kennzeichen theoretisch wieder für die letzte fahrt an das Auto Schrauben.

Das geht wohl eigentlich nicht. Zulässig wäre nach meiner Meinung, mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle zu fahren, es abzumelden, das Kennzeichen zu reservieren, zum Händler mit dem alten Auto mit entstempelten Kennzeichen zurückzufahren. Dann mit dem entstempelten, aber reservierten Kennzeichen am neuen Auto zur Zulassungsstelle zu fahren, um es anzumelden. Das dürfte dann der "Spielregel" des § 10 Abs. 4 FZV noch entsprechen:

Zitat:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Mit dem alten Auto mit den gestempelten Kennzeichen für das neue Auto zu fahren, dürfte nicht erlaubt sein. Auch wenn es keiner merken dürfte, solange nichts passiert.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 2. April 2019 um 19:45

Also bei mir war es so, das ich mein altes Kennzeichen zwar aufs neue Auto machen kann, muss aber bei der Zulassungsstelle das alte Fahrzeug abmelden, die Kennzeichen reservieren und an NÄCHSTEN Tag nochmals zur Zulassungsstelle und das neue Fahrzeug mit den reservierten Kennzeichen neu anmelden. Abmelden und gleichzeitig neu anmelden (am gleichen Tag) war nicht möglich!

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