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KFZ, ist das dienstliche Nutzung?

Themenstarteram 20. Juli 2015 um 20:10

Hallo, meine Frau betreibt selbständig eine Ferienwohnungsvermietung.

Sie benötigt nun ein neues KFZ dafür, die Frage ist wie es finanziert werden soll.

Ihr Büro befindet sich in unserem Privatwohnsitz. Die Fewos sind ca. 50 km von uns entfernt.

Sie muss immer hinfahren zur Gästebetreuung, Koordination etc.

Die Frage ist jetzt, ob die Fahrten von unserem Wohnsitz (Büro) zu den Ferienwohnungen betrieblicher Natur sind, oder wird das vom Finanzamt gewertet wie eine Privat-Fahrt zum Arbeitsplatz?

Davon hängt nämlich dann auch ab, ob sie eine Finanzierung oder ein Leasing macht. Denn bei Leasing wäre sofort alles absetzbar.

Zurzeit fährt sie mit ihrem alten reparaturanfälligen Privatwagen und macht 0,30 € pro Km geltend, was die letzten Jahre vom Finanzamt auch anerkannt wurde.

Bei einem rein betrieblichen Kfz könnte Sie halt MwSt, Reparaturen, Spritkosten usw alles voll absetzen.

Ist halt die Frage, ob es sich um dienstliche Fahrten handelt bei dieser Konstellation.

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19 Antworten
am 20. Juli 2015 um 20:27

Kauft ein günstiges Fahrzeug und macht bei 30 Cent/km noch ein nettes Plus ;).

natürlich sind das Dienstfahrten, lieber TE, sonst hätte das FA sie in der Vergangenheit ja wohl nicht anerkannt, oder? Allerdings solltest du klären, ob deine Frau überhaupt MWSt.-abzugsberechtigt ist, speziell, wenn sie ihre FeWo-Vermietung als Kleingewerbe betreibt, ist das nämlich gar nicht so sicher.

Von Leasing würde ich übrigens immer abraten - es ist die teuerste Finanzierungsmöglichkeit und du erwirbst kein Eigentum an deiner Karre. Aber das muss jeder selbst wissen.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 8:18

Vielen Dank für die Antwort! Sie wird das Auto 100% nur für diese betrieblichen Fahrten nutzen.

Ja sie ist USt-Abzugsberechtigt.

Kann Sie also dann z.B. beim Autokauf sofort die USt-des Fahrzeugpreises geltend machen, sowie beim Tanken und Reparaturen auch die USt geltend machen sowie alles von der Steuer absetzen?

 

Richtig, sie kann die USt. sofort zurückbekommen. Von der Steuer kann sie entweder die Leasingraten absetzen oder aber auf 6 Jahre den Kaufpreis. Allerdings ist es nicht möglich, die Finanzierungsraten abzusetzen.

Zitat:

@Goify schrieb am 21. Juli 2015 um 11:42:45 Uhr:

Richtig, sie kann die USt. sofort zurückbekommen. Von der Steuer kann sie entweder die Leasingraten absetzen oder aber auf 6 Jahre den Kaufpreis. Allerdings ist es nicht möglich, die Finanzierungsraten abzusetzen.

Doch, den Zinsanteil kann man von der Steuer absetzen.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 10:42

Wenn das Kfz auf 6 Jahre steuerlich abschreibbar ist, dann sollte man wohl die Finanzierung auch am besten auf 6 Jahre machen? Was sagt ihr dazu?

Zitat:

@cfellerei schrieb am 21. Juli 2015 um 12:42:18 Uhr:

Wenn das Kfz auf 6 Jahre steuerlich abschreibbar ist, dann sollte man wohl die Finanzierung auch am besten auf 6 Jahre machen? Was sagt ihr dazu?

Es kommt auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an. Generell sollte man immer versuchen, Kredite so schnell wie möglich zu tilgen. Wenn man einen Kredit getilgt hat und danach noch Abschreibungen geltend machen kann, ohne entsprechende Belastungen zu haben, ist es doch sehr angenehm.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 21. Juli 2015 um 12:45:28 Uhr:

Zitat:

@cfellerei schrieb am 21. Juli 2015 um 12:42:18 Uhr:

Wenn das Kfz auf 6 Jahre steuerlich abschreibbar ist, dann sollte man wohl die Finanzierung auch am besten auf 6 Jahre machen? Was sagt ihr dazu?

Es kommt auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an. Generell sollte man immer versuchen, Kredite so schnell wie möglich zu tilgen. Wenn man einen Kredit getilgt hat und danach noch Abschreibungen geltend machen kann, ohne entsprechende Belastungen zu haben, ist es doch sehr angenehm.

Prinzipiell hast du ja Recht, aber bei den Zinsen, die zur Zeit aufgerufen werden, sollte man sie möglichst auf 50 Jahre strecken. :D :D :D

Sorry für OT :rolleyes:

Und beim späteren Verauf an die Gewährleistung denken.

Strohmann oder Händler lauten die Zauberwörter. Ich würde meine alte Gurke jedenfalls nicht mit Gewährleistung an Privat verkaufen wollen, denn das wäre noch schlimmer als eine Katze im Sack.

am 22. Juli 2015 um 19:36

Ob Leasing oder Kauf. Das beantwortet am besten der Steuerberater. Soll ja unheimlich Spaß machen, den Karren noch als betriebsvermögen zu versteuern. ??

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2015 um 21:36:53 Uhr:

Ob Leasing oder Kauf. Das beantwortet am besten der Steuerberater. Soll ja unheimlich Spaß machen, den Karren noch als betriebsvermögen zu versteuern. ??

Was meinst Du denn damit? Die Privatnutzung versteuert man beim Leasing genauso wie beim Kauf.

am 22. Juli 2015 um 20:20

Nix privatnutzung. Ein gekauftes Auto ist Betriebsvermögen. Und je nach Unternehmensform / Größe ist auch zu bilanzieren.

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2015 um 22:20:21 Uhr:

Nix privatnutzung. Ein gekauftes Auto ist Betriebsvermögen. Und je nach Unternehmensform / Größe ist auch zu bilanzieren.

Ja und? Welche Kosten verursacht die Bilanzierung?

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