KFZ, ist das dienstliche Nutzung?

Hallo, meine Frau betreibt selbständig eine Ferienwohnungsvermietung.

Sie benötigt nun ein neues KFZ dafür, die Frage ist wie es finanziert werden soll.
Ihr Büro befindet sich in unserem Privatwohnsitz. Die Fewos sind ca. 50 km von uns entfernt.
Sie muss immer hinfahren zur Gästebetreuung, Koordination etc.
Die Frage ist jetzt, ob die Fahrten von unserem Wohnsitz (Büro) zu den Ferienwohnungen betrieblicher Natur sind, oder wird das vom Finanzamt gewertet wie eine Privat-Fahrt zum Arbeitsplatz?

Davon hängt nämlich dann auch ab, ob sie eine Finanzierung oder ein Leasing macht. Denn bei Leasing wäre sofort alles absetzbar.

Zurzeit fährt sie mit ihrem alten reparaturanfälligen Privatwagen und macht 0,30 € pro Km geltend, was die letzten Jahre vom Finanzamt auch anerkannt wurde.
Bei einem rein betrieblichen Kfz könnte Sie halt MwSt, Reparaturen, Spritkosten usw alles voll absetzen.

Ist halt die Frage, ob es sich um dienstliche Fahrten handelt bei dieser Konstellation.

19 Antworten

Man steigert den Gewinn, wenn es schlecht läuft. Daher der Hinweis mit dem Steuerberater. Der verrät einem was gut ist um nicht noch mehr Steuern zu zahlen, als griechische Großreeder.

Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2015 um 22:28:12 Uhr:


Man steigert den Gewinn, wenn es schlecht läuft. Daher der Hinweis mit dem Steuerberater. Der verrät einem was gut ist um nicht noch mehr Steuern zu zahlen, als griechische Großreeder.

Entschuldige, aber das ist einfach Quatsch. Wenn ein Auto im Betriebsvermögen ist, kann man die Abschreibungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Wodurch soll der Gewinn gesteigert werden? Und was heißt, "wenn es schlecht läuft"?

Griechische Großreeder zahlen übrigens keine Steuern... Das ist ja gerade das Problem.

Eben, und der Steuerberater soll den Gewerbetreibenden davor schützen zuviel Steuern zuzahlen. Und wenn es schlecht läuft habe ich in einen Jahr soviel Gewinn erzielt, das meine Abschreibung nicht reicht, und diesen Gewinn steuergünstig einzufahren.

Wer zu hohe Einnahmen hat, kann den Gewinn nur dadurch verringern, indem er möglichst hohe Ausgaben hat. 😁

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Zitat:

@habanos schrieb am 22. Juli 2015 um 22:46:03 Uhr:


Eben, und der Steuerberater soll den Gewerbetreibenden davor schützen zuviel Steuern zuzahlen. Und wenn es schlecht läuft habe ich in einen Jahr soviel Gewinn erzielt, das meine Abschreibung nicht reicht, und diesen Gewinn steuergünstig einzufahren.

Jetzt wirfst Du die Dinge aber durcheinander. Du hast doch behauptet, die Bilanzierung eines Autos würde zu einer Gewinnerhöhung führen, jetzt stellst Du fest, dass die Abschreibung "wenn es schlecht läuft" nicht ausreichen würde, "den Gewinn steuergünstig einzufahren".

Ich verstehe schon nicht, dass Du es offensichtlich schlecht findest, wenn man einen hohen Gewinn erzielt. Auch verstehe ich nicht so recht was Du mit "steuergünstig einfahren" meinst.

Mit Verlaub, Du scheinst Opfer von Dir übermittelten Halbwahrheiten zu sein.

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