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KFZ in anderer Stadt zulassen
Wohne in Düssledorf, würde mein Auto jedoch gerne in Berlin anmelden!
Kann ich das? Was für vorraussetzungen müssen gegeben sein! Grüße
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23 Antworten
Die Voraussetzungen zur Zulassung findest Du auf der HP der jeweiligen Zulassungsstelle.
(Zweit-)Wohnsitz und regelmäßiger Standort des Fahrzeuges sollte in Deinem Fall Berlin sein.
und wegen der Zweitwohnungssteuer ist dieses Konstrukt dann auch kein "Geschäft" mehr
Warum willst Du denn in Berlin anmelden ?
Vermutlich weil da die Regionalklassen erheblich teurer sind!
oder wegen dem Kennzeichen aus der Hauptstadt?
Alternative, wenn man sein Auto nicht in Düsseldorf anmelden möchte: Auto in Köln zulassen!
lieber in Köln sterben, als in Düsseldorf leben
kann das schon verstehen ...
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
(Zweit-)Wohnsitz und regelmäßiger Standort des Fahrzeuges sollte in Deinem Fall Berlin sein.
Den regelmäßigen Standort kann ich nicht bestätigen, da meine Fahrzeuge schon seit Jahren auf ein Provinzkennzeichen des Zweitwohnsitzes angemeldet sind.
Tut nüscht zur Sache, dass du das so machst - die gesetzliche Regelung ist so.
Über die Überprüfbarkeit fiel ja kein Wort.
Grüße
Schreddi
Nur aus Interesse würde mich der gesetzlich Passus interessieren, da mir lediglich eine Meldepflicht bekannt ist. Mir ist Lediglich die Anzeige bei der zuständigen Zulassungsbehörde über die Verlegung des regelmäßigen Standortes nach § 27 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bekannt.
Hi,
http://www.verkehrsportal.de/stvzo
--> §23 I Satz 1 StVZO
--> "(..)Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll(...)"
--> und dann kommt das KraftStG in Betracht und ganz schnell wirds Steuerhinterziehung...
Grüße
Schreddi
Steuerhinterziehung? Sorry aber davon kann keine Rede sein.
Und lt.
§27 (2) ...ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
so problemlos begründbar.
Zitat:
Original geschrieben von pv125
so problemlos begründbar.
Es spricht hier ja auch niemand von Begründbarkeit, Überprüfbarkeit etc. Es ist völlig klar, dass es im Prinzip überhaupt nicht überprüfbar ist, an welchem Standort das Fahrzeug überwiegend steht.
Die rechtliche Lage schreibt dennoch vor, dass das Fahrzeug am überwiegend genutzten Standort gemeldet ist.
Der Zulassungsbezirk, in dem das Fahrzeug überwiegend steht, hat einen Anspruch auf die zu zahlende Kfz-Steuer (schau mal auf deinen Steuerbescheid, der kommt nicht von Vater Staat, sondern von der Kommune), deshalb spielt Steuer-Recht in diesem Zusammenhang durchaus eine Rolle - wobei ich auch nicht denke, dass man hier schon von Steuerhinterziehung sprechen kann, schließlich wird die Steuer ja in voller Höhe gezahlt, nur nicht an das zuständige Finanzamt.
wie angegeben um alle Zweifel zu beseitigen die voraussichtlich vorübergehende Verlegung melden und somit ist dies problemlos machbar. Und mit Steuerhinterziehung hat das gar nichts zu tun allerhöchstens mit Steuerausfall.
*lol*
Ach nee