KFZ Gebrauchtwagen gekauft, Anzahl der Vorbesitzer anstatt 1 nun 2

Hallo.

Ich hätte da mal eine Frage in die Runde gestellt, gerne auch Meinungen wie Ihr in solch einer Thematik weiter reagieren würdet.

Ich habe ein 4 Jahre altes und nicht gerade günstiges gebrauchtes KFZ aus einem renommierten deutschen KFZ-Hersteller Autohaus erworben.

Beschrieben laut Anzeige war 1 Vorbesitzer.

Besichtigung, Probefahrt, Erklärung durch Verkäufer, alles gut.

Heute kam der KFZ-Brief zwecks Zulassung zugesandt. Im Brief sind 2 Halter bereits eingetragen.

1. Halter = Eintrag im Fahrzeugbrief "Anzahl der Vorbesitzer 0"
2. Halter = Eintrag im Fahrzeugbrief " Anzahl der Vorbesitzer 1".

Mit mir wäre das Auto dann in 3. Hand. Laut Kaufvertrag "Anzahl der Vorbesitzer laut KFZ-Brief = 1".

Ich als Käufer denke natürlich das dieses Auto nur 1 Besitzer, also aus 1. Hand ist.

Zum anderen wurde mir der Fahrzeugschein mit zugesandt, dort ist der vermerk das dass Auto seit 12/2018 Stillgelegt wurde.

Nun zu den Fragen:

Wurde ich jetzt vom Autohaus "besch...." mit den Anzahl der Vorbesitzer?
Zum anderen, wenn solch ein Auto seit knapp 7 Monaten Stillgelegt wurde, ist der rein theoretisch seit knapp 7 Monaten im Verkauf gestanden mit den hin und wieder Stattfindenden Probefahrten. Sehr komisch aus meiner Sicht, es sei denn es Spricht absolut nichts dagegen wenn ein Auto ein halbes Jahr nur steht!

Bitte um Rückmeldungen!!!

Gruß

22 Antworten

Dazu solltest du aber schon etwas mehr Info geben? Du hast einen Neuwagen bestellt mit Lieferzeit von mehreren Monaten und dann hat man Dir einen GW hingestellt aus genutztem privatem Vorbesitz???

Zitat:

@Clautsch schrieb am 1. Mai 2024 um 07:11:17 Uhr:


Hallo. Da hast du schon Recht!
Mir haben sie zum Neupreis ein gebrauchtes Auto verkauft. Überlege gerade was ich tun soll...

Gebraucht mit km auf der Uhr, oder mit 1 Haltereintrag um deutsche ZB zu bekommen, bzw mit ausländischer ZB ?

Wir haben hier einen Händler, der inzwischen schon eine 3 stellige Anzahl an VW in Ungarn gekauft und hier auf eine seiner weiteren Firmen zugelassen hat,um eine deutsche ZB für den Weiterverkauf zu haben.
Die Fahrzeuge sind alle noch nicht gelaufen, aber durch die Tageszulassung natürlich keine Neufahrzeuge mehr,für den nächsten Erwerber.

Um Deinen Fall einschätzen zu können, solltest Du den Rat vom Krümelmonster folgen und paar mehr Infos zur Verfügung stellen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Mai 2024 um 11:40:29 Uhr:



Die Fahrzeuge sind alle noch nicht gelaufen, aber durch die Tageszulassung natürlich keine Neufahrzeuge mehr,für den nächsten Erwerber.

Das ist so tatsächlich nicht automatisch richtig. Rechtlich kann das immer noch ein Neuwagen sein.

Kann?
Unter welchen Bedingungen ist ein bereits zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug als Neufahrzeug zu bewerten?
Schon bei der nächsten Behandlung in der Zulassungsstelle ist der Geschäftsvorfall "Neuzulassung" nicht mehr möglich.
Umschreibung mit Halterwechsel
Wiederinbetriebnahme mit Halterwechsel
Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel
Ausfuhrkennzeichen Erteilung sind möglich

Aber keine Neuzulassung. Und die bisherigen Halter werden hochgezählt.
Ein Verkäufer kann mir gerne erzählen,es handle sie um ein Neufahrzeug, ist es aber nicht,dem widersprechen die Haltereinträge!

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Zitat:

@Clautsch schrieb am 1. Mai 2024 um 07:11:17 Uhr:


Hallo. Da hast du schon Recht!
Mir haben sie zum Neupreis ein gebrauchtes Auto verkauft. Überlege gerade was ich tun soll...

Ihr seht die Ironie auch nur , wenn sie euch schlägt 😁😁😁

Zitat:

@Clautsch schrieb am 1. Mai 2024 um 07:11:17 Uhr:


Hallo. Da hast du schon Recht!
Mir haben sie zum Neupreis ein gebrauchtes Auto verkauft. Überlege gerade was ich tun soll...

Was ist daran ungewöhnlich. Manchmal werden Fahrzeuge selbst nach dem Kauf teurer.😁 Somit kann ein gebrauchter Wagen auch zum Neupreis verkauft werden.

Bei Modellen aus Zuffenhausen, Marnello usw fast standard

... steht eigentlich irgendwo in den Gesetzen das man ein Auto nicht *über* Listenpreis verkaufen darf? Steht irgendwo das ein Auto mit eienr Anmeldung günstiger sein muß?

Ich kennen den Preis bevor ich unterschreeibe. Den preis habe ich "ausgemacht" ... b eim "ausmachen" bin ich recht pennetrant ... als letzte Kampfmittel ziehen dann die Händler dann sowas wie "Tageszulassung" ... 3 bis 6 Monate "Vorfürzulassung" aus dem Sack .... Letzteres bedeutet in der praxis meist das das Fahrzeug auf den Händler angemeldet wird, man es aber ab dem ersten Tag unter seinem Poppo hat. Faktisch ist dann nach 6 Monaten und der Ummeldung auf "mich" als schon der 2. Halter in der Doku.

Und wenn man bekundet "zum Neuwagenpreis", dann bedeutet das für mich Listenpreis ... wer kauft noch zum Listenpreis?

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