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Kfz-Erstzulassung...

Hallo,

ich fürchte das ist der falsche Bereich, aber irgendwie passt das nirgends. :/

Ich habe mir letzte Woche nen neues/gebrauchtes Auto gekauft. Baujahr Ende 2012 und hatte angeblich nur ne Tageszulassung und wurde demzufolge laut Händler im April 2013 erstmals zugelassen. Soweit so gut.

Die haben das Auto dann zugelassen und ich hab es letzte Woche abgeholt. Zu Hause hab ich mir die Zulassung genauer angeschaut und da steht bei (B) mein Kaufdatum drin, sprich letzte Woche Freitag und nicht das vom April 2013. Im Fahrzeugbrief steht bei Erstzulassung auch das Kaufdatum drin, der Fahrzeugbrief + EWG Übereinstimmungsbescheinigung selber wurde aber 28.05.2013 ausgestellt. Bei meiner Versicherung wurde auch das Datum von 2013 übermittelt. Und im Fahrzeugbrief steht kein Vorbesitzer drin, sprich ich bin der erste.

Da ich die Woche berufsbedingt keine Zeit hatte, habe ich beim Händler noch nicht nachgefragt.
Was ist nun das richtige? Eins muss ja falsch sein oder nicht?

Viele Grüße
Marcel

19 Antworten

Wird wohl ein EU Lagerfahrzeug sein.

B ist doch der Tag der ersten Zulassung.
"Brief" und die EWG werden ja bei Fertigstellung des Fahrzeuges im Werk "gedruckt".

So wie ich das hier sehe, ist dein Auto erstmals auf dich zugelassen worden, hat also keine Tageszulassung gehabt.

Wurde aber wohl vor dem 28.05.2013 gebaut und stand dann solange.

Deute ich das hier gerade richtig ?

Das ist ja die Frage.
- es handelt sich um nen Kia Ceed
- Typzulassung (Datum zu K) war der 21.12.12
- laut Händler ne Tageszulassung am April 2013
- im Fahrzeugbrief steh nur ich drin

Auf dem Tacho standen 10Km, als ich ne Probefahrt gemacht habe.
Angenommen ich bin wirklich der Erstbesitzer und er Stand nen Jahr rum, wann beginnt jetzt die Garantie? Wo sieht die Kia Werkstatt, wann Garantiebeginn war? Schaut die in die Zulassung oder stehts noch irgendwo?

Weil meiner Versicherung ja auch der April 2013 gemeldet wurde. Das müsste ich ja auch ändern lassen, wenn es wirklich so ist. Oder werden Tageszulassungen nicht im Fahrzeugbrief vermerkt, aber bei der Zulassungsstelle dennoch registriert? Ich kenne mich damit nicht so aus...

Hi,

bei Kia beginnt die Garantie nicht am Tage der Erstzulassung sondern wenn das Fahrzeuge durch KIA Deutschland an den Händler ausgeliefert wird.

Möglicherweise hat der Wagen gar keine Tageszulasssung sondern es ist der Garantiebeginn gemeint der im April 2013 begonnen hat.

Gruß Tobias

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Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

bei Kia beginnt die Garantie nicht am Tage der Erstzulassung sondern wenn das Fahrzeuge durch KIA Deutschland an den Händler ausgeliefert wird...

im Ernst, bei einem "deutschen" Modell?

dachte sowas gäb's nur evtl. bei Re-/E-Importen.

Hi,

wie genau es bei Kia/Hyundai läuft weiß ich auch nicht. Habe auch was von einer Anmeldung des Händlers zur Garantie gelesen. Wenn ich einen kaufen würde,müßte ich mich genauer informieren 😁

Bei 5 bzw. 7 Jahren garantie kommt es auf ein paar Tage aber nicht wirklich an 😉

Solange die Verkäufer klar kommunizieren das die garantie für ein Fahrzeug schon ein paar Tage, Wochen oder Monate läuft sehe ich da kein problem.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wird wohl ein EU Lagerfahrzeug sein.

Hallo,

ich vermute, dass das Fahrzeug im Ausland eine Tageszulassung hatte.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von hypertrax99


wann beginnt jetzt die Garantie?
Wo sieht die Kia Werkstatt, wann Garantiebeginn war?
Schaut die in die Zulassung oder stehts noch irgendwo?

Im Serviceheft ist die Übergabeinspektion mit Datum und Händlerstempel vermerkt.

Normalerweise ist das auch der Garantiebeginn.

Also meine Mutter hat einen Picanto gekauft, der hatte Garantiebeginn ab der Erstzulassung, war allerdings ein deutsches Fahrzeug kein EU-Import oder ähnliches.

Also laut deinen Daten sage ich die EZ des Fahrzeuges war in 2014 (zumindestens in Deutschland).

Allerdings frage ich mich, wie das Stva bzw. die Versicherung an das Datum aus April 2013 kommt ?!
Woher weisst du das eigentlich ?

Gab doch schonmal iwo hier in nem Forum sone Sache, glaube es war ein MErcedes. Hatte hier einen "blanken" Brief war aber schon in Griechenland oder Italien oder so mal angemeldet. Da gab es wohl auch ein wenig Theater..

Ist sowas eigentlich möglich heutzutage ?
Wird das nirgends vermerkt ?

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Im Serviceheft ist die Übergabeinspektion mit Datum und Händlerstempel vermerkt.
Normalerweise ist das auch der Garantiebeginn.

Wenn es denn da wäre, würde ich nachschauen ^^

Vor dem abholen war es im Auto, hatte ich aber nicht nachgeschaut. Und beim abholen, also nach Inspektion und Reinigung des Autos, war es nicht mehr drin und die zentrale kümmert sich gerade drum. Sagen sie jedenfalls :/

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Allerdings frage ich mich, wie das Stva bzw. die Versicherung an das Datum aus April 2013 kommt ?!
Woher weisst du das eigentlich ?

Weil es bei mir drauf steht 🙂

Zum einen stehts beim Antrag oben und auch bei den Schreiben, die ich abundzu mal kriege, wo das ganze nochmal oben steht mit den Kosten usw.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn


Ist sowas eigentlich möglich heutzutage ?
Wird das nirgends vermerkt ?

Scheint möglich zu sein, hab noch nix gescheites im Netz gefunden dazu. Wenn ich das Serviceheft dann mal kriege, sprech ich ihn darauf eh nochmal an. Bis dahin suche ich im Netz weiter...

ist das eigentlich ein Vertragshändler?

Glaskugel sagt:
Garantiebeginn ist Auslieferung des (ausländischen) Händlers nach Deutschland.

Erstzulassung ist Erstzulassung.

Da Garantiebeginn entweder Erstzulassung oder Auslieferung (des jeweiligen Landeshändlers).
Was zuerst eintritt. Und hier "Auslieferung" zuerst.

Auf die Gewährleistung des Verkäufers hat das aber keinen Einfluß, da gesetzlich.

/Glaskugel

grüne Theorie. 😉

Ich blicke da noch nicht durch mit dem Datum, hast du die Möglichkeit mal ein Dokument hochzuladen ?

Natürlich deine Daten, anschrift, FIN usw unkenntlich machen.
Mich würde mal interessieren wo das Datum steht.

Bei mir steht das Datum in den Versicherungsunterlagen welches auch im Brief/Schein steht.

Was meinst du denn auch mit Strassenverkehrsamt ? Von denen habe ich gar nichts..

Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht.
Neuwagen, oder Gebrauchtwagen EZ 2013.

Zitat:

Original geschrieben von gummikuh72



im Ernst, bei einem "deutschen" Modell?
dachte sowas gäb's nur evtl. bei Re-/E-Importen.

Nicht nur bei deutschen KIA Modellen, selbst bei deutschen Herstellern (mit in Deutschland für Deutschland gebauten Autos) ist das üblich:

Für VW z.B: gilt als Garantiebeginn der Tag der Auslieferung (der Tag an dem der Status im System auf "ausgeliefert" gesetzt wird), nicht ab Erstzulassung.

Diese Tatsache hätte mich mal fast (sehr) viel Geld gekostet.

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