KFZ Erbe ausgeschlagen

Hallo Leute,
ich weiß nicht, ob das Thema in diesem Forum passt. Aber ich versuche es trotzdem.

Mein Vater ist verstorben und ich muss mich nun um alles kümmern. Ich habe erfahren, dass mein Vater verschuldet ist und ich das Erbe ausschlage. Nun mein Problem.

Ich fahre ein KFZ, dass auf seinen Namen zugelassen ist. Er steht im Fahrzeugschein I und II. Zudem läuft die kfz-Versicherung auf seinen Namen. Allerdings zahle ich die KFZ-Versicherung und ich stehe auch als zweitfahrer in der Versicherung. Mein Vater hat das Auto nie genutzt. Diese Dinge sind mir heute eingefallen und nun habe ich Angst, dass das KFZ meinen Vater rechtlich gehört, da er in den Unterlagen steht, ob wohl er es nicht nutzt und ich das Fahrzeug bezahlt habe (bar).

wie ist die rechtliche Lage? Ich kann theoretisch das KFZ ummelden auf meinen Namen, aber theoretisch kann der Nachlasspfleger sagen, dass KFZ gehört ihren Vater oder irre ich mich?

LG 🙂

19 Antworten

Den Beileidswünschen schließe ich mich an.

Nach Deinen Schilderungen, bist Du zweifellos der Eigentümer des Autos und hast daher den Anspruch, dass das Auto auf Dich umgeschrieben wird. Solltest Du den Kaufvertrag bisher nicht gefunden haben, wirst Du ihn sicher im Fall eines Privatkaufs noch finden... Papier ist geduldig.... Im Fall eines Kaufs vom Händler hat Darkhexlein schon den richtigen Tip gegeben.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Du nichts machst, was die Gläubiger Deines Vaters benachteiligen könnte. Eventuell solltest Du die Erbschaft nicht vorschnell ausschlagen. Die Verbindlichkeiten bleiben nicht unbedingt an Dir hängen. Stichwort Nachlassinsolvenz. Das ist dann hier doch alles zu speziell und nur mit der Kenntnis aller Umstände abschließend zu beurteilen. Im Zweifel würde ich damit tatsächlich zu einem auf diesem Gebiet versierten Anwalt gehen.

Melde den Wagen doch erst mal auf dich um, wenn du die Papiere hast ist das doch kein Problem.

Sollte dann wirklich noch jemand Ansprüche anmelden musst du halt ggf. beweisen das du wirklich der Eigentümer bist. Aber wenn keiner kommt ist das doch alles unnötig.

Ob du den SFR der Versicherung übernehmen kannst ist ggf. dann schon wieder etwas komplizierter. Andererseits kann davon eh keiner außer dir profitieren.

Wenn du Brief, Schein und einen Nachweis über den Tod hast dann melde einfach das Auto auf dich um und beantrage die Übernahme von Schadenverlauf bei der neuen Versicherung. Das musst du eh jetzt dann machen, keine Ahnung ob es da nach dem Tod vom Halter eine Frist gibt aber muss zeitnah geschehen. Hast du die Versicherung und HU gezahlt? Wenn ja spricht es ja auch eher für dich, wenn nein könnte es eher Ärger geben.

Offiziell steht im Brief der Fahrzeughalter, der muss mit dem Eigentümer ja nicht identisch sein.

Aber wie gesagt, ummelden musst du das Auto jetzt eh bzw. aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen. So richtig klare Regelungen gibt es aber dazu nicht.

Nur verkaufen würde ich ihn erstmal nicht falls jemand spater nachhakt und dann auf irgendwelche hohen Werte kommt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 27. Jan. 2023 um 08:11:18 Uhr:


Melde den Wagen doch erst mal auf dich um, wenn du die Papiere hast ist das doch kein Problem.

Genau.

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Somit ist alles gesagt.
Weiteres würde wohl auf unzulässige Rechtsberatung hinauslaufen.

daher geschlossen

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