KFZ durch öffentliches Schild beschädigt
Guten Tag,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich, vielleicht weiß einer mehr:
Ich fahre mit meinem KFZ bei starkem Wind, ein mobiles Baustellenschild wird von diesem erfasst, fällt um und beschädigt meinen PKW während der Fahrt. Ich halte an, hinter mir ebenfalls ein Zeuge Die Polizei wird gerufen und nimmt den Unfall bzw. die Beschädigung, samt Daten des Zeugen etc. auf.
Ich melde den Schaden dem Aufsteller des mobilen Schildes, da dieses nicht ausreichend (nur mit einem Betonblock) gesichert war und übersende direkt den Unfallbericht der Polizei. Die Aufstellerfirma beauftragt einen Anwalt zur Prüfung, dieser teilt mir mit, dass die Schilder permanent geprüft würden und der Schaden hätte so nicht auftreten können.
Ich entgegne in einem Brief mit den Fakten, dass ein Schaden entstanden ist, dass dies bezeugt und polizeilich festgehalten wurde. Auf Nachfrage meinerseits bei der zuständigen Polizeiwache wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Einzelfall sei und das explizit wegen diesem Schild bereits häufiger von der Polizei Kontakt mit dem Aufsteller gesucht wurde, zwecks Verstärkung.
Das Schild wurde nach dem Vorfall mittlerweile auch von einem auf zwei Betonverstärkungen verstärkt, wovon ich jeweils ein Foto angefertigt habe.
Soviel zum Sachverhalt, nun zur Frage:
Muss ich mich überhaupt mit dem Anwalt der Aufstellerfirma auseinandersetzen oder kann ich den Schaden selbst bei der Versicherung melden, ähnlich einem Kaskoschaden ? Eigentlich hat der Anwalt ja keinerlei Entscheidungsgewalt darüber ob die Versicherung den Schaden reguliert oder nicht, sondern dieser unterstellt einfach, dass sich die Situation schlichtweg gar nicht ereignet hätte und ich mehr oder weniger lügen würde.
Laut erster Begutachtung (kein kostenpflichtiges Gutachten) würde sich der Schaden am PKW auf ca. 4500-5000,- EUR belaufen.
Viele Grüße
31 Antworten
Da dieses Schild (aktenkundig) wohl schon mehrfach umgefallen ist, war es offensichtlich doch nicht ausreichend gesichert.
Zu Denken gibt auch das Vorbringen des Schädigeranwalts. Dieser stellt nicht etwa auf Nichtverschulden ab, sondern bestreitet die Schadenursächlichkeit.
Nach meiner Meinung hat der TE gute Aussichten auf Schadenersatz.
MfG
Der Anwalt bestreitet (was vollkommen zulässig ist) den Hergang und die Kausalität.
Für beides ist der TE beweisbelastet.
Letzlich wird der TE sowieso den Klageweg gehen müssen (so wie von mir in meinem zweiten Posting geraten), da ein Einlenken der Gegenseite wohl unwahrscheinlich ist.
Und da kommt es wiederum auf die mehrfach genannten Punkte "Art der Sicherung" und "Windstärke" an.
Den Umstand des vorherigen Umfallens des Schildes kann man sicherlich als Bekräftigung anführen, in der Hoffnung, dass es von der Polizei auch tatsächlich aktenkundig gemacht wurde.
Nur ist es eben so einfach, wie sich das manche hier vorstellen (Schild auf Auto = immer Haftung des Aufstellers) nicht.
Und eigentlich ging es nur darum.