ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KFZ bei Kauf ummelden , ....ein muß ! ?

KFZ bei Kauf ummelden , ....ein muß ! ?

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 8:23

Hi,

wenn sich jemand privat ein KFZ gekauft hat ,mit schriftl. KV ..... muß er dann das KFZ auf sich umschreiben lassen ?

 

gruß

Ähnliche Themen
18 Antworten
am 4. Juni 2016 um 8:31

Zitat:

@bert_ram schrieb am 4. Juni 2016 um 10:23:22 Uhr:

Hi,

wenn sich jemand privat ein KFZ gekauft hat ,mit schriftl. KV ..... muß er dann das KFZ auf sich umschreiben lassen ?

 

gruß

Ja. Außer es steht im Vertrag das es nicht gemacht werden muss.

Zitat:

@Raghul schrieb am 4. Juni 2016 um 10:31:39 Uhr:

Zitat:

@bert_ram schrieb am 4. Juni 2016 um 10:23:22 Uhr:

Hi,

wenn sich jemand privat ein KFZ gekauft hat ,mit schriftl. KV ..... muß er dann das KFZ auf sich umschreiben lassen ?

 

gruß

Ja. Außer es steht im Vertrag das es nicht gemacht werden muss.

Meine Antwort ist

Nein. Ausser es steht im Vertrag, dass es gemacht werden muss.

Wenn ich z.B. mein Auto an meine Schwester verkaufe, ist Ummeldung nicht notwendig, wenn Käufer und Verkäufer sich darauf verständigen, dass Halter und VN nicht geändert werden.

O.

am 4. Juni 2016 um 9:01

Zitat:

@bert_ram schrieb am 4. Juni 2016 um 10:23:22 Uhr:

wenn sich jemand privat ein KFZ gekauft hat ,mit schriftl. KV ..... muß er dann das KFZ auf sich umschreiben lassen ?

Nein. Es hat sich ja nur der Eigentümer geändert, nicht der Halter oder der Versicherungsnehmer.

Eine Ummeldung ist pflicht, wenn es nicht anders abgesprochen ist. Ansonsten kommt das Thema auf, dass weiterhin Rechnungen für KFZ-Steuer und Versicherung anfallen. Wenn der Verkäufer den verkauf der Zulassungsstelle meldet hat der Käufer maximal 6 Monate ab Kaufdatum zeit den Wagen umzumelden. Ansonsten fällt ein Bußgeld von 100 Euro an. Das Bußgeld kann schon ab verstreichen des ersten Monats anfallen, aber die Ämter sind häufig kulant. Die Versicherung kann weitere Kosten verlangen, wenn der neue Wohnort eine ungünstigere Regionalklasse, oder der neue besitzer einen geringeren Schadenfreiheitsrabatt hat. Hat der neue Wohnort eine günstigere Regionalklasse, oder der neue Besitzer einen höheren Schadenfreiheitsrabatt werden die zuviel gezahlten Beiträge ab Kaufdatum nicht erstattet.

am 4. Juni 2016 um 11:52

Nein, eine Ummeldung ist keine Pflicht. Die Eigentumsverhältnisse haben nichts mit dem Halter zu tun. Daher ist eine Ummeldung nur beim Halterwechsel Pflicht, aber nicht beim Eigentümerwechsel.

Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juni 2016 um 11:25:00 Uhr:

Wenn der Verkäufer den verkauf der Zulassungsstelle meldet hat der Käufer maximal 6 Monate ab Kaufdatum zeit den Wagen umzumelden. Ansonsten fällt ein Bußgeld von 100 Euro an.

So ein Quatsch! Nenne doch mal die gesetzlichen Regelungen für diese Behauptung.

@TE: schildere doch mal die konkrete Situation, ich fürchte, dass du sonst ein bisschen was durcheinander würfelst, was hier teilweise aus richtigen Antworten so rauszuholen ist.

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 14:57

ok, sorry ..... Auto wurde gekauft ( war noch zugelassen ) und dieses dann bloß auf der Zulassungsstelle abgemeldet ...sonst nichts !

gruß

am 4. Juni 2016 um 14:59

Dann passt ja alles :-)

am 4. Juni 2016 um 15:00

Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juni 2016 um 11:25:00 Uhr:

Eine Ummeldung ist pflicht, wenn es nicht anders abgesprochen ist.

Wo sollte diese ominöse Pflicht denn herkommen?

am 4. Juni 2016 um 15:01

Dass es diese Pflicht nicht gibt, hat Tecci ja schon aufgeklärt.

Nuja, das Problem ist, dass wir hier von verschiedenen "Personen" reden. Halter und Eigentümer. Das eine ist die zulassungsrechtliche Seite (also öffentliches Recht), das andere die zivilrechtliche Seite (also Privatrecht). Strikt genommen kennen beide Seiten den jeweils anderen Begriff nicht. Auch können wohl viele MT-User nicht zwingend einen Unterschied benennen. Allerdings ist es wohl üblich, dass bei einem Fahrzeugverkauf sich auch der Halter ändern soll und nicht nur der Eigentümer, andere Fallkonstellationen dürften sich im niedrigsten Promillebereich abspielen. Insofern besteht schon die Pflicht, das Fahrzeug entsprechend umzumelden. Was ich mit meiner Aussage klar stellen wollte: weder gibt es eine solche 6 Monate Frist noch ein Bußgeld in dieser Höhe. Wer anderes behauptet, möge die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen benennen (worauf wir ja noch warten).

 

@TE: alles richtig gemacht. Hättest du das Fahrzeug nicht abgemeldet, dann hättest du es natürlich schon ummelden müssen. Aber diese Pflicht entfällt durch die Außerbetriebsetzung.

am 4. Juni 2016 um 17:55

Nachdem der TE so explizit nach einem "Muß" bei einem Verkauf gefragt hat, ist das Muß aber zu verneinen, da es keine allgemeine Pflicht zur Ummeldung bei einem Eigentümerwechsel gibt. Natürlich haben die meisten verkauften Autos auch einen Halterwechsel, daraus ergibt sich wiederum eine Pflicht zur Ummeldung. Es gibt aber auch ausreichend Fälle, in denen das nicht so ist, beispielsweise wenn der Enkel die Karre vom Opa kauft und der Opa sie aber weiterhin auf seinen Namen und seine günstigen Prozente bei der Versicherung angemeldet lässt, also weiterhin Halter ist. Aus solchen Verläufen ergibt sich dann eben keine Pflicht zur Ummeldung.

Sag ich ja.

Zitat eines Landkreises / einer Kfz Zulassungsstelle :

Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet,

für ein Bestehen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu sorgen

die KFZ-Steuer zu bezahlen

Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung) regelmäßig durchführen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und –brief) stets den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen,

eine Veräußerung der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

ein gekauftes und noch zugelassenes Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben oder außer Betrieb zu setzen.

Kommen Fahrzeughalter einer dieser Verpflichtungen nicht nach, so ist die Zulassungsbehörde verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählt als letzte Maßnahme auch die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KFZ bei Kauf ummelden , ....ein muß ! ?