KFZ Abschleppen

VW Vento 1H

Hallo Leute!

Nur ganz kurze Frage - hier geht's ja um zwei Golfs und daher hier im Forum!

Müsste morgen den Standort eines abgemeldeten Golf verändern. Der ist defekt, Getriebeschaden. Der müsste in die Werkstatt eines Kollegen, 3 km weg vom Standort.

Wie sieht's rechtlich aus mit dem Schleppen? Eine Stange kann ich organisieren.

Direkt nebendran wo das Auto steht ist auch ne Werke, die ich aber nicht mag. Denkt ihr, dass es okay ist, wenn ich den Wagen per Stange zu meinem Bekannten karre?

Ich danke euch
grüße
reno

22 Antworten

Richtig. Allein der Nothilfegedanke - der ja in Deinem Fall nicht vorliegt - machte das Unternehmen rechtlich nicht eindeutig.

Denn streng genommen handelt es sich um ein Schleppen, was Dir der Arm des Gesetzes bestätigen wird. Doch ... die Ehrlichen sind manchmal auch die Dummen ... welcher Vertreter der Exekutive wird schon akribisch recherchieren können, ob Dein Auto auf einem beheizten Garagenplätzchen stand - oder aus einer ernsthaften Gefahrenzone entfernt werden musste? 😉

Wenn Dir das rasche, unkomplizierte (Ab)schleppen derartige Bauchschmerzen bereitet ... so organisiere zuvor einen passenden Anhänger samt Zugfahrzeug. Ganz einfach. 🙂

also für mich sieht das nach "UNFALLSTELLE ABSICHERN" aus... wenn ein auto liegen bleibt muss es abgeschleppt werden 😉 und die unfallstelle geräumt werden

Zitat:

Ich stand vor ein paar Monaten vor genau dem gleichen Problem. Defektes Lage der Getriebehauptwelle. Mein Kumpel schleppte meinen Wagen 2 km von einer Tiefgarage zur nächsten - unmittelbar an der Polizeistation vorbei.

Just do it! 🙂

Bedenke dabei aber, das der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges mindesten Führerschein BE haben muß - im Gegensatz zum abschleppen braucht man beim Schleppen den BE (gezogenes Fahrzeug wird mit Ausnahmegenehmigung des SVA als Anhänger betrieben, vor Einführung der neuen Klassen brauchte man sogar Klasse 2 - LKW). Strafe ist sonst 1000 EUR und 6 Monate Lappen weg für den Fahrer des Zugfahrzeuges (fahren ohne Führerschein). Der Lenker des gezogenen Fahrzeuges hat gar nichts zu befürchten. Der Eigentümer des gezogenen Fahrzeuges zahlt für eine fehlende Schleppgenehmigung nur etwa 50 Euro.

Mich würde mal interessieren ob es hier welche gibt, die deswegen schonmal Stress mit den Uniformierten hatten?
Ich hatte bis jetzt noch keine Probleme deswegen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


welcher Vertreter der Exekutive wird schon akribisch recherchieren können, ob Dein Auto auf einem beheizten Garagenplätzchen stand - oder aus einer ernsthaften Gefahrenzone entfernt werden musste? 😉

bloß komisch wenn das auto schon abgemeldet ist, wie ist es denn dann in die ernsthatfe gefahrenzone gekommen?

davon abgesehen, ich würde einfach schleppen und gut.

Ich sprach (leider) aus Erfahrung. Hatten in einer kleinen Garage den Motor gewechselt, anschließend ohne Grube aber die Kardanwelle nicht mehr reinbekommen. Auf dem Weg zur anderen Garage (4km, Nachbarort) haben uns die Sheriffs gepackt. Beide Autos angemeldet, aber da die Kardanwelle schlecht während der Fahrt verloren gegangen sein konnte ... Da wir die Regelung Abschleppen/Schleppen damals (noch) nicht kannten haben wir den wahren Grund für die Aktion selbst noch erzählt. 100 DM Strafe für die fehlende Schleppgenehmigung und für mich die Anzeige wegen fahren ohne Führerschein. Mein Rechtsanwalt hat mich auf Grund eines Verfahrensfehlers der Polizei raushauen können aber das hat etwa 5 Monate gedauert bis das klar war - bis dahin hatte ich mich schon innerlich von meinem Lappen und meinem Urlaubsgeld verabschiedet.

mich würde ja jetz ma interessieren, ob das auto immer noch nicht vom fleck bewegt wurde 😁

Jaja streu halt Satz in die Wunde!

Der Seggel der eigentlich die rote Nummer holen wollte hat se net gehabt - Kumpels hatten die angeblich. Haben uns dann auf Samstag Nachmittag vertagt, er würde mich anrufen.

Bis jetzt keine Rückmeldung bekommen, echt supi...was für nen Sch....

Muss dem mal in den Arsch dappen 🙂

grüße
reno

Deine Antwort
Ähnliche Themen