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Kennzeichenwinkel

Hallo Leute

Hab da mal ne Frage
Ich hab an meinem Mopped vor 15 Jahren ein kurzes, vom TÜV freigegebenes Heck verbaut.
Das Heck ist auch eingetragen.
Der Kennzeichen Winkel beträgt durch den Umbau bedingt, ca 40 Grad. Das Heck ist jetzt wie gesagt 15 Jahre dran, und ich hatte auch nie Probs. beim TÜV wegen des Winkels.
Hat mich doch gestern ein Polizeiauto überholt und angehalten. Der Bulle machte einen Aufstand wegen des Kennzeichen Winkels und drohte mit Punkten und Geldstrafe.
Auf meinen Einwand hin dass das Ding ja vom
TÜV freigegeben ist kam, Zitat: " Das ist nur ein Verein, die haben nix zu sagen"
Ja, was`n nun !😕

Sein Kollege hat mich dann Gnädigerweise mit einer Verwarnung laufen lassen.

Beste Antwort im Thema

....

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52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von DerZombie


drüber kanns (muß?? bin mir ned sicher) zu ner Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch kommen.
Ich habe den 22 StVG oben erläutert.
Da kann man nachlesen, wann es zu dieser Anzeige kommt. Von einem bestimmten Winkel ist da keine Rede. Die TBM des 22 müssen erfüllt sein.

Die Wirklichkeit sieht leider anders aus Sammler, du kannst da §§ zitieren ohne Ende, wenn deine Kollegen das in Wirklichkeit anders handhaben. Sobald die >45° messen kommts zur Anzeige, hatte ein Bekannter erst diesen Fall. Das ganze wurde zwar eingestellt/ nicht weiter verfolgt und es kam nichts weiter rum aber trotzdem hockte er 3 Wochen auf glühenden Kohlen.

Weist ja e, Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche.

Moment mal:
eine Ereignis anzuzeigen ist eine Vollkommen normale Sache!
es liegt dann im Bereich der Staatsanwaltschaft/Gerichte ob diese Anzeige zu einer Anklage kommt!
und dann ist immer noch nicht entschieden ob es zu einem Urteil kommt...

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie


Das ganze wurde zwar eingestellt/ nicht weiter verfolgt und es kam nichts weiter rum

Ganz genau das meine ich.

Les' mal meinen erstgenannten Post zu 22 StVG ein bißchen aufmerksamer.
Geht immer in die Hose, weil Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Warum es dennoch angezeigt wird, verstehe ich eigentlich nicht.

Aber ich stehe gleich wieder vor dem Problem, Juristisches erläutern zu müssen. Das wollte ich mir abgewöhnen, weil sinnfrei.
BMWK100RS16V stellt das zwar juristisch nicht ganz korrekt, aber im Prinzip zutreffend dar.
Dafür ein Däumchen an Alex.
Lasst einfach Eure Kennzeichen innerhalb 30 Grad.
Besser ist das. 😉

Nene, deine Begründung und § Zitate waren ja aufschlüssig genug, nur kannst dir wohl vorstellen wie ihm der Stift ging 😉

Ich fahr mit 40°, die 10,- ist es mir wert aber irgendwie sind sie bei uns e ned scharf auf Kennzeichen solange sie lesbar sind.

Einerseits finde ich es ein bisschen albern, wenn Leute ihre Nummernschilder so montieren, dass man sie von hinten kaum ablesen kann, und sich dann wundern, warum sie damit bei der Polizei Stress bekommen. Ich meine, warum ist denn da hinten ein Nummernschild dran? Nein, das ist kein Schmutzabweiser.

Andererseits frage ich mich schon, wie die 30 Grad genau gemessen werden: Mopped senkrecht. auf Haupt- oder Seitenständer, ein- oder ausgefedert?

Dennoch, ich persönlich hab' überhaupt keinen Bock, in dem Bereich eine Flanke aufzumachen. Mein Taferl ist legal, ein Spritzschutz und ein Rückstrahler sind auch dabei.

Zitat:

Original geschrieben von sampleman



Andererseits frage ich mich schon, wie die 30 Grad genau gemessen werden: Mopped senkrecht. auf Haupt- oder Seitenständer, ein- oder ausgefedert?

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der
Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der
Zulassungsnummer nach unten zeigt.

Das heißt, das Motorrad steht unbeladen auf beiden Rädern.

Alles genau geregelt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von sampleman


Einerseits finde ich es ein bisschen albern, wenn Leute ihre Nummernschilder so montieren, dass man sie von hinten kaum ablesen kann, und sich dann wundern, warum sie damit bei der Polizei Stress bekommen. Ich meine, warum ist denn da hinten ein Nummernschild dran? Nein, das ist kein Schmutzabweiser.

In Prinzip geb ich Dir ja recht, aber ich hab das ja nicht aus Jux und Tollerei gemacht. Durch das kurze Heck (das Orgi. schaut einfach sch.....e aus) kommt das Kennzeichen halt näher an den Reifen ran. Und um noch genügend Federweg zu haben steht das Schild halt etwas flacher.

Gernau so habe ich das auch gesehen.
Und daher sehe ich gute Chancen, das zu legalisieren, z.B. in Verbindung mit einer max. Anbringungshöhe des Kz.

Gehört jetzt nicht 8unmittelbar zum Thema:

Ich hab letztens in einem Podcast des DLF gehört, woher die ital. Regelung mit der Beschlagnahme des Motorrads beim Fahren ohne Helm kommt.

In von der Mafia kontrollierten Gebieten fuhr niemand mit Helm, weil die Mafia gerne sehen wollte, wer da durch ihr Revier fährt. Die einzigen, die dort einen Helm trugen, waren die Mafiakiller bei der Ausübung ihrer "Arbeit".

Um diese Sitte zu unterbinden, hat man die vergleichsweise drakonische Maßnahme der Beschlagnahme durchgesetzt.

Es gab ja offensichtlich auch Motorrad-Beschlagnahmen wegen falschen Kennzeichenwinkels.
Gibt es dafür eine vergleichbare Begründung ?

Dazu gabs leider nix. Sonst hätte ich es erwähnt. Aber eine ähnlich gelagerte Begründung würde mich nicht wundern.

Also wenn in Italien die Helmpflicht mit Auftragskillern der Mafia in Verbindung gebracht wird, dann braucht man nicht mehr viel Phantasie um eine Verbindung von falschen Kennzeichenwinkeln zum Zwecke der absichtlichen Unkenntlichmachung auf Fotos der Verkehrsüberwachung zu ziehen.

Ausserdem wird in Italien recht wenig kontrolliert. Wenn jemand mal tatsächlich erwischt wird, dann muss er als abschreckendes Beispiel richtig bluten. Ist auch eine Methode um mit wenigen Kontrollen Wirkung zu erreichen. Na ja, ob das wirklich aufgeht steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


um eine Verbindung von falschen Kennzeichenwinkeln zum Zwecke der absichtlichen Unkenntlichmachung auf Fotos der Verkehrsüberwachung zu ziehen.

Damit hast Du -vermutlich nicht einmal absichtlich- genau den Tatbestand des § 22 StVG erläutert.

Das wäre in D auch eine Straftat und könnte die Einziehung des Tatmittels (Motorrad) zur Folge haben.

Aber diese "Absicht" muss man nachweisen.

naja.. - es könnte ja sein das ein Polizist einen VERDACHT hat und das Korpus delikt erstmal sicherstellt um ein Gutachten erstellen zu lassen- also hat der Motoradfahrer zwar nicht die Beweislast aber halt auch kein Motorrad mehr!

Dies wird natürlich nicht geschehen weil es VIELLEICHT etwas zu steil steht....

Ich hoffe doch, dass einigermaßen gut ausgebildete Polizeibeamte -auch in Bayern- das besser wissen.

Das abgewinkelte Kz erlaubt den Sachbeweis vor Ort. Um einen Winkel zu messen, brauche ich kein Gutachten erstellen zu lassen. Ich weiß, dass man es in Bayern unter einem IM Beckstein mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht so ganz genau nahm. Das sollte aber vorbei sein.

Ich rede hier von einer normalen VK, wie sie der TE schilderte.

Wird ein solches Motorrad im Zusammenhang mit einer Fahndung nach einer Straftat oder bedeutenden OWi (was den Verdacht einer Straftat nach 22 StVG rechtfertigt) festgestellt, kann es als Beweismittel beschlagnahmt werden. Erst dann haben wir das von Dir genannte "corpus delicti", den: "Gegenstand des Verbrechens"

Das sind aber zwei Paar Stiefel

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