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Kennzeichenwinkel

Hallo Leute

Hab da mal ne Frage
Ich hab an meinem Mopped vor 15 Jahren ein kurzes, vom TÜV freigegebenes Heck verbaut.
Das Heck ist auch eingetragen.
Der Kennzeichen Winkel beträgt durch den Umbau bedingt, ca 40 Grad. Das Heck ist jetzt wie gesagt 15 Jahre dran, und ich hatte auch nie Probs. beim TÜV wegen des Winkels.
Hat mich doch gestern ein Polizeiauto überholt und angehalten. Der Bulle machte einen Aufstand wegen des Kennzeichen Winkels und drohte mit Punkten und Geldstrafe.
Auf meinen Einwand hin dass das Ding ja vom
TÜV freigegeben ist kam, Zitat: " Das ist nur ein Verein, die haben nix zu sagen"
Ja, was`n nun !😕

Sein Kollege hat mich dann Gnädigerweise mit einer Verwarnung laufen lassen.

Beste Antwort im Thema

....

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da ist ja das Kennzeichen etwa im 45° Winkel montiert, wenn ich das richtg sehe

Ja, so um die 40. Hab daheim extra nachgemessen. Aber wie gesagt, is seit 15 Jahren so und noch nie Probs beim TÜV.

Die FZV i.V.m. der 2009/62 erlaubt max. 30 Grad.
Auch wenn das seit 15 Jahren so ist, denn auch der damals gültige § 60 StVZO verlangte das.

Jetzt gibts drei Optionen:

1. Man muss herausfinden, ob sich in dem Gutachten für das Heck ein Passus findet, der dem eintragenden Prüfer vorgibt, eine Änderung des Kennzeichenwinkels in die Papiere einzutragen und das nachholen.

2. Klappt das nicht, empfiehlt es sich, entweder eine Eintragung nach 19 II zu beantragen oder die Schrägstellung mittels eines "Vollgutachtens" anstatt der nächsten HU zu legalisieren. (billiger)

3. Weiterfahren und hoffen, dass man nicht erneut beanstandet wird.

na, ich denk mal ich werd 3 nehmen. Ging jetzt 15 Jahre gut, dann wirds fürn Rest auch noch reichen 😁

Zitat:

Original geschrieben von nebukatonosor


Hab hier noch ein Bild gespeichert.

http://www.motor-talk.de/.../bild0570-i202935979.html

DAS wird beanstandet? 😕

Sieht ja (gefühlt) noch ziemlich zivil aus.
An mir fuhr mal einer vorbei, den hätte man nur vom Hubschrauber aus blitzen können.

Man kann mittels Eintragung die Vorderungen der FZV umgehen? Wusste ich garnicht.
Bisher dachte ich immer, die Forderungen aus FZV, StvZO usw. gelten immer, unabhängig davon, ob die Abweichung eingetragen wurde oder nicht.

Als ich meinen 2er Golf noch hatte und im zugehörigen Forum unterwegs war, waren öfters mal Kandidaten da, denen der TÜV irgendetwas eingetragen hatte, was dann doch bemängelt wurde. Die mussten in der Regel dann auch bezahlen...

Wie misst die Polizei soetwas? Haben die 'n Geodreieck dabei oder einen speziellen Winkelmesser?

Die halten nen Lot an und messen waagrecht zum unteren Nummernschild, da Kennzeichen in .de alle gleich hoch sind darf Maß X ned überschritten werden.

Interessant sind eigentlich nur die 45°, darunter 10,- Strafe und drüber kanns (muß?? bin mir ned sicher) zu ner Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch kommen.

Hmmm,
stimmt. Wäre eine einfache Möglichkeit.

Danke dafür.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann


Man kann mittels Eintragung die Vorderungen der FZV umgehen? Wusste ich garnicht.

Jetzt weißt Du es.

Ich habe die Möglichkeiten aufgezeigt, insbesondere 2. ist ein Weg, den die Wenigsten kennen.

Was aber auch ganz gut so ist, deshalb trete ich das auch nicht weiter aus. Es gibt durchaus Optionen, die Vorschriften von StVZO und FZV legal auszuhebeln. Durch die Einführung der EU-Regelungen haben sich viele Dinge geändert, bei denen die Wenigsten durchblicken. Vieles gibt es auch gar nicht mehr.

Und kaum einer weiß es. Deshalb prüfe ich alles genau nach und verlasse mich nie auf Gehörtes, Überliefertes oder "ich bin der Meinung". Den Fehler machen aber Viele.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann


Als ich meinen 2er Golf noch hatte und im zugehörigen Forum unterwegs war, waren öfters mal Kandidaten da, denen der TÜV irgendetwas eingetragen hatte, was dann doch bemängelt wurde. Die mussten in der Regel dann auch bezahlen...
Eingetragen

oder

durchgehen lassen

?

Die Eintragung des aaS wird von der Polizei i.d.R. nicht angezweifelt. Es sei denn, das ist auch ein aaS.

Hat der TÜV oder eine andere Überwachungsorganisation die Änderungen eingetragen, kann man sich im Zweifel noch auf den unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Vor Gericht hat das Bestand.

Zitat:

Original geschrieben von DerZombie


drüber kanns (muß?? bin mir ned sicher) zu ner Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch kommen.

Ich habe den 22 StVG oben erläutert.

Da kann man nachlesen, wann es zu dieser Anzeige kommt. Von einem bestimmten Winkel ist da keine Rede. Die TBM des 22 müssen erfüllt sein.

ich weiß nicht ob du es mitbekommen hast:
in D bist du da mit 10 Euro dabei...
NUR in Italien legen dir die Herren der Rennleitung deine Mühle Lahm- bis zu 90 Tage!

da kannst du die STrafe von 300 Euro glatt als Schnäppchen verbuchen!

Dann macht man unter die oberen schrauben was drunter. Dann ändert sich der Winkel auch wieder. So schwer kann es nun auch nicht sein.

Im übrigen hatte jmd mal ein Bild von diesem italienischen gerät zum anhalten ans Kennzeichen..

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Dann macht man unter die oberen schrauben was drunter. Dann ändert sich der Winkel auch wieder. So schwer kann es nun auch nicht sein.

Auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Nur is es dann so dass die Kennzeichen Beleuchtung HINTER den Nummerenschild strahlt. Müsste dann auch die KZB mit umbauen. Aber die Idee is vielleicht gar nicht mal so schlecht.

@ Moppedsammler

, " unvermeidbaren Verbotsirrtum",
wie geil is das denn 😁

Vielen Dank für deine Bemühungen.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Eingetragen oder durchgehen lassen ?

Keine Ahnung, ging um ne Xenonumrüstung beim 2er Golf.

Umrüstung der normalen Scheinwerfer auf Linsensystem und Xenonbrenner. Allerdings ohne Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Leuchtweitenregulierung.

Der ganze Kram war eingetragen. Also stand in Brief und Schein.

Trotzdem wurde das ganze bemängelt, musste zurück gebaut werden und bezahlen musste der Fahrer auch noch.

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