Kennzeichenwechsel auf E-Kennzeichen
Hallo zusammen,
eine Frage an die Spezialisten hier und an die, die das vielleicht bereits aus der eigenen Praxis kennen.
Bei einem Fahrzeugwechsel kann ich ja das bisherige Kennzeichen ans neue Auto mitnehmen. Gilt das auch für den Kennzeichenzusatz mit dem E? Wenn ich also von einem reinen Verbrennerauto auf einen Wagen wechsele, welcher die Voraussetzungen für den E-Zusatz mitbringt. z.B. mit dem theoretischen Kennzeichen ABA-DE 5 auf ABA-DE 5E? Ist also mein jetzt verwendetes Kennzeichen automatisch mit dem E-Zusatz frei oder könnten beide Kennzeichen im Landkreis rumfahren? Also einer mit ABA-DE 5 und einer mit ABA-DE 5E
Ich habe versucht, mal ein E-Kennzeichen zu reservieren: geht nicht, da muss man wohl zur Zulassungsstelle.
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15 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Nov. 2021 um 22:3:07 Uhr:
M.W. ist das Parken auf für E-Fahrzeuge ausgewiesenen Plätzen nur für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen zulässig.
Hier in Stuttgart gibt es keine besonderen Parkplätze für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, sondern nur Parkplätze für E-Fahrzeuge zum Parken während des Ladevorgangs. Ist der Ladevorgang beendet, muss der Parkplatz verlassen werden. Ohne zu laden darf dort nicht geparkt werden.
Dafür ist das Parken auf allen zahlungspflichtigen Parkplätzen und in städtischen Parkhäusern bis Ende 2022 kostenlos. Das gilt nicht für Parkscheibenregelungen.
Busspuren dürfen hier nicht genutzt werden.
EmoG läuft Ende 2026 aus.