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Kennzeichenwechsel auf E-Kennzeichen

Themenstarteram 28. November 2021 um 17:20

Hallo zusammen,

eine Frage an die Spezialisten hier und an die, die das vielleicht bereits aus der eigenen Praxis kennen.

Bei einem Fahrzeugwechsel kann ich ja das bisherige Kennzeichen ans neue Auto mitnehmen. Gilt das auch für den Kennzeichenzusatz mit dem E? Wenn ich also von einem reinen Verbrennerauto auf einen Wagen wechsele, welcher die Voraussetzungen für den E-Zusatz mitbringt. z.B. mit dem theoretischen Kennzeichen ABA-DE 5 auf ABA-DE 5E? Ist also mein jetzt verwendetes Kennzeichen automatisch mit dem E-Zusatz frei oder könnten beide Kennzeichen im Landkreis rumfahren? Also einer mit ABA-DE 5 und einer mit ABA-DE 5E

Ich habe versucht, mal ein E-Kennzeichen zu reservieren: geht nicht, da muss man wohl zur Zulassungsstelle.

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15 Antworten

Zitat:

@keksemann schrieb am 28. November 2021 um 18:20:58 Uhr:

...könnten beide Kennzeichen im Landkreis rumfahren? Also einer mit ABA-DE 5 und einer mit ABA-DE 5E

Nein, das ist sowohl beim E-Kennzeichen nicht möglich als auch beim H-Kennzeichen.

Themenstarteram 28. November 2021 um 17:33

Also "gehört" die Kombination mit E oder H automatisch dem, der das reguläre Kennzeichen besitzt?

Grundsätzlich sollte die Mitnahme des Kennzeichens kein Problem sein, da das "E" nur ein Zusatz wie auch das "H" ist. Wenn das Kennzeichen jetzt aber schon acht stellen haben sollte, musst Du ein Zeichen wegnehmen, da an die letzte Stelle das "E" wandert. Ein Kennzeichen darf max. acht zeichen haben.

Hast Du z.B. ABA-DE 515, musst Du eine Ziffer oder einen Buchstaben wegnehmen.

Von Homepage meiner Zulassungsstelle:

Beachten Sie bitte, dass Kombinationen mit 2 Buchstaben und 4 Ziffern nicht für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kennzeichen für historische Fahrzeuge möglich sind. Nach den Unterscheidungszeichen XX-/XX- können maximal 5 Einheiten gewählt werden.

Ein Kennzeichen, welches noch nicht zugelassen ist kannst Du nicht online reservieren, das kannst Du nur bei der Ummeldung direkt wechseln.

E,

H

Oder Saison sind immer nur ein Zusatz und haben mit der Erkennungsnummer nichts zu tun.

E Kennzeichen reservieren geht nicht..... ich habe meine bisherige Nummer wieder übernommen, wollte eigentlich ein E dranpappen.

 

Habe mich aber letztendlich gegen diesen Zusatz entschieden.

Bringt uns nix und an einem PHEV SUV finde ich dieses E irgendwie unpassend......

 

Aber wie immer rein persönliche Meinung.

Ich habe die Website meiner Zulassungsstelle so verstanden, dass man das Kennzeichen (welches noch frei ist) reservieren kann, jedoch drauf achten muss, dass es nur sieben Zeichen hat, weil bei Ausstellung des Kennzeichens noch das "E" angefügt werden muss.

Das E-Kennzeichen hat übrigens den Vorteil, dass man hier in Stuttgart im gesamten Stadtgebiet an Parkscheinautomaten kostenlos unbergrenzt parken darf. Es gibt auch Städte, in welchen man die Busspuren benutzen darf. Leider auch für große Suffe :o :rolleyes:.

EDIT: *Antwort im falschen Thread gelandet *

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 28. November 2021 um 22:06:30 Uhr:

Ich habe die Website meiner Zulassungsstelle so verstanden, dass man das Kennzeichen (welches noch frei ist) reservieren kann, jedoch drauf achten muss, dass es nur sieben Zeichen hat, weil bei Ausstellung des Kennzeichens noch das "E" angefügt werden.

Genau so ist es. Mehr als 8 stellen sind nicht möglich.

Für die Zusätze H, E oder Saison muss man jeweils eine Stelle vom Wunsch abziehen, wenn man eine 8 stellige Wunschkombi hat.

Sorry dass ich den Thread "missbrauche", aber ich denke meine Frage passt hier rein:

Ich habe schon eine Menge Elektrofahrzeuge gesehen, die kein E-Kennzeichen hatten. Zum Beispiel gerade gestern einen ID.3. Ich dachte, man bekommt das "E" automatisch wenn man ein E-Fahrzeug anmeldet? Und welchen Sinn macht es, das "E" wegzulassen?

Nein, kann man auswählen.

Macht keinen Sinn, es wegzulassen, hat eher Nachteile.

M.W. ist das Parken auf für E-Fahrzeuge ausgewiesenen Plätzen nur für E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen zulässig.

Themenstarteram 30. November 2021 um 4:17

.... dürfen E-Fahrzeuge, bzw Fahrzeuge mit eben diesem Kennzeichen nicht auch auf der Busspur fahren?

Nur wenn es in der entsprechenden Kommune so beschlossen wurde.

Elektromobilitätsgesetz - EmoG) § 3 Bevorrechtigungen

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