Kennzeichenübernahme innerhalb Konzerns
Moin Zusammen!
Ich habe bereits nach passenden Threads zu meiner folgenden Problematik recherchiert. Sollte ein entsprechender Thread bereits existieren, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir einen entsprechenden Verweis dalasst. Vielen DANK.
Ich habe diesbezüglich bereits unsere zuständige Zulassungsbehörde befragt, aber ich habe die Befürchtung, dass der zuständige MA am Telefon nicht ganz bei der Sache war. Hier möchte ich einfach kurze Bestätigung und Hintergrundinformationen von euch erhalten:
Situationsbeispiel:
Ich bin Geschäftsführer eines Konzerns mit unterschiedlichen Standorten in verschiedenen Zulassungsbezirken. Die Holding bzw. der zentrale Standort des Unternehmens befindet sich in Bremen. Es bestehen unterschiedliche Niederlassung (rechtlich eigenständige Unternehmen), z. B. in Flensburg - wobei die Bremer Zentrale stets Beteiligungen an die Niederlassungen hat.
Das Firmenfahrzeug ist aktuell über die Flensburger Niederlassung (mit Flensburger KZ) zugelassen. Das Fahrzeug ist abgängig und soll in Flensburg verkauft werden. Der Kauf und die Zulassung des Neuwagens soll über Bremen veranlasst werden. Dabei soll das Kennzeichen (aus Symbolik zu Flensburg) bestehen bleiben!
Frage: Ist eine Zulassung nach diesem Prinzip mit Kennzeichenübernahme in Bremen möglich?Niederlassung und Hauptsitz der Firma sind zwar eigenständige Gesellschaften, führen jedoch dieselben Gesellschafter.
Vielen DANK für die Bemühung!
Grüße und ein schönes Wochenende,
M.K.
EDIT: Ich hoffe das ich mit meiner Zulassungsfrage im Forum der KFZ-Versicherung richtig gelandet bin. Ein passenderes Forum habe ich nicht entdecken können.
20 Antworten
Die Zulassungsstelle in Bremen kann dir das Fahrzeug nicht mit einem anderen Kennzeichen als Bremen zulassen. Das kann nur Flensburg wenn es ein Flensburger Kennzeichen bleiben soll.
Ist doch eigentlich null Problem mit Fahrzeugbrief und Unterlagen in Flensburg das Fahrzeug zuzulassen das noch in Bremen steht.
Vielen Dank rommulaner für deine schnelle Rückmeldung!
Zitat:
@rommulaner schrieb am 5. Mai 2017 um 18:21:10 Uhr:
Die Zulassungsstelle in Bremen kann dir das Fahrzeug nicht mit einem anderen Kennzeichen als Bremen zulassen. Das kann nur Flensburg wenn es ein Flensburger Kennzeichen bleiben soll.
Klar! Da hatte ich einen kleinen Denkfehler bzgl. zuständiger Zulassungsstelle. Richtig, Fahrzeug wird dann in Flensburg zugelassen.
Zitat:
Ist doch eigentlich null Problem mit Fahrzeugbrief und Unterlagen in Flensburg das Fahrzeug zuzulassen das noch in Bremen steht.
Und da habe ich die Problematik gesehen. Mir steht also zwecks neuer Papiere und/oder Versicherungspolice niemand im Weg - denn: Die alten Kennzeichen werden ja auf ein (theoretisch rechtlich) völlig anderes Unternehmen übernommen und zugelassen?
Im Klartext: Ich kann als Firma XY aus Bremen nach Flensburg kacheln, nehme die für die Zulassung des Neuwagens benötigten Zulassungsdokumente und das Flensburger-Kennzeichen, welches auf meine Firma ZZZ zugelassen waren/sind, mit und melde das Fahrzeug in ganz regulär in Flensburg an/um?
Viele Grüße,
M.K.
Nachdem der Altwagen in Flensburg abgemeldet wurde, solltest Du das Wunsch-KZ in Flensburg reservieren lassen.
Ähm... nur die Flensburger Firma oder jmd mit Sitz / Wohnort in Flensburg kann dort mit KZ Flensburg ein Auto zulassen.
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Zitat:
@keksemann schrieb am 5. Mai 2017 um 19:09:05 Uhr:
Ähm... nur die Flensburger Firma oder jmd mit Sitz / Wohnort in Flensburg kann dort mit KZ Flensburg ein Auto zulassen.
Firma XY aus Bremen kann also faktisch nicht die bestehenden Kennzeichen des Flensburger Unternehmens ZZZ übernehmen und darauf eine An- bzw. Ummeldung bei der Flensburger Zulassungsstelle vornehmen?
Nicht, wenn die Bremer Firma dort keine Adresse oder Sitz hat.
ich kann nicht in München wohnen und in Hamburg einen Wagen mit HH anmelden.
Das hat mit dem Konzern alles nichts zu tun.
Zugelassen wird auf der Sitz Gesellschaft, sofern dies von Rechtsform her möglich ist.
-->
Firma XY aus Bremen lässt in Bremen zu mit Bremer Kennzeichen
Firma ZZZ aus Flensburg lässt in Flensburg zu mit Flensburger Kennzeichen
Zitat:
@keksemann schrieb am 5. Mai 2017 um 19:21:37 Uhr:
Nicht, wenn die Bremer Firma dort keine Adresse oder Sitz hat.
ich kann nicht in München wohnen und in Hamburg einen Wagen mit HH anmelden.
Vielen Dank für deine Antwort.
Abschließende Frage: Gibt es aus unternehmerischer Sicht einen Trick17? Zum Beispiel: Fahrzeugkauf in Firma XY / Bremen > Stellung der Papiere auf Firma ZZZ / Flensburg? Oder fliegt mir da die Versicherung aufs Dach? Und ohnehin dahingestellt, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist. Info: Die Fahrzeugflotte des gesamten Konzerns ist bei einem Versicherer. Gegebenfalls würde ich dann das Gespräch dahin suchen.
Versteht bitte meine Hartnäckigkeit um jeden Preis dieses Flensburger Kennzeichen unter den genannten Voraussetzungen halten zu wollen, also die Kaufabwicklung über Firma XY / Bremen zu veranlassen. Wenn jedoch nicht umsetzbar, dann wäre dies zwar ärgerlich, aber auch nicht zu ändern ;-).
VG
M.K.
Da du eine eVB brauchst , muss da halt der entsprechende Sitz der Firma vermerkt sein, um in Flensburg ein Fahrzeug anmelden zu können.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 5. Mai 2017 um 19:50:20 Uhr:
Da du eine eVB brauchst , muss da halt der entsprechende Sitz der Firma vermerkt sein, um in Flensburg ein Fahrzeug anmelden zu können.
Vereinfacht ausgesprochen: Du besitzt die Kennzeichen, ich kaufe das neue KFZ und überlasse es dir für die Nutzung, du beantragst die evB-Nummer und lässt das Fahrzeug auf dich zu. Ich bin Eigentümer des Fahrzeugs, du der Besitzer und Fahrzeugführer?
Dies ist auch auf meine Konstellation bzgl. juristischer Personen aus verschiedenen Bezirken umsetzbar?
VG
M.K.
Zitat:
@Maj0rDe schrieb am 5. Mai 2017 um 19:34:22 Uhr:
Vielen Dank für deine Antwort.Abschließende Frage: Gibt es aus unternehmerischer Sicht einen Trick17? Zum Beispiel: Fahrzeugkauf in Firma XY / Bremen > Stellung der Papiere auf Firma ZZZ / Flensburg? Oder fliegt mir da die Versicherung aufs Dach? Und ohnehin dahingestellt, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist.
Die Halterschaft hat mit dem Eigentümer nichts zu tun. Das steht sogar im Fahrzeugbrief:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Auf wen das Fahrzeug zugelassen wird, hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Also ja das geht. Eigentümer: Bremen, Halter: Flensburg.
Versicherungstechnisch sind sowohl eine abw. Halterschaft als auch die aus der Halteradresse sich ergebenen Regionalklassen im Breitengeschäft tarifrelevant. Ich weiß jetzt nicht wie große die Firma. Möglicherweise habt ihr einen Stückbeitrag ausgehandelt.
Nicht falsch verstehen, aber ich finde das beißt sich ein wenig, wenn du das Flensburger AKZ "um jeden Preis" haben willst, dann über mögliche höhere Preis in der Versicherungsprämie nachzudenken :-)
Gruß
Vielen DANK! Ich denke das dürfte die Angelegenheit auf den Punkt jetzt beantwortet haben. Hab da wohl etwas um den heißen Brei gesprochen, bzw. bin zu kompliziert an die Sache rangegangen - wenn du schreibst im Fhzg.-Brief steht "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Gegenüber dem Versicherer dürfte sich eine gütliche Regelung schaffen lassen. Wäre dann zwar einzigartig, so sind aber die annähernd 100, u.a. PKW/LKW und Selbstfahrervermietfahrzeuge alle gleichwertig in ihrer Art zu jeweils denselben Versicherungsprämien versichert - wenn es dann das ist, was du einen Stückbeitrag nennst.
Ich möchte mich bei allen Teilnehmern an diesem Thread recht herzlich bedanken!
VG
M.K.
Da gibt es viele möglichkeiten, kommt halt darauf an wieviel Aufwand man treiben möchte..
Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein.
Beispiel. Tochterfirma Flensburg wird Halter vom KFZ = Flensburger Kennzeichen, Eigentümer ist die Bremer Firma. Wie das nun mit der versicherung ausgeklüngelt wird ist bei Flottentarifen individuell, das Finanzielle wohl ein Fall für den Steuerberater . Die Flensburger Firma kann den Wagen an die Bremer Firma vermieten, so hat man den F. Wagen in Bremen für die Bremer Firma.
Da kann man sich tod spinnen, Möglichkeiten gibt es einigen