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2x Hagelschaden innerhalb 2 Jahren! Wie abgrenzen?

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 12:37

Hallo.

Ich hatte im Juli 2020 bei meinem neuwagen einen leichten Hagelschaden. Viele, kaum sichtbare Stiche im Lack. 1000e Regulierung. Fiktiv abgerechnet.

Nun gestern wieder ein Hagelschaden. Eher weniger, aber größere Dellen.

Wie wird der erste Schaden vom 2ten abgegrenzt?

Danke

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23 Antworten

Wenn sich die Schäden optisch unterschieden lassen, sollte doch die Abgrenzung mit dem Gutachten von damals möglich sein. Da aber der "alte" Hagelschaden bei der Reparatur des neuen Hagelschadens zwangsläufig mit repariert wird, wird dann wohl die damals ausgezahlte Summe von der Schadenhöhe abgezogen.

Wenn du die Reparatur des 1. Schadens nicht nachweisen kannst, wahrschenlich gar nicht. D.h. es gibt für den 2. Schaden nix.

Der TE ist für den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden nachweispflichtig.

Andere waren schneller

Oh man, bei einem Neuwagen fiktiv abrechnen....!

Also ehrlich; vor allem in Anbetracht der lächerlichen Summe von 1000€.

Die wirklichen Kosten wären deutlich höher gewesen; die hätte die Vers. bezahlt/bezahlen müssen.

JETZT lacht sich Deine Versicherung schon das zweite mal ins Fäustchen...

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 14:52

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Juni 2022 um 16:45:28 Uhr:

Oh man, bei einem Neuwagen fiktiv abrechnen....!

Also ehrlich; vor allem in Anbetracht der lächerlichen Summe von 1000€.

Die wirklichen Kosten wären deutlich höher gewesen; die hätte die Vers. bezahlt/bezahlen müssen.

JETZT lacht sich Deine Versicherung schon das zweite mal ins Fäustchen...

Oh mann. Leider keine Ahnung...

Diese Hagelstiche konnten gar nicht repariert werden! Ausserdem sieht man diese nur per Spiegel! Und natürlich zahlt die Versicherung auch bei einem 2ten Schaden (selbst wenn zuvor fiktiv abgerechnet wurde).

Manchmal frage ich mich, warum manche hier so einen Müll schreiben...

Zitat:

Und natürlich zahlt die Versicherung auch bei einem 2ten Schaden (selbst wenn zuvor fiktiv abgerechnet wurde).

Stimmt.

Wenn du die fachgerechte Reparatur nachweisen kannst. :o

Zitat:

@Alfopa schrieb am 28. Juni 2022 um 16:52:03 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Juni 2022 um 16:45:28 Uhr:

Oh man, bei einem Neuwagen fiktiv abrechnen....!

Also ehrlich; vor allem in Anbetracht der lächerlichen Summe von 1000€.

Die wirklichen Kosten wären deutlich höher gewesen; die hätte die Vers. bezahlt/bezahlen müssen.

JETZT lacht sich Deine Versicherung schon das zweite mal ins Fäustchen...

Oh mann. Leider keine Ahnung...

Diese Hagelstiche konnten gar nicht repariert werden! Ausserdem sieht man diese nur per Spiegel! Und natürlich zahlt die Versicherung auch bei einem 2ten Schaden (selbst wenn zuvor fiktiv abgerechnet wurde).

Manchmal frage ich mich, warum manche hier so einen Müll schreiben...

Dann frage ich mich, aus welchem Grunde du hier gefragt hast? :confused:

Weil man mehr rausholen möchte, als einem zusteht? :rolleyes:

Der Versicherung den Schaden mitteilen, von denen bewerten lassen, falls möglich nur die neuen Dellen, falls nicht, die Kosten für die Beseitigung des Gesamtschadens und dann diesen Betrag abzgl. der Entschädigung für den Altschaden geltend machen.

Neuwagen muss nicht zwingend Porsche 911 Turbo sein, kann auch die Billigkiste von Mitsubishi oder Dacia sein. Und dann macht fiktive Abrechnung Sinn, wenn man das Auto ohnehin lange fahren möchte.

Ruhig Blut Junge...! Ich habe mitnichten geschrieben, dass die Versicherung das zweite Mal nicht bezahlen würde...!

Aber: Sie muss kumuliert betrachtet deutlich weniger zahlen, daher lacht Sie sich einen ins Fäustchen...

Keine Ahnung, warum das keine Ahnung sein soll...

Zitat:

@germania47 schrieb am 28. Juni 2022 um 16:07:34 Uhr:

Der TE ist für den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden nachweispflichtig.

genau so ist das. Aber Alfopa kennt sich ja aus und fragt hier nur aus Langeweile.

Er weiß ja eigentlich wie das geht......

Ich verstehe es nicht.

Da liest jemand nicht die Antworten die er gern lesen möchte und wird daraufhin übergriffig.

Vielleicht sollte man Fragesteller bei Threaderöffnung darauf hinweisen das sie die gewünschten Antworten gleich mitliefern sollen. Dann geht es im weiteren Verlauf deutlich entspannter zu.

Themenstarteram 15. August 2022 um 14:23

So meine Lieben.

Natürlich hat die kasko auch den 2ten Hagelschaden bezahlt.

Obwohl der erste fiktiv angerechnet wurde.

Ist ganz normal.

Aktueller Schaden (also beide Hagelschaden) bewertet mit 3000e.

Abzüglich erster Hagelschaden 1500e. Auszahlung erneut 1500e.

Soviel an die gescheiten, dass dies nicht möglich ist.

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