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Kennzeichenhalterung?

Themenstarteram 30. Juni 2006 um 8:07

Hi! Leute wer von euch hat denn die Kennzeichenhalterung in Chrome? Ich möchte mir die nämlich demnächst kaufen, mein Problem dabei ist, es gibt da immer eine gerade und eine gebogenen Variante. Welche Version brauche ich denn da für die Front?

Danke und LG AstraFDevil

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22 Antworten
am 30. Juni 2006 um 9:08

Jetzt überleg doch mal......

dein Heck ist gerade......

die Front hat bei den meisten Autos eine leichte wöllbung/biegung.....

wo kommt wohl welche hin?

ok wenn die front halt auch gerade ist, ist es ja egal das gebogene kommt trotzdem vorne hin!

Themenstarteram 30. Juni 2006 um 9:17

Naja es geht ja darum, weil ich nicht genau weis ob der gebogene Kennzeichenhalter zu sehr gebogen ist und das dann einfach nur Sch.... aussieht. Du meinst also das sich der gebogene Kennzeichenhalter schön an die Frontstoßstange "anschmiegt"?

am 30. Juni 2006 um 9:58

ja genau, auch wenn er erst zu stark gebogen ist liegt er dann sauber an.

Kannst ja in jede Ecke ne Schraube reindrehen dann ist er perfekt fixiert.

Aber mal ehrlich was habt ihr alle mit den Kennzeichenhaltern, sieht doch ohne alles am besten aus!

Einfach Nummernschilder bohren hinhängen und fertig.

Sieht finde ich am schönsten aus und erst recht wenn du noch ein kurzes Kennzeichen hast.

am 30. Juni 2006 um 10:00

so ohne sieht doch der popo viel besser aus.

am 30. Juni 2006 um 10:01

und die Front erst recht, wie mit so blödem Plastikgedöhns drumrum

Themenstarteram 30. Juni 2006 um 10:01

In Österreich gibt es keine kurzen Kennzeichen! Das mag schon nicht schlecht aussehen ohne, nur das es sicher verboten ist!

Trotzdem Danke für deine Hilfe

am 30. Juni 2006 um 10:02

Wieso soll es verboten sein?

wo hast denn den Schwachsinn her?

Ohne Kennzeichenhalter ist sicher nicht verboten, früher gabs doch sowas auch nicht!

Themenstarteram 30. Juni 2006 um 10:05

Naja in Prinzip ist das Kennzeichen ein amtliches Dokument und das darf man nicht verändern oder irgendwie modifizieren.

Zitat:

Original geschrieben von AstraFDevil

Naja in Prinzip ist das Kennzeichen ein amtliches Dokument und das darf man nicht verändern oder irgendwie modifizieren.

und was hat das mit den Halter zu tun. Da machst ja am Kenzeichen überhaupt nix. Gibt genug Autos die ohne Halter rumfahren und das zum Teil auch Serienmässig.

Themenstarteram 30. Juni 2006 um 10:22

Okay, wenn ihr das sagt, na dann will ich euch das mal glauben! *gg*

am 30. Juni 2006 um 10:23

Nur weil man 4 oder 2 Löcher reinbohrt verändert man daran ja nichts!

Vergiss das mal schnell wieder stimmt nicht!

Wie Hankofer schon sagte, werden Autos ja schon ab Werk oft so ausgeliefert.

Oder bei uns in Stuttgart fahren die ganzen Werkswagen vom Daimler ohne Halter mit gebohrten Nummernschildern rum.

Ich weiß ja nicht wie das bei euch Ösis ist aber bei uns ist das sowas von egal was du mit deinem Kennzeichen machst. Solange die richtigen Buchstaben und Zahlen plus die Plaketten drauf ist, ist alles ok.

am 30. Juni 2006 um 10:23

und wenn dann ist der Fahrzeugschein ein amtliches Dokument aber das Kennzeichen sicher nicht!

am 30. Juni 2006 um 10:34

Also hab jetzt mal in meiner Gesetzessammlung nachgeblättert.

Das Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen aber ein amtliches Dokument ist ein Dokument in Papierform mit Siegel oder Unterschrift eine Behörde oder einer befugten Körperschaft/Anstallt.

Das einzige was es zum Thema Kennzeichen verändern gibt ist im

Straßenverkehrsgesetz

 

--------------------------------------------------------------------------------

§ 22 a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen}

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. {Kennzeichen} ohne vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde herstellt, vertreibt oder ausgibt oder

2. weggefallen

3. {Kennzeichen} in der Absicht nachmacht, dass sie als amtlich zugelassene {Kennzeichen} verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder dass ein solches Verwenden oder Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder {Kennzeichen} in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein der Echtheit hervorgerufen wird, oder

4. nachgemachte oder verfälschte {Kennzeichen} feilhält oder in den Verkehr bringt.

 

(2) 1 Nachgemachte oder verfälschte {Kennzeichen, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. 2 § 74 a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden.

 

da steht aber nichts von Löcher hineinbohren.

Wäre doch auch komisch da bei jedem Motorrad die Schilder gebohrt sind oder nicht?

Stimmt schon, gibt hier auch genügend die ohne rumfahren. Vor allem die ältern Fiats haben das auch nicht. Was anderes wäre wenn du das Zeichen selberveränderst.

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