Kennzeichen online bestellen und kaufen?

Hallo Leute,

ein Wunschkennzeichen haben ja die meisten schon mal online durchgeführt, aber wer hat schon Erfahrungen mit dem Kauf von Kennzeichen in Online-Shops? Ich habe einen Anbieter mit guten Preisen, der Preis ist deutlich günstiger als bei unserem Landkreis-Schildermacher. Wie ist eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Noch einmal zu der hier heiß diskutierten Frage, ob der Versender oder der Käufer "schuld" ist, wenn die Zulassungsbehörde das Schild berechtigt nicht akzeptiert: Hier liegt eindeutig der Fehler beim Versender.

[...Rechtstext rausgekürzt]
Und im Allgemeinen kann der Käufer erwarten, dass ein bestelltes Kennzeichenschild so gestaltet ist, dass es den amtlichen Vorgaben entspricht. Dies gilt auch dann, wenn er zum Beispiel explizit Engschrift bestellt, obwohl diese nicht oder nicht immer akzeptiert wird. In diesem Fall muss der Verkäufer zumindest vorher explizit und deutlich darauf hinweisen, dass dies zu Problemen führen kann.

Da das Thema ja immer noch irgendwie aktuell zu sein scheint, will ich an der Stelle mal kurz einhaken. Eins vorweg - ich arbeite für einen Online Kennzeichenversand, hab mit solchen Geschichten also eine 'gewisse Erfahrung'.

Es ist in Deutschland teilweise 'ne mittlere Katastrophe, was die Willkür bei den Ämtern anbelangt, sobald Kennzeichen nimmer das Standardmaß von 520x110mm haben. Das Gesetz schreibt lustigerweise bei einzeiligen Kennzeichen nur ein Größtmaß vor, nach unten gibts eigentlich keine Beschränkung. Heißt, es steht nirgendwo geschrieben, dass eine kurze Kombi wie A B 1 nicht auch auf ein entsprechend kurzes Schild mit z.B. 340x110mm darf. Es steht nur dran, es darf auf keinem Schild länger als 520x110mm.
Unabhängig von der Größe sind aber sehr wohl die Blockabstände sowie Randabstände genau vorgeschrieben. Also wie viel Millimeter Platz müssen zwischen A, B und der 1 sein. Je nach konkreter Kennzeichen-Art sind andere Abstände zulässig oder vorgeschrieben. Die Blockabstände und Vorschrift bzgl. zu verwendender Schriftart gelten gleichermaßen beim Größtmaß 520mm wie bei kürzeren, da gibts keinen Unterschied. Eine kürzere Kennzeichenplatine ist solange die Blockabstände und Schriftart eingehalten und FE-Mittelschrift verwendet wird absolut gesetzeskonform, damit grds. auch mangelfrei.

Genau an dieser Stelle beginnt dann leider die Willkür bei vielen Ämtern. Die haben irgendwie für sich festgelegt: "Bei uns gibbet nur 520x110mm. Auch A B 1 muss da drauf!" oder "Kürzer als 480mm machen wir nicht!" Bei Zweizeilern beharren manche auf dem Größtmaß 340x200, manche 'fordern' bei 6-stelliger Kombi sogar ein gewisses Maß. Also z.B. "AA BB 22 ist bei uns nur auf 280x200 erlaubt und sonst auf nichts!"
Das ist 'ne Sache, die man als Onlineversender schlicht nicht wissen kann, es gibt knapp 900 Zulassungsstellen in Deutschland, jede legt irgendwie fröhlich eigentlich geltendes Recht nach gut dünken aus. Aus dem Grund ist bei uns im Shop und bei den meisten anderen auch ein Hinweis angebracht, dass man sich bitte vorher mit seinem Amt telefonisch kurz schließen soll, wenn man sich was auf kürzerer Platine prägen lassen möchte.
Selbst hier hatten wir teilweise schon Fälle, dass Sachbearbeiter 1 sagt: "Is cool, akzeptieren wir!" und Sachbearbeiter 2: "Äh... niemals!" Deshalb - aufschreiben wer da die Zusage gibt.

So - wenn der Kunde nun seine Schilder bestellt, dieses absolut gesetzeskonform ausgeführt ist und dann trotzdem willkürlich abgelehnt wird, warum ist dann der Versender schuld? Ich meine ernsthaft - viel mehr tun, als absolut gesetzestreu und normenkonform herstellen kann keiner.
Wenn der Kunde Engschrift anhakelt und bestellt (bei uns übrigens nicht möglich, bieten wir nur auf Anfrage an) und eine entsprechende Belehrung ist auf der Seite ergangen - es war trotz Hinweis die freie Entscheidung des Kunden. Über mögliche Konsequenzen sollte man sich halt bewusst sein, wenn man sowas bestellt.

Probleme bei Bestellungen von Standard-Kennzeichen mit 520x110mm sind grundsätlich aber nicht zu erwarten. Wer es da als zertifizierter Betrieb nicht schafft die Blockabstände vollständig und korrekt einzuhalten, sollte sich überlegen sein DIN-Zertifikat abzugeben. Dass mal durch menschliches Versagen oder Unachtsamkeit auch da ein Fehler passieren kann, will ich nicht ausschließen - wir sind ja keine Maschinen.

Unter zig zehntausenden bei uns geprägten Kennzeichen für alle möglichen Zulassungsbezirke fällt mir spontan auch nur ein einziger skurriler, ganz besonderer Auswuchs einer Zulassungsbehörde in Berlin ein, die ein Problem mit einem mehr als nur unauffälligen Standard-Kennzeichen hatte - oder besser gesagt haben wollte. Ein Telefonat später war dann aber auch das erledigt.

Auf der anderen Seite haben wir auch Sonderwünsche von Kunden nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit uns. Da werden wir teilweise gebeten Blockabstände massiv zu unterschreiten, um die Kombi wirklich auf extrem kleine Größen zu quetschen. Das sieht schon beim Draufgucken komisch aus, man hat als Präger bei der Herstellung echte Skrupel und auch leichte Schmerzen - aber der Kunde hat extra angerufen, es explizit so gewünscht, auch nachdem man nochmal eindrücklich darauf hingewiesen hat, dass das so nicht konform ist und eigentlich kein Ländersiegel aufgeklebt werden dürfte.
Was soll ich sagen? Die extremsten Dinger die wir je geprägt haben wurden anstandslos vom Amt gesiegelt. Ich persönlich hätte gesagt, dass die Kennzeichen so weit weg von jedweder Vorschrift waren, dass das nicht hätte funktionieren dürfen.
Die Kunden hatten entweder 'n verdammt guten Draht zu ihrer Zulassungsstelle, den Beamten am Schalter gut gekannt, oder es warWillkür in die andere Richtung. Sprich Amt sagt: "Konforme Kennzeichen? Was sind konforme Kennzeichen, Siegel passt irgendwie drauf... machen wir!"

Ansonsten zur Ausgangsfrage - Kennzeichen im Internet bestellen kann man ohne weiteres. Wer sich bei dem jeweiligen Shop insgesamt unsicher ist: Greift doch kurz zum Telefonhörer, ruft an, äußert Bedenken, stellt Fragen wenn ihr welche habt und schaut was der Laden am anderen Ende der Leitung für einen Eindruck macht. Wenn ihr beim Telefonat schon kein gutes Gefühl bei habt - nächsten Shop probieren oder eben die bittere Pille an der Zulassungsstelle schlucken 😉

Peace out.

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@e36
naja das is eben typischer fehler von dir....ok und im internet shop wird auf sowas nicht hingewiesen...und genau das meinte ich!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@e36
naja das is eben typischer fehler von dir....ok und im internet shop wird auf sowas nicht hingewiesen...und genau das meinte ich!

warum soll das mein Fehler sein ?

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@e36
naja das is eben typischer fehler von dir....ok und im internet shop wird auf sowas nicht hingewiesen...und genau das meinte ich!
warum soll das mein Fehler sein ?

.....weil du ein zu kurzes Kennzeichen bestellt hattest und aher die Schrift zu eng wurde ?

und warum solltest du vom shop noch geld bekommen ? sind doch einzelanfertigugen und somit kann die rückgabe ausgeschlossen werden...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


dann sind die bei euch aber ganz schön "doof" 😉

bei uns wird sofort online nach diversen "unerwünschten" kombintionen wie "ss, ah" oder sonstigem ewig gestrigen gefiltert. ebenso einzulässige schilder wie x1.

Dann sind die bei euch aber auch doof 😁 Diese unerwünschten Kombinationen gibt es nicht, kannst ja mal den Abgeordneten Tino Müller fragen mit seiner Kleinen Anfrage bei der Landesregierung von Meck.-Vorp. und das Ergebnis dazu 😉

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und wen das passt dann hast du einen anspruch auf die kombination.

Äh nein, du hast keinen Anspruch auf irgendeine bestimmte Kombination.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wenn dein notleidender Stadtkämmerer das in die städische Gebührenliste aufnimmt zahlst du, denn mit den " KBA Gebühren " hat das tatsächlich nichts zu tun.

Landkreis 😉 Aber unverschämt finde ich die Gebühr trotzdem 😉

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


Es gibt wohl Normal-,Mittel-und Engschrift. Wenn der Platz auf dem Schild für Normalschrift nicht ausreicht (zB ab 7 Ziffern), darf die nächstschmalere Schrift verwendet werden.

Gem. Anlage 4 der FZV gibt es Mittelschrift, Engschrift und verkleinerte Mittelschrift. Engschrift darf dann verwendet werden, wenn der Platz auf dem für das Fahrzeug notwenige Kennzeichen mit Maximalmaß nicht ausreicht, außer es kann eine kürzere Kombination zugeteilt werden. Handhabt aber jede Zulassungsstelle anders...

Gruß Tecci

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Aber unverschämt finde ich die Gebühr trotzdem 😉

Gruß Tecci

Da bin ich völlig mit dir einer Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


warum soll das mein Fehler sein ?

.....weil du ein zu kurzes Kennzeichen bestellt hattest und aher die Schrift zu eng wurde ?

und warum solltest du vom shop noch geld bekommen ? sind doch einzelanfertigugen und somit kann die rückgabe ausgeschlossen werden...

WO hab ich geschrieben, daß ich ein kurzes Kennzeichen bestellt habe ???

Die Schilder waren normal lang, aber die Schrift zu eng. Vor Ort gabs die Schilder in gleicher Länge, aber mit breiterer Schrift.
Noch Fragen,warum man da berechtigt sein Geld zurück verlangen sollte?

@e36
wen du einen dragster kaufst und ihn zulassen willst und dir der tüv die zunge raus streckt....ist das dann die schuld des verkäufers? du bekommst das geliefert das du bestellt hast. und jetzt nochmals: du bist nunmal das typische beispiel wie es schieflaufen kann. DU bestellst irgendwas. ob das zulässig ist oder nicht das juckt den online händler nicht. der macht dir das was du wolltest. somit hat er seine dienstleistung erbracht. wen du n bier bestellst, ein bier bekommst und deine frau sagt "nein du darfst kein bier trinken" dann musst das helle eben zahlen, oder dich mit deiner frau gutstellen 😉

@tecci
naja das "unerlaubte" ist in der tat so eine sache. wird bei uns im lk (da es ja ländersache/kreissache ist) eben noch gross geschrieben. das is ebenso wie die "kurzen" nummern. bis vor kurzem gabs bei uns im kreis gp KEINE 4 stellige zahlen. nur max 3 stellige. ebenso gibts keine kleinen nummern. es muss minderstens 4 stellen haben. als gp-xx 99 oder gp-x 999. das is eben auch kreissache. aber fakt ist das wen du die reservierung abgeschlossen hast dann "gehört" die nummer dir. den wiegesagt eventuell "falsche" nummern werden online schon ausgesiebt. dann kann nur noch das kennzeichen falsch sein. aber die nummer geht immer.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wenn der Platz auf dem Schild für Normalschrift nicht ausreicht (zB ab 7 Ziffern), darf die nächstschmalere Schrift verwendet werden.

Naaaja das wird auch nicht immer so ernst genommen.... Neulich hab ich einen nagelneuen E63 AMG gesehen, mit Kölner Kennzeichen. Der hatte nach dem K- noch genau einen Buchstaben und zwei Zahlen. Welche das waren kann sich jeder selbst ausdenken, haben auf jeden Fall mit der Modellbezeichnung zu tun. Und als ob das noch nicht kurz genug wäre, war das Kennzeichen natürlich in Engschrift gedruckt. 😰 Handelte sich aber nicht um ein US-Modell oder sowas, also Platz für ein breites Kennzeichen wäre allemal da gewesen.

naja pimpert halt mit der hässlichen tochter vom dienststellen leiter 😉

hier bei uns fährt ein e type mit klebekennzeichen rum. das klebekennzeichen ist genau 1,5 jahre alt....und jetzt darf man 2 mal raten wem der wagen gehört der da immer vor der zulassungsstelle parkt im sommer 😉

Tja, leider eigentlich alles nicht zulässig. Aber was willste machen...solange einer das Teil abstempelt, übernimmt er ja auch die Verantwortung dafür. Bei uns werden auch oft genug Kennzeichen mit Engschrift und LKR-Kennzeichen für Autos abgestempelt...die Welt ist halt ungerecht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Tja, leider eigentlich alles nicht zulässig.

da hast du natürlich recht, aber wen man das nicht sooooo eng sieht.

der knüller war hier ein 3er golf. us reimport mit hinten kleinem kennzeichen. hier wurde vom amt ein kurzes kennzeichen vergeben -> aa-k7 is ja ok. und VORNE wurde ein normales 52er kennzeichen mit den selben buchstaben vergeben. das ganze hat dann wohl noch die vertretung vom praktikanten geprägt. den die zahlen waren zusammen und ganz links bündig geprägt. ach ja gestempelt hat das wohl auch ein azubi. das ding sah zum schiessen aus. 😁

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@e36
wen du einen dragster kaufst und ihn zulassen willst und dir der tüv die zunge raus streckt....ist das dann die schuld des verkäufers? du bekommst das geliefert das du bestellt hast. und jetzt nochmals: du bist nunmal das typische beispiel wie es schieflaufen kann. DU bestellst irgendwas. ob das zulässig ist oder nicht das juckt den online händler nicht. der macht dir das was du wolltest. somit hat er seine dienstleistung erbracht. wen du n bier bestellst, ein bier bekommst und deine frau sagt "nein du darfst kein bier trinken" dann musst das helle eben zahlen, oder dich mit deiner frau gutstellen 😉

nene, du machst es dir hier zu einfach.

Diese Online-Händler geben schließlich an:

Frage:Sind das auch die gleichen Kennzeichen, die ich bei der Zulassungsstelle bekomme, oder haben sie eine andere Qualität? Sind die Kennzeichen reflektierend?
Antwort:Ja, wir haben die gleichen Kennzeichen. Die sind nach § 60 Abs. 1b StVZO reflektierend und tragen auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer 1M9170/32E.

Diese Kennzeichen werden auch nicht verkauft, um damit seine Wand zu Hause zu schmückt, sondern um damit ein Auto zuzulassen.

Ich hatte heute die Auswahl zwischen Kennzeichen reservieren und 10€ zahlen + Onlineschilder oder Zufallsschilder für 29€ neben an. Wegen einer Ersparnis von ca. 5€ tucker ich nicht noch mal zur Zulassungsstelle.

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


nene, du machst es dir hier zu einfach.
Diese Online-Händler geben schließlich an:

Frage:Sind das auch die gleichen Kennzeichen, die ich bei der Zulassungsstelle bekomme, oder haben sie eine andere Qualität? Sind die Kennzeichen reflektierend?
Antwort:Ja, wir haben die gleichen Kennzeichen. Die sind nach § 60 Abs. 1b StVZO reflektierend und tragen auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer 1M9170/32E.

Diese Kennzeichen werden auch nicht verkauft, um damit seine Wand zu Hause zu schmückt, sondern um damit ein Auto zuzulassen.

im gegenteil...du machst es dir einfach.

der händler sagt das das kennzeichen zulässig ist. von der prägung lese ich nix. oder von schriftart....

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


nene, du machst es dir hier zu einfach.
Diese Online-Händler geben schließlich an:

Frage:Sind das auch die gleichen Kennzeichen, die ich bei der Zulassungsstelle bekomme, oder haben sie eine andere Qualität? Sind die Kennzeichen reflektierend?
Antwort:Ja, wir haben die gleichen Kennzeichen. Die sind nach § 60 Abs. 1b StVZO reflektierend und tragen auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer 1M9170/32E.

Diese Kennzeichen werden auch nicht verkauft, um damit seine Wand zu Hause zu schmückt, sondern um damit ein Auto zuzulassen.

im gegenteil...du machst es dir einfach.

der händler sagt das das kennzeichen zulässig ist. von der prägung lese ich nix. oder von schriftart....

Möchtest du oder kannst du es nicht verstehen ???

Diese Händler bieten ihre Kennzeichen als zugelassen für die Anmeldung eines Wagens an.
Da ein Kennzeichen , aus dem Blech-Rohling und der da drauf geprägten Schrift besteht, hat der Händler auch dafür zu sorgen, daß die entsprechend erlaubte Schrift benutzt wird.

Hier ein Info-Video eines zufällig ausgewählten Online-Händlers:
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