Zitat:
Die Schrift hat gestimmt, und ich vermute auch weil des ein Zertifizierter Schildermacher ist das der keine ausser der Norm Rausgibt 🙂
Die Zertifizierung hat keinerlei Aussagekraft darüber, ob die Schilder der Anlage 4 zur FZV entsprechen. Die Zertifizierung bezieht sich ausschließlich auf die technische Machart des Schildes selbst. Also Prägehöhen, möglicherweise Abriebfestigkeit, von einer Prüfung in der Wetterkammer wurde da mal was geredet. Wenn wir turnusgemäß unsere DIN-Certco Registrierung erneuern lassen müssen, werden Schilder von uns gefertigt und zu 'ner Materialprüfanstalt geschickt, die die Schilder einige Zeit in die Mangel nehmen. Ob da jetzt Abstände, Schriftart oder sonstiges stimmen, interessiert für die Zertifizierung überhaupt nicht.
Ein Betrieb ohne Zertifizierung darf keine Schilder für die amtliche Zulassung in Umlauf bringen, bzw. unzertifizierte Schilder dürfen nicht aufm Amt gesiegelt werden. Aber ob die trotz Zertifizierung dann wiederum gesetzeskonform geprägt sind steht auf einem ganz anderen Blatt.
Gibt genug Präger schon vor Ort die absolut ungesetzliche Grütze prägen, das dort aber so toleriert wird weil die an der Zulassungsstelle die Regeln selbst nicht kennen und deren Sinn und Zweck nicht verstehen und weils vermutlich "schon immer" so war. Für die sieht ein korrekt geprägtes Schild von uns vermutlich inkorrekt aus, wer weiß...
Zum Thema Wunschkennzeichen trotz Reservierung nicht verfügbar: Aus meiner Erfahrung selten, sehr selten. Größere Fehlerquelle ist entweder, dass die Besteller trotz dicker Hinweise überhaupt nicht reservieren, oder auf eigene Faust falsch reservieren. z.B. wird beim Landkreis das Kennzeichen reserviert, obwohl man in der Stadt mit demselben Ortskürzel wohnt. Einige Landkreis-/Stadtverwaltungen haben völlig getrennte Systeme zur Reservierung und Kennzeichen die für Stadt reserviert werden können dann nicht für Landkreis verwendet werden und umgekehrt. Bei anderen Stadt- und Landkreisen funktionierts dagegen problemlos. Würde aber immer empfehlen nach der richtigen Seite zur Reservierung zu schauen und nicht mit blindem Gottvertrauen einfach eine Reservierung auf der Website der Stadt abzusetzen, wenn ich jedoch im Landkreis wohne.
Zu Rücknahme von Kennzeichen (via Verbraucherwiderruf) ist es so wie überall anders, wo Ware auf expliziten Kundenwunsch erst gefertigt wird: Ausgeschlossen. Bei Rücknahme halten wir als Händler ein Stück Blech in der Hand, das noch einige wenige Cent Schrottwert hat, aber nicht mehr anderweitig in Umlauf oder als B-Ware verkauft werden kann. Deshalb ist für solche Waren bereits per Gesetz kein Widerruf vorgesehen. Sau ärgerlich bei Tippfehlern, kann ich irgendwo noch teilweise nachvollziehen. Auf der anderen Seite kriegt man beim Großteil der Shops wie auch bei uns bis der Kaufvorgang abgeschlossen ist noch so ca 2-4x das bestellte Kennzeichen zur Überprüfung angezeigt, bevor man endgültig kauft. In der Bestätigungsmail stehts auch nochmal. Wenn man das alles nimmer liest, ja - weiß auch nicht...
Und selbst dann wenn man es erst in der Bestätigungsmail liest, könnte man ja immer noch versuchen per Mail oder Telefon den Händler zu kontaktieren und um Änderung bitten. Wenn die Zeit bis zur Benachrichtigung über den Fehler ausreichend kurz ist, gehts im Regelfall -zumindest bei uns- auch noch problemlos.