Kennzeichen erteilt - können sie mir das wieder wegnehmen?
Im anderen Thread hat sich niemand dazu gemeldet, ich stell das hier noch einmal extra rein:
Vor exakt einem Monat habe ich mich ja hier angemeldet, weil ich verwundert war über die kleinen Kennzeichen die ich bekommen hatte - man hat mir hier zwar erklärt, dass ich ein Leichtkraftrad-Kennzeichen erhalten habe, aber es konnte mir niemand erklären warum.
Heute war ich wieder bei der Zulassungsstelle (München-Stadt), weil ich meinen aus den USA importierten Dodge-Ram (nie wieder tu ich mir das an.... aber das ist ein anderes Thema) zugelassen habe. Das ganze hat sich schlappe fünf Stunden (!) gekostet und in dieser Zeit parkte mein vor einem Monat zugelassenes Motorrad vor der Zulassungsstelle.
Kaum komme ich glücklich mit den Kennzeichen für´n Dodge zum Motorrad, springen mich auch schon zwei Anzugsträger der Zulassungsstelle an und erklären mir, dass ich ein ungültiges Kennzeichen dran habe... es wäre eines für Leichtkrafträder, aber ich hätte ein schweres Motorrad. War wohl den ganzen Tag mächtig was los in der Zulassungsstelle München und viele Biker wollten ein Kennzeichen, wie´s an dem Motorrad dran ist welches vor der Tür steht... und bekamen immer die Auskunft "gibt´s nicht". Welch ein Spaß 😉.
Auf jeden Fall legten mir die Herren nahe, dass ich mein Kennzeichen zurückgeben solle, ich würde auch kostenlos - wie gütig - ein neues, mit den kleinen Maßen bekommen... andernfalls würde ich eine schriftliche Aufforderung erhalten und wenn ich die nicht befolgen würde, dann käme die Polizei und würde das Nummernschild holen, was mich Geld kosten würde... yep, darauf lass ich´s gerne ankommen, schauen wir mal ob die Polizei anrückt um mir mein Nummernschild zu nehmen, ich hoffe sie bringen dann das gültige gleich mit, ich werde nicht noch einmal fünf Stunden bei der Zulassungsstelle verplempern weil die ´nen Fehler gemacht haben. Ich denke ja dass die rechtliche Grundlage für die Zulassungsstelle sehr dünn ist - so bedacht wie die darauf waren, dass ich das Ding gleich an Ort und Stelle zurück gebe, aber ich finde irgendwie nichts dazu...
Beste Antwort im Thema
§1 des Grundgätätzes: Der Staat darf alles.
§2 Du darft nix, ausser zahlen.
- Schau in deine Lohntüte, und dann siehst du, die nehmen dir auch zur Not die Hälfte deines Jahresgehalts ab.
- Schau auf deinen Rentenbescheid. 67 ist die Zahl. Und die Zahl soll 67 sein. Gehst du mit 65 gibt es eine Kürzung. Mit 63 liegst du knapp über Harz IV (Version 96.3258)
- Soli-Zuschlag brauchst du auch nur für ein Jahr zu zahlen. Dann gibt es im nahen Osten blühende Landschaften...
Und du wunderst dich über dein Nummernschild...und ob die dir das wieder weg nehmen können?!? Die tuen dass, wenn die das androhen! Weil wenn ein deutscher Beamter so etwas wichtiges, wie ein zu kleines Kennzeichen entdeckt hat, dann rollt der aber ganz schwere Geschütze auf. Der schmeißt dich tot mit Paragraphen.
Meit Tip. Damit du heil aus der Sache rauskommst. Nagel Kuchenblech XXXL dran.
LG
dizzzi
P.S.
Ich bin so froh, dass wir den Griechen, Portugiesen helfen dürfen.
45 Antworten
Hi,
ich würde die Situation nach Altkanzler-Kohl-Manier aussitzen. Es fahren in der Republik genug Bikes und auch Pkw mit Klein-Kfz Kennzeichen herum (wie sie die auch immer erhalten haben), sodaß eine
Zwangsentsteißung wohl durch die Zulassungsstelle nicht betrieben wird........
Also: Überhaupt garnicht erst ignorieren.
Im Übrigen sind solche 'mündlichen' Vorladungen von Vertretern einer Zulassungstelle nicht rechtsverbindlich. Die Zulassungsstelle muß dich schon schriftlich auffordern.......und dann kannst du dagegen auch vorgehen.
Gruß
Motard
Servus,
ist denn das kleine Blech eingetragen?
Wenn nicht wirst Du früher oder später schlechte Karten haben.
Gruß knuckleherby
wenn ich so ein kleines dran hätte würde ich alles tun um es eingetragen zu bekommen (und das sollte ja kein problem sein) und den rest würde ich dank meiner rechtschutzversicherung ausfechten...
§1 des Grundgätätzes: Der Staat darf alles.
§2 Du darft nix, ausser zahlen.
- Schau in deine Lohntüte, und dann siehst du, die nehmen dir auch zur Not die Hälfte deines Jahresgehalts ab.
- Schau auf deinen Rentenbescheid. 67 ist die Zahl. Und die Zahl soll 67 sein. Gehst du mit 65 gibt es eine Kürzung. Mit 63 liegst du knapp über Harz IV (Version 96.3258)
- Soli-Zuschlag brauchst du auch nur für ein Jahr zu zahlen. Dann gibt es im nahen Osten blühende Landschaften...
Und du wunderst dich über dein Nummernschild...und ob die dir das wieder weg nehmen können?!? Die tuen dass, wenn die das androhen! Weil wenn ein deutscher Beamter so etwas wichtiges, wie ein zu kleines Kennzeichen entdeckt hat, dann rollt der aber ganz schwere Geschütze auf. Der schmeißt dich tot mit Paragraphen.
Meit Tip. Damit du heil aus der Sache rauskommst. Nagel Kuchenblech XXXL dran.
LG
dizzzi
P.S.
Ich bin so froh, dass wir den Griechen, Portugiesen helfen dürfen.
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Zitat:
Original geschrieben von Sendling77
Auf jeden Fall legten mir die Herren nahe, dass ich mein Kennzeichen zurückgeben solle, ich würde auch kostenlos - wie gütig - ein neues, mit den kleinen Maßen bekommen... andernfalls würde ich eine schriftliche Aufforderung erhalten und wenn ich die nicht befolgen würde, dann käme die Polizei und würde das Nummernschild holen, was mich Geld kosten würde... yep, darauf lass ich´s gerne ankommen
yep, dann halte schon mal das gefüllte Portemonnaie bereit:
Zitat:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 8 Zuteilung von Kennzeichen
(2) Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.
Hallo,
ich glaube, dass Du kein Recht auf diese Kennzeichengröße hast und die Zulassungsstelle einen Austausch erzwingen kann, insbesondere, wenn sie den Fehler der Vergabe einräumen und die Kosten für den Umtausch tragen.
Die Vergabe eines Kennzeichen wird vermutlch als Verwaltungsakt gewertet und kann entsprechend
von beiden Seiten beklagt werden.
Ob die Zulassungsstelle das wirklich macht, würde ich, wie Motardpv empfiehlt, abwarten. Wenn der Brief ins Haus flattert kannste Dir immer noch überlegen, ob Du Dir eine Klage antun willst, bzw. Dich mit einem Fachanwalt beraten!
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass wenn eine Zulassungsstelle so was durchzieht, dann eine bayrische!!!!
Halte uns mal auf dem laufenden!!!
Gruß Brus
Servus,
Ich könnt mir vorstellen, das du das Kennzeichen wieder loswirst.
Ein Kennz. Anlage Va, Kleinkraftradgrösse darf, gesetzlich geregelt, nicht an einem Krad wie deines eins ist, angebracht sein.
Deswegen spielt es mMn. letztlich keine Rolle, durch welche Umstände das Kennz. an dein KRAD gelangt is', wenn die des wollen kommt's wieder weg, auch auf die harte Tour, und zwar wurscht wieviel andere KFZ noch mit sonem "falschen" Kenz. unterwegs sind.
Ich seh's direkt wie die Biker den Zulassungshanseln auf den Senkel gegangen sind........auch haben wollen!!!!!!
Gruss aus MUC, SM
EDIT:
Zu lang rumgetippt.......naja jez kennste auch meine Meinung
Zitat:
Original geschrieben von dizzzi
§1 des Grundgätätzes: Der Staat darf alles.
§2 Du darft nix, ausser zahlen.
- Schau in deine Lohntüte, und dann siehst du, die nehmen dir auch zur Not die Hälfte deines Jahresgehalts ab.
- Schau auf deinen Rentenbescheid. 67 ist die Zahl. Und die Zahl soll 67 sein. Gehst du mit 65 gibt es eine Kürzung. Mit 63 liegst du knapp über Harz IV (Version 96.3258)
- Soli-Zuschlag brauchst du auch nur für ein Jahr zu zahlen. Dann gibt es im nahen Osten blühende Landschaften...
LG dizzzi
P.S. Ich bin so froh, dass wir den Griechen, Portugiesen helfen dürfen.
Und was hat der ganze Kram mit der Entziehung eines Kennzeichen zu tun???😕🙄😕🙄
Hallo,
dein anderer Thread ist ja vom 21.April, d.h. 1 Monat fährst du ja schon mit dem kleinen Kennzeichen rum und nichts ist passiert.
Ich würde es einfach dranlassen und nichts machen.
Servus
HD 100
Zitat:
Original geschrieben von HD100
Hallo,
dein anderer Thread ist ja vom 21.April, d.h. 1 Monat fährst du ja schon mit dem kleinen Kennzeichen rum und nichts ist passiert.
Ich würde es einfach dranlassen und nichts machen.Servus
HD 100
Hi,
erst einmal wird nichts gemacht, bis da was schriftliches kommt. Das ist eh klar.
...und Brus hat Recht, die Erteilung eines Kennzeichens ist ein Verwaltungsakt. Verwaltungsakte sind geregelt im Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz... und Gesetze stehen in der Rangfolge über den Verordnungen, wie die FZV eine ist.
Was auf jeden Fall klar ist: wenn das Kennzeichen getauscht werden muss, dann haben die die Kosten zu tragen, Art. 42 ff BayVwVfg. Ob sie die rechtliche Handhabe haben, das wird man sehen. Ich warte auf jeden Fall auf die schriftliche Begründung und halte euch auf dem laufenden.
Zitat:
Original geschrieben von boecki
yep, dann halte schon mal das gefüllte Portemonnaie bereit:Zitat:
Original geschrieben von Sendling77
Auf jeden Fall legten mir die Herren nahe, dass ich mein Kennzeichen zurückgeben solle, ich würde auch kostenlos - wie gütig - ein neues, mit den kleinen Maßen bekommen... andernfalls würde ich eine schriftliche Aufforderung erhalten und wenn ich die nicht befolgen würde, dann käme die Polizei und würde das Nummernschild holen, was mich Geld kosten würde... yep, darauf lass ich´s gerne ankommen
Das mit den Kosten halte ich im Hinblick auf das BayVwVfG für das geringste Problem: Kennzeichen ist ein Verwaltungsakt, ob es rechtswidrig ist ist wohl der Knackpunkt (wobei sie ja gemäß Anlage IV zu § 10 FZV solche Dinger ausgeben können, wenn man andere nicht anbringen kann... und das ist bei mir eigentlich der Fall, denn mit einem großen kann ich meinen Gepäckträger nicht mehr nutzen 😉) - aber falls es ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist, dann zahlen sie (Art- 48 BayVwVfG).
Muss dazu sagen dass ich selber mal bei dem sauhaufen gearbeitet habe, hab also eine gesunde juristische Halbbildung 😉)
Zitat:
Original geschrieben von Brus
Und was hat der ganze Kram mit der Entziehung eines Kennzeichen zu tun???😕🙄😕🙄Zitat:
Original geschrieben von dizzzi
§1 des Grundgätätzes: Der Staat darf alles.
§2 Du darft nix, ausser zahlen.
- Schau in deine Lohntüte, und dann siehst du, die nehmen dir auch zur Not die Hälfte deines Jahresgehalts ab.
- Schau auf deinen Rentenbescheid. 67 ist die Zahl. Und die Zahl soll 67 sein. Gehst du mit 65 gibt es eine Kürzung. Mit 63 liegst du knapp über Harz IV (Version 96.3258)
- Soli-Zuschlag brauchst du auch nur für ein Jahr zu zahlen. Dann gibt es im nahen Osten blühende Landschaften...
LG dizzzi
P.S. Ich bin so froh, dass wir den Griechen, Portugiesen helfen dürfen.
Hi Brus,
natürlich nix. Gar nix.
Und trotzdem macht der Staat macht was er will.
LG
Dizzzi
wie wäre folgendes: für den fall, dass die sich bei dir melden sollten, erbittest du sie zusendung des neuen nummernschildes, gegen rücksendung des alten selbstverständlich. leider verlierst du das alte. danach wirst du nie wieder probleme haben, ausser du parkst dein motorrad vor der zulassungsstelle.
viele grüsse, p
abwarten und Kaffee trinken, wenn du ein Schreiben kriegst kannst du immer noch reagieren.
Vielleicht hat es der freundliche Herr von der Zulassungsstelle bereits vergessen.
Gruß nighttrain