Kennzeichen-Börsen in Deutschland,rechtlich möglich?
hi,
Die Grundidee ist eine Plattform, auf der man sein Kennzeichen inserieren kann. Über die Plattform selbst findet kein Kauf oder Verkauf statt, stattdessen tauschen sich Interessenten und Anbieter direkt privat aus. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen "Wunschagenten" einzurichten -> Man trägt sein Wunschkennzeichen ein und bekommt automatisch eine E-Mail, sobald dieses Kennzeichen von jemand anderem inseriert wird. So lassen sich nicht nur Kennzeichen anbieten, sondern auch gezielt Suchaufträge hinterlegen.
Bevor ich das weiter verfolge, würde mich interessieren, wie das rechtlich in Deutschland aussieht. Gehören Kennzeichen wirklich dem Halter, oder sind das nur behördlich zugewiesene Kombinationen, die man eigentlich nicht „weitergeben“ darf? Zudem muss ich auch sagen über die Platform wird kein kauf/verkauf stattfinden....
Ich hab bereits mit Chatgpt geschrieben, bekomme dort aber auch keine Antworten... das geht hin und her. Für ein Anwalt sind mir die kosten zu hoch um nur paar fragen beantwortet zu kriegen. Vieleicht hat einer von euch ahnung oder hat sich damit schonmal beschäftigt.
Gruß dawidov