Kennt jemand das "Drängel-und-Blockier-Spiel" ?

Volvo

In der Presse wird heute berichtet:
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"08.04.05 - Wildeck
Eine "Verfolgungsjagd" auf der Autobahn A 4 und der tätliche "Ausraster" eines Autofahrers hat sich gestern Nachmittag im Kreis Hersfeld-Rotenburg gegen 15:30 Uhr ereignet, nachdem sich zwei Fahrzeuglenker das - auf deutschen Autobahnen häufiger vorkommende - "Drängel-und-Blockier-Spiel" geliefert haben.

Ein Polizeisprecher berichtete heute, ein 59-jähriger Autofahrer aus Dippach im Wartburgkreis sei mit seinem blauen BMW 523i auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn A 4 von Eisenach in Richtung Bad Hersfeld gefahren. Ein 37-jähriger Pkw-Fahrer aus Wildeck-Obersuhl im Kreis Hersfeld-Rotenburg habe ihn mit seinem Passat überholen wollen und sei über mehrere Kilometer hinter dem Dippacher hergefahren. Um auf seine Absicht "aufmerksam" zu machen benutzte der Passat-Fahrer dazu die Lichthupe.

Nach dem Überholvorgang verfolgte dann der BMW-Fahrer den jüngeren Mann zunächst auf der Autobahn und dann sogar bis nach Obersuhl und durch Straßen in der Ortslage. Letztlich - so der Polizeisprecher - habe der 59-jährige Autofahrer aus Dippach den Obersuhler an der Tankstelle Barufke "gestellt" und ihm bei einer persönlichen Auseinandersetzung mit der Faust so stark in den Bauch geschlagen, dass der 37-jährige umfiel. Im Verlaufe des Geschehens habe der Dippacher den Obersuhler auch beleidigt und gedroht, ihn umzubringen.

Die Polizei Hersfeld-Rotenburg sucht nun Zeugen für diese Ereignisse und bittet deshalb andere Autofahrer oder Besucher der Tankstelle Barufke am Donnerstagnachmittag gegen 15:30 Uhr, ihre Beobachtungen oder sachdienliche Angaben mitzuteilen. Hinweise können über Telefon 06621 - 9320 bei der Polizei Bad Hersfeld oder unter 06623 - 9370 bei der Polizeistation Rotenburg (oder jede andere Polizeidienststelle) gegeben werden."
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1. Typisch BMW Fahrer?
2. Ist die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorganges in der StVO nicht sogar erlaubt? Nötigung/Drängeln ist natürlich verboten!
3. Spielt Ihr dieses Spiel auch ab und zu?

Tschau
Torsten - der XC-Fan (und schon viele wilde Dinge von BWM Fahrer gehört, aber das hier ... ;-)

P.S.: Anmerkung - der Fahrzeugtyp gibt m.M. nach kein verlässliches Bild über die Psyche das Besitzers/Fahrers ab! Habe einen drängelnden XC90 auf der A7 fotografiert ...

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oli


ne, leider nicht... suche zur zeit nach einem neuen rad. 😁
lieb gruss
oli, erstaunt ueber die stvo.

??? Was ist mit der Volvo DDR Kutsche eBAY geworden - vermutlich haben die einen zu hohen Preis erreicht (als ich das letzte mal nachschaute war das Teil schon bei knapp 6T€) - das wäre nun wirklich eine coole Sache geworden. Der Name Waltraud hätte aber nicht mehr gepasst - aber vielleicht hättest Du das Teil dann Erich getauft ;-))

Und was Deine obige Aussage zum Rad angeht, versehe ich nun auch nicht. Du hast doch gar mal im MT von einem Super-Fahrrad gesprochen, mit dem Du unterwegs bist? Gibbet das schon nicht mehr?? Dann sollten wir mal wenigstens ein Volvo Rädchen für Dich finden ...

Tschau
Torsten - der XC-Fan (der sich das anhängen eines Volvo-Reifens von seinem XC nun spart ;-))

ich hätte da noch ein notlaufrad.... *duck*wegrenn*
😁

Hallo
Bevor ich hier was Falsches Frage habe ich Offiziell Angefragt hier die Stellungnahme:

Sehr geehrter Herr …..

das BLKA hat Ihre E-Mail-Anfrage an das Polizeipräsidium Oberbayern weitergeleitet, mit der Bitte, diese zu beantworten. Vorneweg ist anzumerken, dass das Überholen in § 5 StVO geregelt ist, dass sich aber Ihre Fragen nur unter Einbeziehung der Rechtssprechung beantworten lassen.

1 Prinzipiell gilt hier: Einfach hinterherfahren. Das kurze Betätigen der Lichthupe zum Ankündigen der Überholabsicht ist jedoch statthaft. Dies kann sogar mehrmals erfolgen, aber keinesfalls dauerhaft. Verboten ist es, wenn der Vordermann gar keine Möglichkeit hat, nach rechts auszuweichen, weil er z.B. gerade selbst einen Überholvorgang durchführt. Das Überholen auf der rechten Spur bleibt aber unabhängig vom Verhalten Ihres Vordermannes verboten.

2. Grundsätzlich darf die Lichthupe nur betätigt werden, um vor einer akuten Gefahr zu warnen. Es ist also nicht zulässig, vorsorglich die Fahrer auf der mittleren oder rechten Spur zu warnen, damit sie nicht auf die Idee kommen, auf die linke zu wechseln. Anders sieht dies aus, wenn ein versetzt vor Ihnen fahrendes Fahrzeug auf Ihre Spur wechseln will. In diesem Fall raten wir Ihnen aber trotzdem, lieber zu bremsen als die Lichthupe zu betätigen, da es sich eingebürgert hat, die Lichthupe zu betätigen, wenn man jemanden darauf hinweisen will, dass er die Spur wechseln kann und darf. Somit könnten hier Missverständnisse entstehen, die zu Unfällen führen können.

3. Die StVO schreibt vor, das Überholen rechtzeitig und deutlich durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers anzukündigen. Zum Verhalten während des Überholen lässt sich das Gesetz nicht aus. Somit ist das dauerhafte Blinken prinzipiell erlaubt, wenn auch nicht gefordert. Allerdings sollte dies gerade auf mehrspurigen Straßen vermieden werden:
a) für viele Autofahrer bedeutet eine Fahrt auf der Autobahn eine Stresssituation. Wenn nun jeder, der gerade überholt, blinkt, so kann dies zu einer weiteren Reizüberflutung führen.
b) es können auch hier Missverständnisse entstehen. Dazu ein Beispiel: der Fahrer eines Pkw auf der mittleren Fahrspur überholt gerade ein Fahrzeug auf der rechten Spur. Wenn er links blinkt, um anzuzeigen, dass er gerade überholt, so wissen Sie, wenn Sie seitlich versetzt hinter ihm auf der linken Spur fahren, nicht ob er auf Ihren Fahrstreifen wechseln will oder nicht. Somit sollte man das Blinken während des gesamten Überholvorgangs auf der Autobahn unterlassen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt auf Bayerns Straßen!

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten Klement
Polizeipräsidium Oberbayern, SG E4
Tel: 089/35711-285
CNP: 7-200-285
Fax: -287

Gruß Michael N.

Zitat:

Original geschrieben von Michael N.


... Somit sollte man das Blinken während des gesamten Überholvorgangs auf der Autobahn unterlassen.
...
Gruß Michael N.

Hi Michael, was machst Du denn für Sachen? Schaltest gleich die Polizei ein ;-)

Blöd nur, dass es in der EU und den angrenzenden Ländern andere Vorschriften gibt. Gerade in den südlichen Ländern (fährst Du da nicht auch ab und zu?) sind die Fahrer gesetzlich gezwungen den gesamten Überholvorgang mit Blinker durchzuführen. Hier wird sich die Globalisierung hoffentlich sinnvoll auswirken ...

Danke!
Tschau
Torsten - der XC-Fan (und los, erzähl schon, wo Du den Brief kopiert hast ;-)

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... und wozu die STVO wirklich da ist, zeigt diese anschauliche Beispiel ;-)

Hallo Torsten

Du wirst lachen ich habe die anfrage damals im Januar gemacht nach einer Horror fahrt als mich so ein Held 100km ärgern wollte hatte ich einfach mal ein paar fragen wo ich der Meinung wahr die können mir am besten die Antwort geben ist nur ein Auszug aus der Mail.

Gruß Michael N.

Ist doch ganz einfach mit dem Benutzen der Lichthupe:

StVO:
§5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Nachzulesen unter http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

In diesem Sinne....

Steve

leicht OT: wenn irgendein Beklopperter hinter mir nicht merkt, dass er mit seinem Xenon Fernlicht unterwegs ist, darf ich dann die NSL kurz betätigen um ihn darauf aufmerksam zu machen?

Hatte unlängst ein derartiges Erlebnis. War übrigens ein BMW X5 .....

da lob ich doch meine abgedunkelten Scheiben und den aut. abblendenden Rückspiegel... da kann jeder BMW, DC etc. soviel Licht geben wie er will - stört mich nicht und bewirkent tut er bei mir so eh nichts..

Gruss

Stephan

Ich bezweifle dass die ausreichend helfen, wenn man vor sich schon den Schatten des eigenen Fahrzeuges am schwarzen Asphalt sieht und das mitten in der Nacht....

also ich mache nur auf mich aufmerksam, wenn mal wieder sonne oma denkt, sie könne auto fahren und übeholt mit tempo 90(!) einen lkw wenn ich da mit 220 angekachelt komme... und das OHNE zu blinken. dann gibts ersrmal vollbremsung und ne runde lichthupe(n)
musste mal mim s60 bis auf ca 50cm(!) (konnte das kennzeichen des autos vor mir fast nimmer sehn) von 210 auf 100 runter musste,weil die person es nicht für nötig gehalten hat zu schauen oder zu blinken.

Auweia,

das ist mir auch mal passiert. Von 220 auf 90 runter. Siehe hier.

Ich hab schon fast auf dem Sozius vom Chopper gesessen. Mein Herz lag in dem Moment schon 500m hinter mir... 🙁

BoisBleu

... also ich finde es gibt in der Hinsicht nur ein wirklich adäquates Mittel, solche Situationen zu vermeiden: Vorausschauende Fahrweise. So dumm und belehrend es auch klingt, aber (Zitat meines alten Werkstattmeisters, seit 10 Jahren im Ruhestand) -> "Ein guter Fahrer ist der, der die (möglichen) Fehler der anderen in seine Fahrweise einbezieht".

Es nutzt halt nix alleine, seine Kiste im Griff zu haben (natürlich ist das besser, als sie nicht zu kennen!! Natürlich ist ein Fahrsicherheitstraining besser als keines!! Natürlich sind Übungen in Sachen Schlagbremsung, Hochgeschwindigkeit, etc. sinnvoll!!), man (frau) muss einfach so fahren, dass Situationen im Vorfeld schon als kritisch erkannt werden - und bei aller Liebe, wenn ich z.B. an einer LKW Kolonne vorbeiziehe, dann gehe ich im Tempo runter (auch wenn ich mit 200 ankomme, also vielleicht auf 130 oder so, geht übrigens bei vorausschauender Fahrweise auch ohne Bremsung) und schalte, wenn ich das Gefühl habe, dass da gleich einer Ausscheren könnte sogar noch den Blinker ein.

Übrigens - ich fahre seit Jahr und Tag mit Licht. Laut ADAC sinkt die Unfallwarscheinlichkeit um 17% - das ist mir der höhere Energieverbrauch dann schon wert.

Ich mache mal einen Fred zum Thema Tuning Bremsanlage auf ;-)

Tschau
Torsten - der XC-Fan (und auch moderat auf der Straße - aber das tun ja fast alle Volvofahrer ...)

Lichthupe

es kommt m.E auf die Situation an.
Auch ich habe nachts schon einmal auf der linken Spur bei 220km/h "geträumt" und nicht in den Rückspiegel geguckt.
Wenn man so schnell fährt wird man im allgemienen auch nicht mehr überholt.
Plötzlich LICHTHUPE
Fand ich OK, da war einer schneller und der hat auf sich aufmerksam gemacht. Ich habe das dann so verstanden "He Du da vorne - Du bist zwar schnell aber guck auch mal nach bitte nach hinten"
Ich habe Platz gemacht und alles war OK.
Es gibt natürlich auch Zeitgenossen, die sich von so einer "hast Du mich übersehen - Lichthupe" erst recht angepisst sind und dann links bleiben.

Marc
-der auch schon einmal rechts dran vorbei fährt-

Re: Lichthupe

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest


...Marc
-der auch schon einmal rechts dran vorbei fährt-

So ganz frei von Fehlverhalten bin ich ja auch nicht ;-) Aber das poste ich doch nicht hier ... ;-)))

Tschau
Torsten - der XC-Fan (mit deutlicher Lücke zwischen gewünschtem, rationalem, vorausschauendem Fahren und dem tatsächlichen Bewegen im täglichen Verkehrschaos [und selbiges auch in deutscher Grammatik])

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