Kennt jemand das "Drängel-und-Blockier-Spiel" ?
In der Presse wird heute berichtet:
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"08.04.05 - Wildeck
Eine "Verfolgungsjagd" auf der Autobahn A 4 und der tätliche "Ausraster" eines Autofahrers hat sich gestern Nachmittag im Kreis Hersfeld-Rotenburg gegen 15:30 Uhr ereignet, nachdem sich zwei Fahrzeuglenker das - auf deutschen Autobahnen häufiger vorkommende - "Drängel-und-Blockier-Spiel" geliefert haben.
Ein Polizeisprecher berichtete heute, ein 59-jähriger Autofahrer aus Dippach im Wartburgkreis sei mit seinem blauen BMW 523i auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn A 4 von Eisenach in Richtung Bad Hersfeld gefahren. Ein 37-jähriger Pkw-Fahrer aus Wildeck-Obersuhl im Kreis Hersfeld-Rotenburg habe ihn mit seinem Passat überholen wollen und sei über mehrere Kilometer hinter dem Dippacher hergefahren. Um auf seine Absicht "aufmerksam" zu machen benutzte der Passat-Fahrer dazu die Lichthupe.
Nach dem Überholvorgang verfolgte dann der BMW-Fahrer den jüngeren Mann zunächst auf der Autobahn und dann sogar bis nach Obersuhl und durch Straßen in der Ortslage. Letztlich - so der Polizeisprecher - habe der 59-jährige Autofahrer aus Dippach den Obersuhler an der Tankstelle Barufke "gestellt" und ihm bei einer persönlichen Auseinandersetzung mit der Faust so stark in den Bauch geschlagen, dass der 37-jährige umfiel. Im Verlaufe des Geschehens habe der Dippacher den Obersuhler auch beleidigt und gedroht, ihn umzubringen.
Die Polizei Hersfeld-Rotenburg sucht nun Zeugen für diese Ereignisse und bittet deshalb andere Autofahrer oder Besucher der Tankstelle Barufke am Donnerstagnachmittag gegen 15:30 Uhr, ihre Beobachtungen oder sachdienliche Angaben mitzuteilen. Hinweise können über Telefon 06621 - 9320 bei der Polizei Bad Hersfeld oder unter 06623 - 9370 bei der Polizeistation Rotenburg (oder jede andere Polizeidienststelle) gegeben werden."
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1. Typisch BMW Fahrer?
2. Ist die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorganges in der StVO nicht sogar erlaubt? Nötigung/Drängeln ist natürlich verboten!
3. Spielt Ihr dieses Spiel auch ab und zu?
Tschau
Torsten - der XC-Fan (und schon viele wilde Dinge von BWM Fahrer gehört, aber das hier ... ;-)
P.S.: Anmerkung - der Fahrzeugtyp gibt m.M. nach kein verlässliches Bild über die Psyche das Besitzers/Fahrers ab! Habe einen drängelnden XC90 auf der A7 fotografiert ...
30 Antworten
Zitat:
Ist die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorganges in der StVO nicht sogar erlaubt?
nein, absolut nicht! du darfst die lichthupe und auch die normale hupe auch eigentlich nciht zum gruessen verwenden.
der 59-jæhrige hatte wohl auf jeden fall zu viel zeit... 😉 gespielt habe ich dieses spiel noch nicht bewusst, es haben aber schon andere mit mir zu spielen versucht - man muss sich nur nicht provozieren lassen (und zumindest die james-bond-ølspritzanlage® tut auch ihren teil *lol*).
lieb gruss
oli
also ich galube schon, dass die Lichthupe oder Hupe zum Ankündigen von einem Überholvorgang in der StVo erwähnt ist.
Ciao,
Eric,
der mit 140PS und 1.6t eher der gejagte ist 😉
Zitat: "...durch Lichtzeichen oder Hupen ( §§ 16 Abs.1 Nr. 1, 5 Abs.5 StVO) sicherstellen müssen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken ( vergl. § 5 Abs. 5 StVO)"
Ich meine, da gibt es irgendwie eine Regelung, die was mit Lichtzeichen erlaubt. Weiss aber nicht, ob da das Blinklicht oder Aufblendlicht gemeint ist.
Tschau
Torsten - der XC-Fan (der aber vielleicht auch Blaulichtzeichen verwenden würde ;-)))
kann da einer von euch nachgucken? meine steht im buecherregal in deutschland... 😮 aber ich bin mir sehr sicher, dass der fahrschullehrer meinte, es sei verboten - und bei mir ist es *æhem* erst 5½ jahre her, dass ich selbige plastikkarte bekam... 😉
lieb gruss
oli
edit: heisst das jetzt, das ist erlaubt? kann ich ja fast gar nicht glauben...
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Zitat: "...durch Lichtzeichen oder Hupen ( §§ 16 Abs.1 Nr. 1, 5 Abs.5 StVO) sicherstellen müssen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken ( vergl. § 5 Abs. 5 StVO)"
Das ist schon richitg, auch die Lichthupe darf benutzt werden, aber nur bei genügend Abstand
Hallo zusammen,
die Lichthupe ist ja eigentlich ein Warnsignal und darf nur als solches benutzt werden. Als Ausnahme darf sie aber auch genutzt werden um (außerhalb geschlossener Ortschaften) einen Überholvorgang anzukündigen. Das gleiche gilt übrigens auch für das (kurzzeitige) Setzen des Blinkers. Wobei das alles sehr schwammig formuliert ist und auch Auslegungssache ist.
Aber zurück zum Thema: mir ist im letzten Jahr was passiert. Das spielt zwar nicht in der gleichen Liga, zeigt aber ein eindeutiges Verhaltensmuster auf.
Ich war im Osten unterwegs und bin an einer Tanke falsch reingefahren (hab ich nicht gesehen). Ich habe auch niemanden gefährdet oder in Bedrängnis gebracht. Auf jeden Fall bin ich ausgestiegen und plötzlich brüllt mich ein älterer Herr (~60) an: "Hast Du keine Augen im Kopf, da darf man nicht reinfahren". *peng* (Den Rest der Beschimpfungen hab ich vergessen). Ich kam mir wieder vor als wäre ich durch ein Zeitportal in die DDR zurückversetzt worden.
Innerhalb einer Sekunde sind mir so einige Dinge durch den Kopf gegangen. Es hat mich an meine Kindheit erinnert, dass sich in der DDR viele als die "Gerechten" (Stichwort: Hilfssheriff) aufgespielt haben. Wenn ich in meiner Kindheit auf dem Gehweg mit dem Rad gefahren bin, haben mich teilweise die Leute vom Rad runtergerissen... Zudem ist mir eingefallen, dass die Stasi Mitarbeiter immer alle Menschen geduzt haben. Ich erinner mich an meine Ausbildung "Ihr könnt mit mir über alles reden, Ihr könnt mir alles erzählen, ich höre Euch zu". Das hat ein Lehrer in der ersten Stunde zu uns gesagt.
Zurück zum Thema, das einzige was ich zu dem älteren Herr gesagt habe war: "Warum duzen Sie mich?" *PengZurück* Da wusste er gar nicht mehr, wie er reagieren sollte. Er war sichtlich überfordert. Naja, 40 Jahre Erziehung, Systemrichtlinien, Gehirnwäsche, 5-Jahrespläne und "Stellungnahme vor dem Kollektiv" hinterlassen doch so ihre Spuren.
Summa summarum:
Wahrscheinlich konnte der BMW Fahrer einfach nicht verkraften, dass ihn überhaupt jemand überholt. Vielleicht war er immer derjenige, der das Sagen hatte. 40 Jahre lang versteht sich. Und jetzt kommt einer aus Suhl mit einer "Krücke" von Auto und wagt es, ihn zu überholen? Dem wird natürlich erstmal gezeigt, wer hier das Sagen hat.
*Verrückte Welt*
BoisBleu
spiel?
also sorry, aber spaetestens ab tempo 30 ist autofahren kein spiel mehr! offensichtlich ist nicht jedem autofahrer (und auch nicht jedem journalisten) klar, das ein automobil in bewegung durchaus toedlich sein kann. abgesehen davon sind solche selbsternannten ordnungshueter natuerlich eine zumutung.
Das von XC-Fan vorgetragene kommt mir sehr bekannt vor. Sowas hat sich in unserer Ortschaft auch abgespielt. Erst Überhohlen dann schneiden dann ausbremsen. Dann aufs Maul hauen wollen und dann Anzeige. Der Angeklagte verliert seinen Lappen und zersticht 3! Sätze Autoreifen des Klägers.
Das war die Kurzfassung!
Arme Menschheit.
Der Passus in der StVO die Lichthpe zur Ankündigung eines Überholvorgangs
zu verwenden ist wohl eher für Landstraßen o.ä., also 1 Spur pro Fahrtrichtung gedacht, oder?
Wenn du auf der Atobahn unterwegs ist und jemand auf der Überholspur schläft obwohl alles frei ist und du ihn kurz anlichhupst geht das in Ordnung, wenn du es aus einiger Entfernung machst und nur einmal kurz.
@valium, genauso sollte es in keinem gesetz stehen... 😁
lieb gruss
oli
Re: Kennt jemand das "Drängel-und-Blockier-Spiel" ?
Zitat:
Original geschrieben von XC-Fan
2. Ist die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorganges in der StVO nicht sogar erlaubt? Nötigung/Drängeln ist natürlich verboten!
3. Spielt Ihr dieses Spiel auch ab und zu?
zu 2:
meine mom macht zur zeit ihren führerschein und da kuck ich ab und zu in ihren übungbögen mit rein und füll auch ab und zu mit aus, einfach um mich selber mal zu testen.
und da war eine frage bezüglich überholen außerhalb geschloßener ortschaften.
und eine antwort war davon, dass man zum ankündigen des überholvorgangs hupen darf.
boah!
aber wenn man das wirklich dann macht, wird man meistens dann noch vom überholten mit stummen schimpf wörter oder gar mit dem netten mittel-finger beschimpft.
zu 3:
jein!
ich gebe kurz lichthupe (in weitem abstand) wenn ich einen "schläfer" auf der linken seite habe und rechts ist weit und breit niemand.
PS:
@Oli: hast du jetzt schon wieder ein autole?
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
also ich galube schon, dass die Lichthupe oder Hupe zum Ankündigen von einem Überholvorgang in der StVo erwähnt ist.
Ciao,
Eric,
der mit 140PS und 1.6t eher der gejagte ist 😉
jep 100pro
Zitat:
@Oli: hast du jetzt schon wieder ein autole?
ne, leider nicht... suche zur zeit nach einem neuen rad. 😁
lieb gruss
oli, erstaunt ueber die stvo.