Keine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahre?!?

Hallo zusammen,

heute fiel der erste Schnee und gleich ist mir einer reingefahren. Die Polizei kam, er hat die Schuld zugegeben.

Fahrzeug: BMW 1er, E87, Bj. 12/2006, 123000km

Nun habe ich mich bei der Versicherung gemeldet zwecks weiterer Schritte. Die Sachbearbeiterin sagte, dass ich zur Fachwerkstatt fahren und den Schaden schätzen lassen soll. Abschließend wird je nach Schadensumme die Versicherung entscheiden, ob ein Sachverständiger eingeschaltet wird oder nicht.
Ein Telefonat mit einem Sachverständigen vor Ort ergab, dass ab einer Summe von ca. 1200 € ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Stimmt das oder kann ich jederzeit einen Sachverständigen beauftragen? Natürlich ohne, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Des Weiteren ist der Versicherer des Unfallgegners auch mein Versicherer. Da wäre ein Sachverständiger der Versicherung wohl nicht so praktisch. Wenn die Versicherung einem Sachverständigen zustimmt, kann ich doch den Sachverständigen der Versicherung ablehnen und einen eigenen beauftragen?

Die Sachbearbeiterin sagte auf meine Nachfrage zwecks Wertminderung, dass es bei Wagen ab 5 Jahren keine Wertminderung gibt. Stimmt das?😕

Und zu guter Letzt: Ich habe eine Versicherung mit Werkstattbindung. Hat das für mich als Geschädigten Nachteile z.B. bei der Wahl des Sachverständigen o.ä.?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. Ich lese hier zwar immer mit. Aber wenn man selbst betroffen ist, wird man schon etwas unsicher.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von matip78


Anbei 3 Bilder vom Schaden. Leider wegen Schnee und Sonne etwas wenig zu sehen.

Oh mein Gott, dein Auto hat sich ja sogar überschlagen.........😰

😁

Also Zusammenfassend:

-1 Die Bagatellschadengrenze liegt (immer noch) bei 750 Euro. 

-2 Ein Bagatelschaden liegt dann vor, wenn er für einen Laien als solcher klar erkennbar ist

-3 Im KH- Schadensfall kann sich der Geschädigte immer selber einen Sachverständigen ausuchen
Er muss ganz sicher nicht die Versicherung um Erlaubnis fragen. Bei geklärter Schuldfrage muss 
die Versicherung das Honorar des Sachverständigen bezahlen. Bei einer Schuldteilung (Quotelung)
aber nur bis zur Höher der Quote. Bekommt der Auftaggeber die voll Schuld löhnt er seinen
Sachverständigen selber

-4 Die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und die evtl. Wertminderung ermittelt der Sachverständige
- und nur der-. Darauf kann und darf sich der Geschädigte verlassen und berufen 

@matip78 

Bei deinem Auto liegt ganz sicher kein Bagatellschaden vor. Auch mit einem merkantilen Minderwert dürfte hier zu rechnen sein.

Genaueres kann aber erst gesagt werden, wenn das Schadenbild exakt (nach Freilegung des Schadenbereiches) ermittelt wurde.

Du solltest hier auf jeden Fall einen KFZ- Sachverständigen beauftragen, welchen du dir bitte auch selber aussuchst.
Frag deine BMW Werskatt mit wem die hier sonst so zusammenarbeiten. Aber bitte kein grünes Männchen da bekommst du nämlich solche Antworten wie von Corsardiesel. 

Auch auf dessen Qualifikation solltest du achten. Leute mit einem ovalten Kartoffelstempel solltest du tunlichst meiden.
das sind nämlich Küchentisch-Sachverständige, mit solchen "Kollegen" ist der Streit mit der Versicheurng vorprogrammiert.

Noch etwas zu deiner Idee zur Schadenabwicklung.

Anspruch auf die Stundensätze einer Markenwerkstatt bei fiktiver Abrechnung hast du dann, wenn das Fahrzeug duchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Das Scheckheft muss lückenlos geführt sein. Ist das nicht der Fall vergiss es.

Besser ist es, du lässt das Fahrzeug dann reparieren und reichst eine Rechnung ein. Lass dir die Werminderung erstatten und gut ist.   

So und nun mach hinne, wo kein Schnee liegt kann gelaufen werden.......😁 

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Wenn ich meine Erkenntnisse zusammenfassen darf😁

Ich lasse den Wagen von einer Werkstatt meines Vertrauens begutachten und den Schaden schätzen. Wenn der geschätzte Schaden über der Bagetellhöhe liegt (ca. 1000€) kann ich ohne Rücksprache mit der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen einschalten (ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben).

Stimmt das so?

Wertminderung kann nur ein Sachverständiger feststellen. Wenn der Schaden unter den Bagatellhöhe liegt und kein Sachverständiger eingeschaltet werden kann, bekomme ich auch keine Wertminderung?

Anbei 3 Bilder vom Schaden. Leider wegen Schnee und Sonne etwas wenig zu sehen.

also grob geschätzt iss da innen auch was verbogen so wie des aussieht....

Zitat:

Original geschrieben von matip78


Anbei 3 Bilder vom Schaden. Leider wegen Schnee und Sonne etwas wenig zu sehen.

Oh mein Gott, dein Auto hat sich ja sogar überschlagen.........😰

😁

Also Zusammenfassend:

-1 Die Bagatellschadengrenze liegt (immer noch) bei 750 Euro. 

-2 Ein Bagatelschaden liegt dann vor, wenn er für einen Laien als solcher klar erkennbar ist

-3 Im KH- Schadensfall kann sich der Geschädigte immer selber einen Sachverständigen ausuchen
Er muss ganz sicher nicht die Versicherung um Erlaubnis fragen. Bei geklärter Schuldfrage muss 
die Versicherung das Honorar des Sachverständigen bezahlen. Bei einer Schuldteilung (Quotelung)
aber nur bis zur Höher der Quote. Bekommt der Auftaggeber die voll Schuld löhnt er seinen
Sachverständigen selber

-4 Die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und die evtl. Wertminderung ermittelt der Sachverständige
- und nur der-. Darauf kann und darf sich der Geschädigte verlassen und berufen 

@matip78 

Bei deinem Auto liegt ganz sicher kein Bagatellschaden vor. Auch mit einem merkantilen Minderwert dürfte hier zu rechnen sein.

Genaueres kann aber erst gesagt werden, wenn das Schadenbild exakt (nach Freilegung des Schadenbereiches) ermittelt wurde.

Du solltest hier auf jeden Fall einen KFZ- Sachverständigen beauftragen, welchen du dir bitte auch selber aussuchst.
Frag deine BMW Werskatt mit wem die hier sonst so zusammenarbeiten. Aber bitte kein grünes Männchen da bekommst du nämlich solche Antworten wie von Corsardiesel. 

Auch auf dessen Qualifikation solltest du achten. Leute mit einem ovalten Kartoffelstempel solltest du tunlichst meiden.
das sind nämlich Küchentisch-Sachverständige, mit solchen "Kollegen" ist der Streit mit der Versicheurng vorprogrammiert.

Noch etwas zu deiner Idee zur Schadenabwicklung.

Anspruch auf die Stundensätze einer Markenwerkstatt bei fiktiver Abrechnung hast du dann, wenn das Fahrzeug duchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Das Scheckheft muss lückenlos geführt sein. Ist das nicht der Fall vergiss es.

Besser ist es, du lässt das Fahrzeug dann reparieren und reichst eine Rechnung ein. Lass dir die Werminderung erstatten und gut ist.   

So und nun mach hinne, wo kein Schnee liegt kann gelaufen werden.......😁 

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von matip78


Wenn ich meine Erkenntnisse zusammenfassen darf😁

Ich lasse den Wagen von einer Werkstatt meines Vertrauens begutachten und den Schaden schätzen. Wenn der geschätzte Schaden über der Bagetellhöhe liegt (ca. 1000€) kann ich ohne Rücksprache mit der Versicherung einen unabhängigen Sachverständigen einschalten (ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben).

Stimmt das so?

Wertminderung kann nur ein Sachverständiger feststellen. Wenn der Schaden unter den Bagatellhöhe liegt und kein Sachverständiger eingeschaltet werden kann, bekomme ich auch keine Wertminderung?

Einen Gutachter kannst Du auf jeden Fall beauftragen.

Sollte die Bagatellegrenze unterschritten sein, wird ein Kurzgutachten erstellt. (wurde schon erwähnt)

Allerdings liegt ein Austausch der Heckschürze mit Lackieren und Lohn jenseits der 1000€.

Gruß Cokefreak

Edit: Delle war schneller und ausführlicher

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Edit: Delle war schneller und ausführlicher

macht nix, doppelt hält besser.......😁

Zitat:

Oh mein Gott, dein Auto hat sich ja sogar überschlagen.........😰
😁

Ja, ich weiß😛. Irgendwie haben sich die Fotos beim Hochladen gedreht, obwohl das Auto sich weder überschlagen hat noch ich das Foto kopfüber aufgenommen habe😁

Zitat:

Auch auf dessen Qualifikation solltest du achten. Leute mit einem ovalten Kartoffelstempel solltest du tunlichst meiden.
das sind nämlich Küchentisch-Sachverständige, mit solchen "Kollegen" ist der Streit mit der Versicheurng vorprogrammiert.

Wen genau meinst Du damit?

Zahlt die Versicherung auch die Kosten für den Kostenvoranschlag der Werkstatt, wenn man einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet?

@all: Vielen lieben Dank für die vielen Ratschläge.

Ich lasse das Auto am Montag vom einer Werkstatt meines Vertrauens begutachten. Da auch die Werkstatt auf einen Schaden über 750 € kommen wird, werde ich einen freien Sachverständigen beauftragen, welcher mir empfohlen wurde, ohne es vorher mit der Versicherung abzusprechen.

Ich hoffe nur, dass das Auto bis Weihnachten wieder fertig ist.

Zitat:

Auch auf dessen Qualifikation solltest du achten. Leute mit einem ovalten Kartoffelstempel solltest du tunlichst meiden.
das sind nämlich Küchentisch-Sachverständige, mit solchen "Kollegen" ist der Streit mit der Versicheurng vorprogrammiert

Wen genau meinst Du damit?

Du sollst darauf achten, das der Sachverständige über eine richtige Qualifikation verfügt und sich nicht selber zum Sachverständigen ernannt hat (lache nicht, so etwas gibt es wirklich sogar ziemlich häufig!) z.B.: öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert nach DIN EN ISO, geprüftes Mitglied in einem seriösen Bundesverband (BVSK, VKS, ZAK)

Aber wenn du zu deiner Vertragswerkstatt fährst, gehe ich mal davon aus, dass die mit einem seriösen Sachverständigen zusammenarbeiten.

 
Zahlt die Versicherung auch die Kosten für den Kostenvoranschlag der Werkstatt, wenn man einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet?

Ein KVA ist bei deinem Schaden Mumpitz, da in diesem nur die Reparaturkosten geschätzt werden. Angaben zum Wiederbeschaffungswert, der Wertminderung und der Reparaturdauer sind in diesem nicht vorhanden.  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Du sollst darauf achten, das der Sachverständige über eine richtige Qualifikation verfügt und sich nicht selber zum Sachverständigen ernannt hat (lache nicht, so etwas gibt es wirklich sogar ziemlich häufig!) z.B.: öffentlich bestellt und vereidigt, zertifiziert nach DIN EN ISO, geprüftes Mitglied in einem seriösen Bundesverband (BVSK, VKS, ZAK)

Aber wenn du zu deiner Vertragswerkstatt fährst, gehe ich mal davon aus, dass die mit einem seriösen Sachverständigen zusammenarbeiten.

Ich lasse das Auto, seit es aus der Garantiezeit raus ist, in einer freien Werkstatt meines Vertrauens reparieren. Dafür hat die BMW-Werkstatt zu viel Mist gebaut😠

Gibt es online Listen mit zertifizierten Sachverständigen? Letztendlich kann ich nur bei Google nach einem Sachverständigen suchen. Seine Qualifikation und Verbandszugehörigkeit sehe ich mangels Homepages o.ä. bei Beauftragung nicht.

Hat sich erledigt😎. Über die Homepage des BVSK habe ich den mir empfohlenen Sachverständigen gefunden. Vielen Dank.

Zitat:

Original geschrieben von matip78
Hat sich erledigt😎. Über die Homepage des BVSK habe ich den mir empfohlenen Sachverständigen gefunden. Vielen Dank.

😁

Ist es eigentlich von Nachteil, in eine freie Werkstatt zu gehen, wenn man ohnehin einen Gutachter einschalten will? Könnte es sein, dass die Gutachten eher angezweifelt werden als ein Gutachten eines Sachverständigen, der mit einen BMW-Werkstatt zusammenarbeitet?

Zitat:

Original geschrieben von matip78
Ist es eigentlich von Nachteil, in eine freie Werkstatt zu gehen, wenn man ohnehin einen Gutachter einschalten will? Könnte es sein, dass die Gutachten eher angezweifelt werden als ein Gutachten eines Sachverständigen, der mit einen BMW-Werkstatt zusammenarbeitet?

Das hängt davon ab, mit welchen SV die Werkstatt zusammenarbeitet. Sicher spielt auch die Qualität der Werkstatt eine Rolle hierbei.

Wenn du jetzt aber auf die Idee kommen möchtest, das Gutachten über BMW mit deren Stundenlöhnen zu machen um dann in einer freien Werkstatt zu reparieren: 

vergiss es.

Lass den SV den du dir ausgesucht hast seine Arbeit machen und berücksichtige was er dir vorschlägt. 

Mach keine Experimente, dabei kannst du nur Nachteile erleiden. 

Das habe ich nicht vor. Ich will zu der Freien meines Vertrauens. Den Sachverständigen, der bei BVSK registriert ist, stellt nicht die Werkstatt. Den habe ich auf Empfehlung von Arbeitskollegen selbst kontaktiert. Ich habe nicht vor, da was zu drehen.

Nur meide ich die BMW-Werkstatt hier. Ich habe dort im Rahmen der Garantie Öl wechseln lassen. Beim Zurückstellen des Bordcomputers haben sie scheinbar mit einem Reißverschluss am Ärmel den Tacho zerkratzt. Darauf angesprochen wurde mir gesagt, dass ich das Auto so abgegeben habe. Sauerei😠 Seitdem bin ich bei der Freien.

Der Sachverständige hat sich den Wagen angesehen und den Schaden auf ca. 4000 € geschätzt (erste Schätzung auf Nachfrage). Er meinte, dass mit der Instandsetzung sofort begonnen werden sollte, da bald Weihnachten vor der Tür steht. Die Reparatur wird wohl bis nächsten Freitag dauern.

Kann man mit der Reparatur beginnen oder sollte man besser auf die Freigabe durch die Versicherung warten?

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