Keine Vollkasko, obwohl Pflicht

Hallo,
mir hat heute jemand stolz erzählt, wie günstig er eine Versicherung für sein Leasingfahrzeug abgeschlossen hat: er hat nur eine Teilkasko abgeschlossen, obwohl Vollkasko Pflicht ist, weil er ja noch nie einen Unfall hatte... Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten, wie wenig Sinn das macht und nein, ich werde das niemals nachmachen!
Mich interessiert allerdings was die rechtlichen Folgen sind?

Gruß

25 Antworten

Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 20:27:58 Uhr:


Falls in der Zwischenzeit auch noch etwas passiert..... und daneben der Schaden, den seine Versicherung nicht übernehmen wird.

Logischerweise bleibt die Versicherung dabei außen vor.

Der Sinn des Nichtabschlusses einer VK besteht ja schließlich darin, daß der Leasingnehmer das Kasko-Risiko aus eigenen Mitteln zu decken gedenkt.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. November 2024 um 17:41:08 Uhr:



Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 20:27:58 Uhr:


Falls in der Zwischenzeit auch noch etwas passiert..... und daneben der Schaden, den seine Versicherung nicht übernehmen wird.

Logischerweise bleibt die Versicherung dabei außen vor.

Der Sinn des Nichtabschlusses einer VK besteht ja schließlich darin, daß der Leasingnehmer das Kasko-Risiko aus eigenen Mitteln zu decken gedenkt.

Das wäre die freie Wahl des Leasingnehmers, wenn es da nur den Vertrag nicht gäbe, den er unterschrieben hat. Damit ist die Art des Versicherungsschutzes nicht mehr seine Entscheidung, sondern lediglich ob er damit zusätzlich Vertragsbruch begeht oder nicht.

Am Ende muss er es selbst wissen. Trotzdem würde ich an seiner Stelle wenigstens die Klappe halten falls er hofft, damit durchzukommen.

Hallo,

ein Beitrag mit Null Mehrwert und die Antwort darauf wurde entfernt.
Immer nett bleiben, dann bleibt es der Mod auch.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Herr der vier Ringe schrieb am 30. November 2024 um 09:23:34 Uhr:



Zitat:

@Walter.Jungblut schrieb am 30. November 2024 um 08:51:05 Uhr:



Welcher Schaden soll denn entstanden sein, wenn ein Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist und kein vorkaskofähiger Schaden entstanden ist?

Schadensersatz nach Kündigung aufgrund Vertragsbruch betrifft den entgangenen Gewinn für die Leasing

Interessante Rechtsauffassung. Die ich aber nicht teile.

Unabhängig davon würde ich mich aber immer an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Gibt im Schadensfall sicher Stress, wenn der LG mit der Versicherung abrechnen möchte…

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"Interessante Rechtsauffassung. Die ich aber nicht teile."

Ich befürchte jedoch, dass es vor Gericht weniger auf deine Rechtsauffassung ankommen wird. Inzwischen sollten die Leasinggesellschaften ihre Vertragsbedingungen gerichtsfest abgefasst haben.

Gelöscht

Kommt sicher auf die Bank an, aber zumindest bei mir war das auch ein Thema. Hatte die Vollkasko mit 1.000€ SB abgeschlossen, weil ich bisher eben keinen hatte und die 1.000€ da gerne in Kauf nehme. Ein paar Tage später kam dann eine schriftliche Aufforderung vom Leasinggeber, dass ich doch meine Versicherung anpassen soll mit Frist bis X. Und Tatsache im Leasingvertrag standen 500€ als maximale SB drin. Hatte den zwar geleasen, aber das hatte ich halt nicht mehr im Kopf.

Ob man sonst auf der Basis den Vertrag aufgelöst hätte, weiß ich nicht, aber könnte ich mir schon vorstellen, schließlich riskiert der Leasinggeber im Falle wie hier ohne Vollkasko ja einen Komplettausfall, und das Risiko geht sicher niemand gerne ein. Ich würde mal vermuten, dass die wenigsten, die ein Fahrzeug leasen, einen Komplettausfall mal eben kurz bar bezahlen könnten.

Und wenn der Vertrag entsprechend einseitig wegen Vertragsbruches gekündigt wird, dann dürfte die Schadensersatzforderung in meinen Augen gesetzt sein. Man hat ja entsprechend dann ein Fahrzeug, das nach beispielsweise einem Jahr schon viel Wertverlust erlitten hat, für das aber bisher kaum Zahlungen erfolgt sind. Kalkuliert ist das Leasing ja immer über die gesamte Laufzeit.

Leasingraten für die restliche Laufzeit, aber abgezinst. Wird ein teures Vergnügen.

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