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Keine MPU trotz THC positiv?

Hallo zusammen ,

Ich habe folgende Frage ,
Vor 7 Jahren wurde ich im Auto mit 30 g Cannabis und unter Einfluss von Cannabis erwischt . Blutabnahme war positiv 9ng ml
Und thc cooh 70 mg

Ich habe darauf ein Anwalt eingeschaltet der mir aus der Sache raus helfen konnte . Verurteil wurde ich so zu 90 Tagessätzen Geldstrafe zu insgesamt 2000 Euro ca .

Diese habe ich vor einem Jahr abbezahlt .

Weder damals noch heute bekam
Ich eine Aufforderung zu der Sache Stellung zu beziehen . Damit meine ich das fahren unter btm . Ich habe kein Bußgeld keine Punkte kein Fahrverbot , im Grunde einfsch garnichts dafür bekommen . Die Führerscheinstelle meldete sich nicht .

Jetzt nach 7 Jahren ohne thc würde ich gerne mein Motorrad Führerschein machen und ich habe einfach Angst dass die mir jetzt mit einer mpu um die Ecke kommen . Ich kann jeder Zeit nachweisen dass ich keine Drogen mehr konsumiere . Habt ihr Erfahrungen damit ?

Danke für eure Hilfe
Lg Marvin 🙂

28 Antworten

Ich verstehe den Ansatz nicht. Du hast also scheinbar den FS für's Auto .... wenn man meinte eine MPU wäre nötig, wäre das ja längst angeordnet worden.

Aber auch so, Du kannst doch im Vorfeld eh nichts machen. Stellen Antrag und warte ab was passiert. Sollte dann zufällig doch eine MPU angeordnet werden, kannst Du imho reagieren - vorher nicht.

Bis dahin machst Du weiterhin einen großen Bogen um Tüten und Pflänzchen 😉

Was sollen Dir Erfahrungen von anderen hier bringen, nichts!

Jeder Fall ist eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Behörde, also nicht übertragbar. Andere Person, andere Geschichte, andere Details, andere Sachbearbeiter, ...

Dir bleibt nichts anderes übrig als jetzt deinen Antrag zu stellen, was passiert, kann dir hier sowieso keiner sagen.

Und nicht nur bis dahin solltest du einen Bogen um Tüten und Pflänzchen machen.

Danke für die Antworten . Ja habt ihr recht . Den Bogen mache ich seit 7 Jahren ziemlich genau seit diesem Tag .

Ja habe den B Führerschein und dachte mir das selbe . Habe nur gehört die prüfen dann den Antrag auf A Führerschein und kommen dann damit um die Ecke

Vielleicht hast du Glück gehabt und bist tatsächlich durchs Raster gefallen. Weswegen erfolgte denn die damalige Verurteilung durch das Strafgericht? Wirklich nur wegen eines Verstoßes gegen das BtMG? Oder auch noch wegen anderer (StGB-)Verstöße? Am Besten schaust du noch mal genau in das Urteil und nennst die Paragraphenkette und alle Rechtsfolgen.

Ansonsten müsste es aber nach 7 Jahren sowieso getilgt und nicht mehr verwertbar sein.

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Habe gesstern noch die Unterlagen
Gesichtet und die Verurteilung war lediglich wegen btm.

Ich hatte damals leider ziemlich viele Verfahren an der Backe wegen Cannabis Körperverletzung usw. Bin froh dass dass alles hinter mir liegt . Aber bezüglich Drogen wurde ich nur einmal verurteilt wegen genau
Dieser Sache . Da wurden die Drogen im Auto gefunden und mir Blut abgenommen . Geldstrafe 90 Sätze und meine letzte Straftat seit 7 Jahren .

Und im Urteil keine Nebenfolgen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, isolierte Sperrfrist?

Ich errinere mich auch daran wie mein Anwalt damit sehr selbstsicher meinte : da wird nichts kommen vertrau mir einfach .

Da dachte ich mir nur jaja jeder muss mpu machen und bei mir nicht dass kann nicht sein . Aber es hat geklappt und dass schätze ich sehr weil sich auch ohne mpu durch diese Sache alles geändert hat .

Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 18:10:31 Uhr:


Und im Urteil keine Nebenfolgen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, isolierte Sperrfrist?

Nein garnix . Nicht einen Tag abgegeben kein Bußgeld oder Punkt . Nur die Geldstrafe wegen dem btm Urteil halt .

Dann hast du Glück gehabt.

Die damaligen 70 ng/ml THC-COOH würden bei einmaligem Vorfall und Trennung von Konsum und Fahren noch für gelegentlichen oder sogar Probierkonsum sprechen, aber das Trennvermögen war ja nicht gegeben. Zusammen mit der großen Menge an Cannabis und der Vorgeschichte wegen Körperverletzung (die auch zu einer MPU führen kann) ging da wohl irgendwas verloren. Du kannst mal noch sicherheitshalber eine FAER-Abfrage machen, aber vermutlich ist nichts aktenkundig:
https://www.kba.de/.../faer_auskunft_node.html

Du könntest auch einen Auszug aus der Fahrerlaubnisakte beantragen, aber die wird meistens nur Anwälten erteilt und könnte die Führerscheinstelle unnötigerweise neugierig machen. Ich glaube aber nicht, dass sich der Vorfall darin finden lässt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 18:45:21 Uhr:


Die damaligen 70 ng/ml THC-COOH würden bei einmaligem Vorfall und Trennung von Konsum und Fahren noch für gelegentlichen oder sogar Probierkonsum sprechen, aber das Trennvermögen war ja nicht gegeben. Zusammen mit der großen Menge an Cannabis und der Vorgeschichte wegen Körperverletzung (die auch zu einer MPU führen kann) ging da wohl irgendwas verloren. Du kannst mal noch sicherheitshalber eine FAER-Abfrage machen, aber vermutlich ist nichts aktenkundig:
https://www.kba.de/.../faer_auskunft_node.html

Du könntest auch einen Auszug aus der Fahrerlaubnisakte beantragen, aber die wird meistens nur Anwälten erteilt und könnte die Führerscheinstelle unnötigerweise neugierig machen. Ich glaube aber nicht, dass sich der Vorfall darin finden lässt.

Ist denn die faer Abfrage auch dass was theoretisch in der Führerscheinstelle dokumentiert ist bzw in der Akte ?

Danke für deine Antwort sehr nett 🙂)

Wie lange würde es denn eigentlich dauern bis dass verjährt ist . Unter den Umstand dass ich nie was erhalten habe und so viel Zeit vergangen ist ?

Die Führerscheinstelle kann auch eine FAER-Abfrage machen, sie hat aber zusätzlich noch die sog. Führerscheinakte. Die kann elektronisch oder noch ein herkömmlicher Aktenordner sein. Darin würde man beispielsweise schriftl. Meldungen der Polizei und des Gerichts finden.

Ok und dass machen die generell immer auch wenn ich eine schlüsselzahl b196 eintragen möchte in mein FS?

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