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Keine MPU trotz THC positiv?

Hallo zusammen ,

Ich habe folgende Frage ,
Vor 7 Jahren wurde ich im Auto mit 30 g Cannabis und unter Einfluss von Cannabis erwischt . Blutabnahme war positiv 9ng ml
Und thc cooh 70 mg

Ich habe darauf ein Anwalt eingeschaltet der mir aus der Sache raus helfen konnte . Verurteil wurde ich so zu 90 Tagessätzen Geldstrafe zu insgesamt 2000 Euro ca .

Diese habe ich vor einem Jahr abbezahlt .

Weder damals noch heute bekam
Ich eine Aufforderung zu der Sache Stellung zu beziehen . Damit meine ich das fahren unter btm . Ich habe kein Bußgeld keine Punkte kein Fahrverbot , im Grunde einfsch garnichts dafür bekommen . Die Führerscheinstelle meldete sich nicht .

Jetzt nach 7 Jahren ohne thc würde ich gerne mein Motorrad Führerschein machen und ich habe einfach Angst dass die mir jetzt mit einer mpu um die Ecke kommen . Ich kann jeder Zeit nachweisen dass ich keine Drogen mehr konsumiere . Habt ihr Erfahrungen damit ?

Danke für eure Hilfe
Lg Marvin 🙂

28 Antworten

Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 20:21:02 Uhr:


Die Führerscheinstelle kann auch eine FAER-Abfrage machen, sie hat aber zusätzlich noch die sog. Führerscheinakte.

Und da sieht sie auch Dinge die woanders mal aufgelaufen sind?

Zitat:

@marvin96 schrieb am 4. April 2024 um 20:23:19 Uhr:


Ok und dass machen die generell immer auch wenn ich eine schlüsselzahl b196 eintragen möchte in mein FS?

Auch die Erteilung von B196 ist eine Erweiterung und somit kann grundsätzlich die Eignung überprüft werden, d.h. eine FAER- und eine BZR-Abfrage gemacht werden. Von der Logik her ist es natürlich so, dass Eignungszweifel auch jetzt schon (für deine Klasse B) bestehen würden, aber die könnten theoretisch unbemerkt bleiben und erst beim Antrag auf Erweiterung auftauchen. So sollte es nicht sein, aber es könnte eben so laufen. Da es aber in deinem Fall damals offenbar keine Tat gab, die ins FAER eingetragen wurde und daher wohl auch keine polizeiliche oder gerichtliche Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte, weiß man dort vermutlich von nichts.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2024 um 20:34:02 Uhr:


Und da sieht sie auch Dinge die woanders mal aufgelaufen sind?

Meinst du mit woanders eine andere Region in Deutschland (z.B. nach einem Umzug) oder meinst du eine andere Behörde? Im letzteren Fall ist es ja gerade der Sinn solcher Mitteilungen, dass die Polizei oder das Gericht die Führerscheinstelle über bestimmte Sachverhalte in Kenntnis setzt. Falls du es regional meintest: Da wandert die Führerscheinakte nicht bei jedem Umzug mit. Beantragt man dann nach einem Umzug eine Erweiterung, kommt aber doch wieder die Führerscheinstelle des früheren Wohnortes bzw. die erteilende Behörde ins Spiel. Meistens wird dann aber nur eine Abschrift der bisher erteilten Fahrerlaubnisse versendet, nicht die ganze Akte.

Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 23:01:13 Uhr:



Zitat:

@marvin96 schrieb am 4. April 2024 um 20:23:19 Uhr:


Ok und dass machen die generell immer auch wenn ich eine schlüsselzahl b196 eintragen möchte in mein FS?

Auch die Erteilung von B196 ist eine Erweiterung und somit kann grundsätzlich die Eignung überprüft werden, d.h. eine FAER- und eine BZR-Abfrage gemacht werden. Von der Logik her ist es natürlich so, dass Eignungszweifel auch jetzt schon (für deine Klasse B) bestehen würden, aber die könnten theoretisch unbemerkt bleiben und erst beim Antrag auf Erweiterung auftauchen. So sollte es nicht sein, aber es könnte eben so laufen. Da es aber in deinem Fall damals offenbar keine Tat gab, die ins FAER eingetragen wurde und daher wohl auch keine polizeiliche oder gerichtliche Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte, weiß man dort vermutlich von nichts.

Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 23:01:13 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2024 um 20:34:02 Uhr:


Und da sieht sie auch Dinge die woanders mal aufgelaufen sind?

Meinst du mit woanders eine andere Region in Deutschland (z.B. nach einem Umzug) oder meinst du eine andere Behörde? Im letzteren Fall ist es ja gerade der Sinn solcher Mitteilungen, dass die Polizei oder das Gericht die Führerscheinstelle über bestimmte Sachverhalte in Kenntnis setzt. Falls du es regional meintest: Da wandert die Führerscheinakte nicht bei jedem Umzug mit. Beantragt man dann nach einem Umzug eine Erweiterung, kommt aber doch wieder die Führerscheinstelle des früheren Wohnortes bzw. die erteilende Behörde ins Spiel. Meistens wird dann aber nur eine Abschrift der bisher erteilten Fahrerlaubnisse versendet, nicht die ganze Akte.

Ok verstehe . Im bzr würde dann was stehen soweit ich weiß bis 90 Tagessätze wird das eingetragen

Zitat:

@marvin96 schrieb am 5. April 2024 um 05:34:53 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 23:01:13 Uhr:


Auch die Erteilung von B196 ist eine Erweiterung und somit kann grundsätzlich die Eignung überprüft werden, d.h. eine FAER- und eine BZR-Abfrage gemacht werden. Von der Logik her ist es natürlich so, dass Eignungszweifel auch jetzt schon (für deine Klasse B) bestehen würden, aber die könnten theoretisch unbemerkt bleiben und erst beim Antrag auf Erweiterung auftauchen. So sollte es nicht sein, aber es könnte eben so laufen. Da es aber in deinem Fall damals offenbar keine Tat gab, die ins FAER eingetragen wurde und daher wohl auch keine polizeiliche oder gerichtliche Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte, weiß man dort vermutlich von nichts.

Zitat:

@marvin96 schrieb am 5. April 2024 um 05:34:53 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 4. April 2024 um 23:01:13 Uhr:


Meinst du mit woanders eine andere Region in Deutschland (z.B. nach einem Umzug) oder meinst du eine andere Behörde? Im letzteren Fall ist es ja gerade der Sinn solcher Mitteilungen, dass die Polizei oder das Gericht die Führerscheinstelle über bestimmte Sachverhalte in Kenntnis setzt. Falls du es regional meintest: Da wandert die Führerscheinakte nicht bei jedem Umzug mit. Beantragt man dann nach einem Umzug eine Erweiterung, kommt aber doch wieder die Führerscheinstelle des früheren Wohnortes bzw. die erteilende Behörde ins Spiel. Meistens wird dann aber nur eine Abschrift der bisher erteilten Fahrerlaubnisse versendet, nicht die ganze Akte.

Ok verstehe . Im bzr würde dann was stehen soweit ich weiß bis 90 Tagessätze wird das eingetragen

Wäre denn noch nach den ganzen Jahren eine MPU möglich? Da würde ich dann unter Umständen gar nix beziehungsweise ein Screening machen müssen. Danke dir für die ausführlichen Antworten.

Ähnliche Themen

Zitat:

@marvin96 schrieb am 5. April 2024 um 05:47:54 Uhr:


Wäre denn noch nach den ganzen Jahren eine MPU möglich?

Meines Erachtens nicht, wenn es seit damals keine weiteren Fälle mehr gab (auch außerhalb des Straßenverkehrs). Die lange Zeit zeigt die Bewährung im Straßenverkehr, sodass der Sinn einer MPU entfällt. Das kann aber eine Behörde natürlich ganz anders sehen.

https://rsw.beck.de/.../...angsame-behoerde-keine-mpu-nach-acht-jahren

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. April 2024 um 15:59:37 Uhr:



Zitat:

@marvin96 schrieb am 5. April 2024 um 05:47:54 Uhr:


Wäre denn noch nach den ganzen Jahren eine MPU möglich?

Meines Erachtens nicht, wenn es seit damals keine weiteren Fälle mehr gab (auch außerhalb des Straßenverkehrs). Die lange Zeit zeigt die Bewährung im Straßenverkehr, sodass der Sinn einer MPU entfällt. Das kann aber eine Behörde natürlich ganz anders sehen.

https://rsw.beck.de/.../...angsame-behoerde-keine-mpu-nach-acht-jahren

Verstehe . Die Tat war vor 7 Jahren dass Urteil vor 5 Jahren . Seitdem keine Strafen mehr außer einmal ein Punkt wegen Handy am Ohr . Ich werde es einfach probieren 🙂

Sehr interessanter link ( zumindest für mein Fall ) ??

BTW: Du hast also (bis vor kurzem) fast 5 Jahre gebraucht um 2k€ Strafe zu bezahlen? ... und nun soll der Motoradführerschein gemacht werden? SCNR ... Eine Antwort erwarte ich nicht wirklich 😉

Zitat:

@Astradruide schrieb am 5. April 2024 um 16:52:07 Uhr:


BTW: Du hast also (bis vor kurzem) fast 5 Jahre gebraucht um 2k€ Strafe zu bezahlen? ... und nun soll der Motoradführerschein gemacht werden? SCNR ... Eine Antwort erwarte ich nicht wirklich 😉

Ja habe ich . Hatte damals mit der Ausbildung angefangen eine raten Vereinbarung abgeschlossen
Und diese auch beibehalten . Was stört dich genau daran ? Ein Auto habe ich auch und den Rest kann ich mir mittlerweile auch leisten . Naja schade dass immer irgendeiner mit seiner pampigen Art sich einmischen muss . Schönen Tag dir noch

Danke, Dir auch einen schönen Tag.

P.S.: Emojis und Abbreviatios kann man mittlerweile auch in die Tonne kloppen

Zitat:

Vor 7 Jahren wurde ich im Auto mit 30 g Cannabis und unter Einfluss von Cannabis erwischt

@marvin96

Einfache Verstöße gegen das Btmg verjähren nach 5 Jahren.

Schwere Verstöße §29/§30 (Drogenhandel, Anbau von Drogen) nach 20 Jahren.

Nach 7 Jahren=> Thema komplett erledigt

Danke für die Antwort 🙂

Von welchen Verjährungsfristen schreibst du da? Wenn du die Verfolgungs- oder die Vollstreckungsverjährung meinst: Die spielen für den TE überhaupt keine Rolle.

Ich denke er meint den Eintrag im bundeszentralregister

Ja, wahrscheinlich. Da verjährt aber nichts, sondern die Einträge werden getilgt.

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