KEINE MITSCHULD, trotzdem 45% der GERICHTSKOSTEN nach Auffahrunfall .....

Also, sehr ärgerlich... gestern war Gerichtstermin. Kurz die Vorgeschichte :
ich bin von der uni mit 2 Kommilitonen Richtung Heimat gefahren, wobei es sehr stark geschneit und gestürmt hat. Ich stand schon eine Weile an der Ampel, als mir hinten ein Golf draufgerutscht ist. Der Gurt hat straff gezogen, es hat geknallt und wir sind ausgestiegen. Meine Stoßstange ist gebrochen und mein Kofferraumdeckel war verzogen. Beim Golf ist das Nummernschild heruntergefallen. Das Mädel stieg aus und meinte sofort : das Auto ist ja so alt, das war schon.... Und sie wollte auf keinen Fall, dass ich die Polizei rufe. Das hab ich natürlich trotzdem.... aber die kam nicht, da es keinen Personenschaden gab. Nun ja - Bilder gemacht, wir hatten beide je 2 Zeugen. Zur Versicherung meinte sie dann, sie sei im 2. Gang gefahren, hätte ca. 10 h/km gehabt UND sei 40 m gerutscht und hätte mich nur leicht angetippt, dass man das gar nicht gemerkt hat. Ich bin sofort ( 1std nach dem Unfall ) zum Gutachter, der Schaden war 2500 euro, Restwert meines Autos jedoch 1000 euro nur..... Nach ein paar Wochen hin und her, wollte die Versicherung eine Gegenüberstellung. Da das Auto aus Schweinfurt kommt, der Unfall in Freising war, sollte ich erst zur Unfallverursacherin nach Wasserburg, dann, als ich meinte, gerne können wir eine Gegenüberstellung haben, aber eben in Schweinfurt, meldete sich ein Schweinfurter Gutachter bei mir. Der hat am Telefon nur gelacht und gesagt, dass das eine klare Sache ist, er hat die Bilder und das ist alles ein Kindergarten. Hinzu kam, dass die Unfallverursacherin meinte, dass ihr Nummernschild schon gebeult und im Halter gebrochen war und auch mein Unfallschaden sicher schon vorher da war...Tja,.... dann kam der Höhepunkt der Geschichte : Mein Auto ist fahrtüchtig, hat TÜV. Der Schaden ist nicht schön, ich höre Außengeräusche mehr, aber ich brauch das Auto und kann mir kein neues kaufen. Besonders, er hat wahnsinnig wenig KM. So etwas bekäm ich NIE MEHR. ABER: DIE VERSICHERUNG HAT EIN ANGEBOT EINGEHOLT; DASS MIR JEMAND DAS AUTO FÜR 450 EURO ABKAUFEN WÜRDE UND SIE MIR 500 EURO DRAUF ZAHLEN WÜRDEN: aber das hab ich abgelehnt... denn dann hätt ich zwar 1000 euro, aber eben kein Auto mehr, welches ich dringend brauche..... nun, wir sind vor Gericht, haben Klage eingereicht. . .
Zu Beginn rechnete uns der Richter vor, dass weil wir dieses Angebot ausgeschlagen haben, wir 45% Gerichtskosten zahlen müssen, weil 450 Euro von 1000 Euro 45 % sind und es ja damit hätte gut sein können. Für meine Zeugen wurden 500 Euro veranschlagt, für die des Gegners 350 ( gleiche Anzahl... ).... Nun ja,... Die Auffahrerin und ihre Mitfahrer wurden gefragt, ob sie sich abgesprochen haben, wurde verneint. Meine Anwältin hat auf der Toilette alles mitgehört.... und es wurde ignoriert. Während den Befragungen war jedoch dann klar, dass es eben statt einem Stupser schon ein Knall war, und es klar ist, dass sie mir schneller aufgefahren ist. TROTZDEM müssen wir 45 % der Gerichtskosten, was nun schon weit mehr ist, als die 1000 euro ( momentan summiert es sich zu 2000 euro locker.... ).... Es ist klar, auch vor Gericht, es ist dem Richter klar, dass mich keine Mitschuld trägt, sie ist alleine schuld, und sie hatte gelogen. Vor Gericht .... TROTZDEM SOLL ICH DRAUFZAHLEN ? WO IST DIE GERECHTIGKEIT ? ich bin wirklich am Ende mit meinen Nerven. Ich könnte nur noch heulen, weil ich so Fassungslos bin.
Vielleicht hat hier einer ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Rat geben .....

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Januar 2015 um 16:40:01 Uhr:


wahrscheinlich studiert er Jura

Glaub ich kaum. Eher erstes Semester abgebrochen und jetzt Lehramtsstudent.

In Kurzform zum Mitschreiben für den TE:

Vor dem Unfall hatte Dein Auto einen Wert von X €, hier 1.000,- €.
Nach dem Unfall einen Restwert von 450,- €.
Die Differenz zwischen X und 450,- € sind Dein Schaden.
Egal, ob Du Dein Auto für 450,- € verkaufst, verschenkst oder weiterfährst. Die Differenz (=Schaden) bleibt in der gleichen Höhe.
Klagst Du jetzt 1.000,- € ein (hat Dein Anwalt tatsächlich eine Zulassung als Anwalt????) ist das ziemlicher Blödsinn, weil Du das Auto im Wert von 450,- € ja noch hast. Dein Schaden beträgt daher 550,- €, nicht 1.000,- €.
Und wenn man 1.000,- € einklagt, aber nur 550,- € berechtigt sind, wird die Klage wegen der nicht berechtigten 450,-€ abgewiesen. Und da Du nur in Höhe von 55 % der Klageforderung gewonnen, in Höhe von 45 % aber verloren hast, trägst Du genau deshalb 45 % der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten).
Bekämst Du hingegen 1.000,- € und würdest Deinen Schrott (im Wert von 450,- €) noch behalten können, hättest Du einen Gewinn von 450,- €. Dass das nicht richtig sein kann, würde ein Jurastudent im zweiten Semester verstehen.

Gruß
Peter

P.S.: Vor meinem Studium hatte ich auch mal einen Unfall und einen "Superanwalt". Klagte Schmerzensgeld in bezifferter Höhe ein, griff natürlich viel zu hoch. Kostenfolge siehe oben.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Januar 2015 um 16:40:01 Uhr:


wahrscheinlich studiert er sie Jura 😁

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Januar 2015 um 17:26:53 Uhr:


Und wenn man 1.000,- € einklagt, aber nur 550,- € berechtigt sind, wird die Klage wegen der nicht berechtigten 450,-€ abgewiesen. Und da Du nur in Höhe von 55 % der Klageforderung gewonnen, in Höhe von 45 % aber verloren hast, trägst Du genau deshalb 45 % der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten).

Frage:

Wer trägt dann die anderen 55 % der Verfahrenskosten?

Versicherung hat vor Klage Bereitschaft gezeigt, 550 € zu bezahlen. Da sie nach dem Urteil nicht mehr bezahlen muss, muss sie auch keine anteiligen Verfahrenskosten bezahlen.

Klage hätte über den Betrag von 450 € geführt werden müssen, wenn Versicherung bereit ist, 550 € zu bezahlen.

Irgendwas geht hier nicht zusammen.

O.

Was erwartet denn der TE vom Richter? Der TE hat einen Schaden den er vollständig ersetzt bekommt, vielleicht mit ein paar kleinen Abzügen. Natürlich nicht als Reparatur, weil das wirtschaftlich nicht tragbar ist, aber immerhin sieht er den vom Gutachter festgestellten Fahrzeugwert vor Unfall minus Restwert nahezu komplett. Die Versicherung will 100 % zahlen, da sind irgendwelche verkehrsrechtlichen Kinkerlitzchen wie Unfallverursacher und "Beschönigungen" der Unfallverursacherin schon raus.

Er hat ein - wie ich finde - richtiges Urteil nach deutschem Recht bekommen. Das ihm das nicht passt, ist sein Problem und kein Mangel des Rechtsstaats. Gut, das ein Klagewilliger mal richtig blechen muss!

Ich vermute nicht Unfähigkeit des Anwalts, dieser wird den TE schon halbwegs vernünftig über die Risikien aufgeklärt haben, aber der TE hatte einfach Geldzeichen in den Augen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 16. Januar 2015 um 18:27:58 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Januar 2015 um 17:26:53 Uhr:


Und wenn man 1.000,- € einklagt, aber nur 550,- € berechtigt sind, wird die Klage wegen der nicht berechtigten 450,-€ abgewiesen. Und da Du nur in Höhe von 55 % der Klageforderung gewonnen, in Höhe von 45 % aber verloren hast, trägst Du genau deshalb 45 % der Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten).

Frage:
Wer trägt dann die anderen 55 % der Verfahrenskosten?

Versicherung hat vor Klage Bereitschaft gezeigt, 550 € zu bezahlen. Da sie nach dem Urteil nicht mehr bezahlen muss, muss sie auch keine anteiligen Verfahrenskosten bezahlen.

Klage hätte über den Betrag von 450 € geführt werden müssen, wenn Versicherung bereit ist, 550 € zu bezahlen.

Irgendwas geht hier nicht zusammen.

O.

Da ist das Verfahrensrecht (ZPO) eindeutig. Wenn die Versicherung sich gegen die Klage gewehrt hat und nun zu 55 % Ersatz verurteilt wird, trägt sie auch 55 % der Verfahrenkosten.

Gibt eigentlich nur eine Ausnahme: Die Versicherung hat keinen Anlaß zur Klageerhebung gegeben (würde ich hier bejahen) und die Forderung sofort anerkannt.

Klage hätte hier gar nicht geführt werden müssen. Weil Und der ganze Unsinn noch ohne RS-Versicherung? Sorry, aber da muss man erst mal drauf kommen. Rund 720,- € Kostenrisiko (zwei Anwälte und Gerichtskosten, aber ohne Zeugen und Sachverständige), für eine unsinnige Klage über 1.000,- €? Fehlt jetzt nur noch der Hinweis, dass Prozesskostenhilfe gewährt wurde. Hilft übrigens nicht bei den Kosten des Gegners, die zahlt man trotzdem selbst.

Gruß
Peter

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2015 um 16:45:02 Uhr:



Da ist das Verfahrensrecht (ZPO) eindeutig. Wenn die Versicherung sich gegen die Klage gewehrt hat und nun zu 55 % Ersatz verurteilt wird, trägt sie auch 55 % der Verfahrenkosten.
Gibt eigentlich nur eine Ausnahme: Die Versicherung hat keinen Anlaß zur Klageerhebung gegeben (würde ich hier bejahen) und die Forderung sofort anerkannt.

Gruß
Peter

Das ist klar, dass die Versicherung 55% der Verfahrenskosten zahlen muss, wenn sie nichts zahlen will und dann zu Zahlung von 550€ verurteilt wird.

Dies ist aber mit Sicherheit nicht der Fall, denn die Versicherung hat 550 angeboten, was der Te zu wenig war und deshalb zur Klage führte. Warum sollte auch die Versicherung bei einer Klage erklären, jetzt bezahle ich nichts mehr, nachdem sie vorher ihre Bereitschaft gezeigt hat?

Ich gehe davon aus, dass die Te den Sachverhalt nicht durchblickt und daher verzerrt darstellt.

Oder sie sollte erklären, wer die restlichen 55 % der Verfahrenskosten bezahlt hat.

O.

"Warum sollte auch die Versicherung bei einer Klage erklären, jetzt bezahle ich nichts mehr, nachdem sie vorher ihre Bereitschaft gezeigt hat?"

Da stimme ich Dir zu, deshalb wäre ein sofortiges Anerkenntnis normal. Nur dann wäre die Aussage des Richters nicht nachzuvollziehen. Könnte natürlich sein, dass die Versicherung zwar das Geld angeboten, aber nicht bezahlt hat. Und so halt doch Anlass zur Klage gegeben hätte. Dann würde ihr auch das sofortige Anerkenntnis nichts nutzen.

"Ich gehe davon aus, dass die Te den Sachverhalt nicht durchblickt und daher verzerrt darstellt."

Sehe ich auch so, geht vor Gericht aber vielen nicht anders.

Gruß
Peter

Durch die bisherigen Beiträge dürfte klar sein, daß Dein Schaden 550 Euro betrug, nämlich in der Höhe des Unterschieds zwischen dem PKW-Wert vor dem Unfall (1000 €) und nach dem Unfall (450 €). 500 € hätte Dir die gegnerische Versicherung gezahlt. Gehen wir davon aus, daß das Angebot von 450 € für das beschädigte Auto auch nachweisbar war, dann hättest Du noch einen Anspruch auf Zahlung von 50 € gehabt. Du hättest also Dein Auto behalten können und hättest 500 bzw. 550 € bekommen. Warum hast Du dann 1000 € eingeklagt? Wieso sind überhaupt Zeugen benannt worden, wenn die gegenerische Versicherung eh zur Leistung bereit war? Haben Deine Zeugen auf die Auslagenentschädigung nicht verzichtet? Ich kann Dir nur raten, von Deinem Anwalt Schadensersatz in Höhe der von Dir zu zahlenden Gerichtskosten zu verlangen, da er Dich offensichtlich falsch vertreten hat. Er soll den Fall seiner Haftpflichtversicherung melden.

Der Fall ist ein Fake!
Fünf Tage sind vergangen und der TE hat sich nicht dazu geäußert.

Wieso hat der TE nicht den Schaden reparieren lassen ? Die Reparaturkosten, der Versicherung in Rechnung gestellt ? Über diese Möglichkeit wurde nicht gesprochen.

Hi,

da der fiktive Schaden in diesem fiktiven Fall 2500€ betrug und der Wiederbeschaffungswert nur 1000 kommt eine Reparatur nicht in Frage. Man kann natürlich versuchen eine Werkstatt zu finden die den Schaden für ~500€ soweit ausbügelt das man mit dem Wagen wieder fahren kann.

Gruß Tobias

Zitat:

@soringer schrieb am 20. Januar 2015 um 23:25:05 Uhr:


Ich kann Dir nur raten, von Deinem Anwalt Schadensersatz in Höhe der von Dir zu zahlenden Gerichtskosten zu verlangen, da er Dich offensichtlich falsch vertreten hat. Er soll den Fall seiner Haftpflichtversicherung melden.

Angesichts der Beratung (???) ist sein Schaden aber höher als der Anteil an den Gerichtskosten. Er darf seinen eigenen Anwalt nach dem erhöhten Gegenstandswert bezahlen (würde ich mich aber weigern) und 45 % der Kosten des Gegners ebenfalls tragen.

Zitat: PeterBH schrieb:
Angesichts der Beratung (???) ist sein Schaden aber höher als der Anteil an den Gerichtskosten. Er darf seinen eigenen Anwalt nach dem erhöhten Gegenstandswert bezahlen (würde ich mich aber weigern) und 45 % der Kosten des Gegners ebenfalls tragen.

Unter Gerichtskosten habe ich die gesamten Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren und außergerichtliche Kosten der Parteien, also insbesondere Anwaltskosten) verstanden.
Da TE sich aber bezeichnenderweise nicht mehr rührt, weiß ich nicht, wer den größeren Beitrag zu dem verkorksten Rechtsstreit geleistet hat, TE oder Anwalt.

100 Prozent Zustimmung.
Eigentlich könnte doch geschlossen werden.

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