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Keine Garantie bei älteren Autos?!?!

Themenstarteram 30. August 2003 um 10:30

Moin mal wieder! Ich war die Tage mal beim Gebrauchtwagenhändler, um mir meine Kandidaten für einen baldigen Kauf anzusehen. Dabei hat der Verkäufer mich auf eine gute Idee gebracht - einfach den 79er Berlinetta als Youngtimer anmelden und massiv Steuern sparen;) - und mich etwas verwundert.

Auf die Frage meiner lieben Oma, die es immer ganz genau wissen will, wie lange ich denn auf den Wagen Gewährleistung habe, sagte der Verkäufer, mit dem wir sprachen, es gäbe für diese alten Wagen "Gewährleistung bis zur Ausfahrt". Und das macht mich doch etwas stutzig. Sind die Autohändler nicht verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung zu geben?! Also war der verkäufer einfach nur zu dumm oder gibt es da besondere Regelungen, von denen ich noch nichts weiß?

Gruß und im Vorraus danke für jede Antwort

Skadu ;)

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9 Antworten

Als Youngtimer ? Was bedeutet das denn ?

älter als 20 ? Kannst Du davon mehr erzählen.

 

Gruß Steffen

Youngtimer sind die Büchsen, bei denen das Amt schon einsieht das sie mal zum Sammlerstück werden ;-)

D.h. du kannst für Autos über 20 (oder 25?) mit einer sog. 07-Nummer fahren.

Du bekommst also ein rotes Kennzeichen das z.b. HH-0734 heißt, wenn du in Hamburg wohnst......

Mit diesem "Sammlerkennzeichen" kannst du alle deine Autos bewegen, die der Altersklasse entsprechen, ABER:

Nur in die Werkstatt, Probefahrten nach Instandsetzung,

Bewegungsfahrten (wer rastet der rostet) oder zu Treffen oder sonstigen KFZ- oder "Zeitgeist"-Veranstaltungen.

Fahrten zur "Weckung des Kaufinteresses" darfst du auch unternehmen........

Wenn der Scheriff schlecht drauf ist und sieht dich mit ´ner 07 regelmäßig zur Arbeit fahren, kann er sie dir wieder wegnehmen.(oder zumindest beim Amt Alarm schlagen)

 

Neumann

lass den händler erzählen! Da gelten ganz bestimmte gesetzliche regelungen. daß er dir zwei jahre gewährleistung geben muss ist zwar falsch, aber er muss zu beispiel den wagen zurücknehmen, solltest du erhebliche Mängel nach dem Kauf feststellen (wann da zeitlich die grenze ist weiss ich leider nicht). floskeln wie "gekauft wie gesehen", "Verkauf als Bastlerfahrzeug" oder halt "gewährleistung bis zur ausfahrt" sind schlicht falsch, daß wissen die händler auch ganz genau!!!

die wollens halt versuchen... sogar wenn du einen dieser sätze unterschrieben hast, entfallen nicht diese verpflichtungen des händlers.

ich meine, daß du die genauen hintergründe auch beim adac nachlesen kannst www.adac.de

Themenstarteram 30. August 2003 um 15:20

Na, das hab ich mir doch glatt gedacht, dass der mich übers Ohr hauen wollte! *gg* Aber was mich mal interessiert: Wenn ich den Wagen jetzt etwa 2 bis 3 mal in der Woche zum Einkaufen (na ja, nicht wirklich*gg*) oder zum Besuchen vo Freunden (das schon eher, einige wohnen echt in der letzten Walachhei...) nutze - ist das dann noch ne Bewegungsfahrt oder schon zu viel? Oder allgemein gefragt: Was genau darf ich mit dem 07er-Kennzeichen und was nicht?

 

P.S.: Das Ding bekommt man ab 20+ Jahren, nicht ab 25 - so viel weiß ich schon mal... *gg*

Zitat:

Original geschrieben von Neumann

Nur in die Werkstatt, Probefahrten nach Instandsetzung,

Bewegungsfahrten (wer rastet der rostet) oder zu Treffen oder sonstigen KFZ- oder "Zeitgeist"-Veranstaltungen.

Fahrten zur "Weckung des Kaufinteresses" darfst du auch unternehmen........

 

Gesetzgeber drückt sich da ziemlich schwammig aus und das läßt natürlich freiräume. Also, schmeiß ne Werkzeigkiste in den Kofferraum und bei Nachfrage isses halt ne Probefahrt nach Instandhaltung. Solltest Dich halt nicht im feinen Anzug und jeden zweiten Tag vom Dorfbüttel erwischen lassen.

Das größere Problem ist, das man meines Wissens nach ein Fahrtenbuch bei 07-Kennzeichen führen muß...

07er

 

Das mit dem Fahrtenbuch ist je nach Bundesland verschieden, also informier dich bei deiner zulassungsstelle und auch bei der versicherung, bei der du die Doppelkarte für die 07er holen willst, denn

1. versichert nich jede versicherung so eine bude als 07er

2. wenn eine versicherung die bude versichert, dann mit auflagen wie z. b. nur max. 6000km pro jahr, oder man muss einen wagen als alltagskiste versichert haben, der wagen muss einen mindestwert von 3.500 EUR haben usw., ist bei uns in Niedersachsen so, alles viel schärfer geworden... lol

also wünsche noch weiterhin viel glück

gruß

en

am 1. September 2003 um 13:08

Das einzige worauf du aufpassen musst ist das er dir das Auto nicht als Privatmann sondern mit seinem Firmennamen verkauft, dann muss er auch 2 Jahre Garantie geben.

BTW: ich hab mir meinen Voyi auch von einem ebay-Händler - welcher nicht Vorbesitzer war - mit seinem Privatnamen und Privatkaufvertrag gekauft.

Frage: wenn er NICHT als Vorbesitzer im Fahrzeugbrief drin stand, ist er dann laut Gesetz automatisch als Händler zu bewerten mit den gestzlichen Gewährleistungspflichten?

Zitat:

Frage: wenn er NICHT als Vorbesitzer im Fahrzeugbrief drin stand, ist er dann laut Gesetz automatisch als Händler zu bewerten mit den gestzlichen Gewährleistungspflichten?

Nö!

Viele Händler versuchen sich so vor der Gewährleistung zu drücken.

Ist 'ne Lücke im Gesetz.

am 1. September 2003 um 14:53

Gewährleistung und so

 

Hallo

Also zum Thema Gewährleistung rate ich Dir mal die neue Oltimer-Markt zu lesen.

Dort ist ein ziemlich brauchbarer Bericht über das neue Gewährleistungsrecht zu lesen.

Dort ist auch zu lesen das wenn ein Händler als Privatverkäufer auftritt,trotztdem nicht von der Garnatie zurücktretten kann.

So schön das für einen Allerwelts-escort-omega-usw Gebrauchtwagenkäufer auch ist, ich finde das ziemlich bescheuert das man keine beiderseiteige Erklärung abgeben kann das man auf die Gewährleistung verzichtet.

Warum?

Weil wir, sonst währen wir nicht hier im Forum,keine normalen Autokonsumenten sind.

Als Exoten und Oldt-Youngtimerfahrer sind wir nicht die Adressaten die primär vor Betrügern zu schützen sind.

Die Folgen dieses Gesetztes habe ich auch bereits deutlich zu meinem persönlichen Nachteil zu spüren bekommen.

Nur zwei Beispiele zu diesem Quatsch:

Bei einem Händler habe ich einen sehr gut erhaltenen 86er Cadillac SeVille entdeckt, auf die Nachfrage was der Wagen kosten soll sagte der " an deutsche verkauf ich nicht,nur wenn sie Händler sind oder das Auto exportieren wollen,natürlich außerhalb der EU."

Bei der suche nach einem Buick Park Avenue konnte ich in Mobile.de lesen: Verkauf nur an Händler oder für Export.

Wer verkauft denn noch einen Exoten oder Oldie an deutsche wenn er mindestens 1 jahr Garantie geben muß.

Ich möchte nicht wissen wieviele Oldies oder Amis in Afrika oder Ostreuropa landen nur weil sich keiner mehr traut hier in der EU sowas zu verkaufen.

Der gesunde Menschenverstand hat schon oft besser gewirkt als ein überzogense Gewährleistungsrecht.

Gruß Supersoul

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