Keine Antwort mehr von der Bußgeldstelle

Ich bin am 21. April auf der BAB geblitzt worden (21 Kmh drüber) es kam
ein Bußgeldbescheid über 98,50 € und einen Punkt, gegen den der Anwalt am 18. Juni Einspruch erhoben
hat und um Einstellung des Verfahrens gebeten hat. Auf dieses Schreiben wurde von der
Bußgeldstelle bis heute nicht geantwortet. Hat das auch schon mal jemand gehabt, oder kann
es sein das die Sache ohne eine Antwort ans Gericht gegangen ist, die haben ja bekanntlich Zeit 😕

Um Fragen vorzubeugen, ja ich war zu schnell aber keine 21 Kmh. und ich habe
das Schild 80 nicht gesehen das war ganz frisch aufgestellt auf einer schnurgraden Strecke
ohne Baustelle usw. Eine normale Verwarnung von 30 € hätte ich ohne murren auch gezahlt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hellmi schrieb am 22. August 2015 um 14:00:30 Uhr:


Aber was ist der Sinn des Ganzen außer Geld einzutreiben 😕

Nachfragen

Zitat:

Habe mit Leuten gesprochen die dort täglich fahren müssen und keiner hat den Sinn
dieser Begrenzung verstanden, ...

Das waren die Falschen.

Nachfragen immer bei denen, die ein TL angeordnet haben. TLs geringer als die Pauschalen aus §3 StVO genannten Limits (50 innerhalb, 100 außerhalb, 130 Richt Autobahn) müssen a) begründet angeordnet sein und b) dürfen nicht länger als durch die Begründung notwendig angeordnet werden.

Einfach bei den Richtigen anfragen und sich die Anordnung ansehen oder als Kopie zuschicken lassen. Gibt es keine Begründung, ist es keine Begründung oder ist der Grund nicht mehr vorhanden, dann zur Entfernung auffordern, ggf. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Aber immer daran denken, auch wenn das TL ohne jeden Grund ist gilt es, so lange, wie es ausgeschildert ist. Muss eingehalten werden und ist kostenpflichtig, wenn man zu schnell erwischt wird.

Zitat:

... die auch heute nicht mehr existiert.

Vermutlich irgendwas mit Bauarbeiten.

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Zitat:

@Hellmi schrieb am 27. August 2015 um 12:49:01 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. August 2015 um 18:42:42 Uhr:


@Hellmi: also ich fände es nett, wenn Du hier über den Ausgang berichtest 😉😉😉

Grüße

Heute kam Post vom Amtsgericht, die Hauptverhandlung findet am 08.12. statt.

Und der Anwalt freut sich über das Honorar für diese Verhandlung. Dass ein Anwalt in solch einem Fall "no Chance" sagt glaubst du nicht wirklich.

Aber auch von mir viel Glück.

Der Anwalt verdient diese Gebühr auch dann, wenn die Verhandlung durch seine Tätigkeit entbehrlich wird (z.B. Begründung des Einspruchs, Rücknahme). 😰 Von daher braucht er die Verhandlung nicht zum Geld verdienen. 😰😰 Er fährt sogar besser, wenn die Verhandlung entbehrlich wurde, weil er dann nicht zur Verhandlung hin muss, er in dieser Zeit etwas Anderes machen kann und das Geld das Gleiche ist. 😰😰😰 Aber ruhig weiter die eigenen Vorurteile füttern und sich von der Realität nicht ablenken lassen. Das stört nur das eingeschliffene Weltbild. 😎😕😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2015 um 03:01:37 Uhr:


Der Anwalt verdient diese Gebühr auch dann, wenn die Verhandlung durch seine Tätigkeit entbehrlich wird (z.B. Begründung des Einspruchs, Rücknahme). 😰 Von daher braucht er die Verhandlung nicht zum Geld verdienen. 😰😰 Er fährt sogar besser, wenn die Verhandlung entbehrlich wurde, weil er dann nicht zur Verhandlung hin muss, er in dieser Zeit etwas Anderes machen kann und das Geld das Gleiche ist. 😰😰😰 Aber ruhig weiter die eigenen Vorurteile füttern und sich von der Realität nicht ablenken lassen. Das stört nur das eingeschliffene Weltbild. 😎😕😁

Schön geschrieben. Hört sich auch gut an, besonders die vielen Smileys sind beeindruckend. Du hast doch bestimmt auch die dementsprechende Quelle dafür, dass der Anwalt die gleiche Gebühr berechnet, egal ob es zur Hauptverhandlung kommt, oder ob er nur einen Brief aufsetzen muss.

Im Übrigen bleibe ich dabei. Anwälte sind in erster Linie daran interessiert, Mandanten zu bekommen und damit Geld zu verdienen. Und da gibt es vermutlich wenige Anwälte, die in einem Fall wie der TE ihn hier schildert, von voren herein sagen: Lassen wir´s, keine Chance".😰😎🙂😁😛

Es wäre zwar angemessen, Dir auf Deine flappsige Frage eine flappsige Antwort zu geben. Aber im Interesse des Abbaus von unqualifizierten Vorurteilen, schlage ich Dir vor, Dir mal RVG VV-Nr. 5115 anzusehen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Vergütungsverzeichnis Nr. 5115). 😰😰😰

Du wirst sicherlich für etwas bezahlt, was Deine Arbeit darstellt. Und damit Du Deine Arbeit hast und Geld bekommst, braucht Dein Arbeitgeber Aufträge. Die bekommt er von denen, die einen Bedarf an den Leistungen Deines Arbeitgebers haben. So einen Bedarf hat jemand, der die erforderliche Leistung sich nicht selbst erbringen kann.

Beratungs- und Vertretungsbedarf in Verkehrs-OWi-Sachen entsteht u.a. dadurch, dass sich die Unfehlbarkeit selbst im behördlichen Ahnden von Lebenssachverhalten noch nicht durchsetzen konnte.

Der Bedarf nach Bestrafung von Verstößen verschiedener Art besteht im öffentlichen Interesse unter Ausklammerung des jeweilig Betroffenen, der das aus guten Gründen different sehen wird und qualifizierte Hilfe dafür in Anspruch nimmt, dass seine Strafe - wenn überhaupt - dann auch gerecht im weiteren Sinne ausfällt.

Es kann natürlich sein, dass man bereits für die eigene Anwesenheit bezahlt wird. Das ist für den Arbeitgeber in der Regel wenig sinnvoll und ein wenig fruststiftend für den Betroffenen. Frust kommt gelegentlich auch dann auf, wenn man von höherer Stelle gesagt bekommt, dass man in seiner Arbeit etwas verkehrt gemacht hat. Muss man halt mit klarkommen und was daraus lernen oder alles unverändert weitermachen und es dann öfter mal hören.

In der Situation des TE von Anfang an zu sagen, dass es keinen Sinn macht, die Angelegenheit zu bearbeiten, das wäre ein offensichtlicher Beratungsfehler; s.o.. Bei Bedarf den thread noch einmal von vorne verstehend lesen.😉 Unnötige Kosten auszulösen, das wäre ein weiterer Fehler, der zum Schadenersatz verpflichtet. Wie gesagt, Vorurteile werden nicht ohne Grund als solche bezeichnet.

Grüße

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2015 um 12:58:45 Uhr:


Es wäre zwar angemessen, Dir auf Deine flappsige Frage eine flappsige Antwort zu geben. Aber im Interesse des Abbaus von unqualifizierten Vorurteilen, schlage ich Dir vor, Dir mal RVG VV-Nr. 5115 anzusehen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Vergütungsverzeichnis Nr. 5115). 😰😰😰

Gott sei Dank. Da bin ich ja froh, dass du nicht flappsig antwortest.😮 Vielen vielen Dank dafür. 🙂 Jetzt werde ich wieder flappsig. Die Smileys kann man auch einzeln benutzen.😁

Und der vorausgehende Text hätte vollkommen gereicht. Die restliche Schlauschwätzerei hättest du dir sparen können. Da hast du dir zuviel völlig unnötige Arbeit gemacht. Hab mir mal erlaubt den überflüssigen Text zu bearbeiten.

Ich bleibe jedoch dabei, dass es nur sehr wenige RA gibt, die bei einem aussichtslosen Fall von vorne herein ihrem Mandanten reinen Wein einschenken. Selbst oft genug miterlebt, dass vor Gericht Sachen verhandelt wurde, die selbst in den Augen des vorsitzenden Richters eigentlich gar nicht hätten so weit kommen dürfen.

Aber wir kommen hier vom Thema ab. Warten wir auf das Ergebnis und sehen ob die Behörde ihre Unfehlbarkeit in diesem Fall nachweisen kann.

Gruß und nichts für Ungut

Zitat:

Du wirst sicherlich für etwas bezahlt, was Deine Arbeit darstellt. Und damit Du Deine Arbeit hast und Geld bekommst, braucht Dein Arbeitgeber Aufträge. Die bekommt er von denen, die einen Bedarf an den Leistungen Deines Arbeitgebers haben. So einen Bedarf hat jemand, der die erforderliche Leistung sich nicht selbst erbringen kann.

Beratungs- und Vertretungsbedarf in Verkehrs-OWi-Sachen entsteht u.a. dadurch, dass sich die Unfehlbarkeit selbst im behördlichen Ahnden von Lebenssachverhalten noch nicht durchsetzen konnte.

Der Bedarf nach Bestrafung von Verstößen verschiedener Art besteht im öffentlichen Interesse unter Ausklammerung des jeweilig Betroffenen, der das aus guten Gründen different sehen wird und qualifizierte Hilfe dafür in Anspruch nimmt, dass seine Strafe - wenn überhaupt - dann auch gerecht im weiteren Sinne ausfällt.

Es kann natürlich sein, dass man bereits für die eigene Anwesenheit bezahlt wird. Das ist für den Arbeitgeber in der Regel wenig sinnvoll und ein wenig fruststiftend für den Betroffenen. Frust kommt gelegentlich auch dann auf, wenn man von höherer Stelle gesagt bekommt, dass man in seiner Arbeit etwas verkehrt gemacht hat. Muss man halt mit klarkommen und was daraus lernen oder alles unverändert weitermachen und es dann öfter mal hören.

In der Situation des TE von Anfang an zu sagen, dass es keinen Sinn macht, die Angelegenheit zu bearbeiten, das wäre ein offensichtlicher Beratungsfehler; s.o.. Bei Bedarf den thread noch einmal von vorne verstehend lesen.😉 Unnötige Kosten auszulösen, das wäre ein weiterer Fehler, der zum Schadenersatz verpflichtet. Wie gesagt, Vorurteile werden nicht ohne Grund als solche bezeichnet.

Grüße

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2015 um 13:53:59 Uhr:


Ich bleibe jedoch dabei, dass es nur sehr wenige RA gibt, die bei einem aussichtslosen Fall von vorne herein ihrem Mandanten reinen Wein einschenken. Selbst oft genug miterlebt, dass vor Gericht Sachen verhandelt wurde, die selbst in den Augen des vorsitzenden Richters eigentlich gar nicht hätten so weit kommen dürfen.

schwarze Schafe gibt es überall. Es gibt aber auch Mandanten, die gegen den ausdrücklichen Rat eines Rechtsanwalts darauf bestehen, dass ihr (aussichtsloser) Fall vor Gericht verhandelt wird. Ein seriöser Anwalt (und das sind sicher die meisten) wird seinen Mandanten entsprechend beraten - niemand verliert gerne, letztlich auch den guten Ruf.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. August 2015 um 13:57:55 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2015 um 13:53:59 Uhr:


Ich bleibe jedoch dabei, dass es nur sehr wenige RA gibt, die bei einem aussichtslosen Fall von vorne herein ihrem Mandanten reinen Wein einschenken. Selbst oft genug miterlebt, dass vor Gericht Sachen verhandelt wurde, die selbst in den Augen des vorsitzenden Richters eigentlich gar nicht hätten so weit kommen dürfen.
schwarze Schafe gibt es überall. Es gibt aber auch Mandanten, die gegen den ausdrücklichen Rat eines Rechtsanwalts darauf bestehen, dass ihr (aussichtsloser) Fall vor Gericht verhandelt wird. Ein seriöser Anwalt (und das sind sicher die meisten) wird seinen Mandanten entsprechend beraten - niemand verliert gerne, letztlich auch den guten Ruf.

Stimmt auch wieder. Das ist auch ein Aspekt.

@AS60: Mein obiger post richtet sich generell gegen unqualifizierte Vorurteile wie deine und nicht nur an Dich. Mit Deinem obigen post hast Du mir Arbeit erspart und über Dich selbst etwas ausgesagt.

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2015 um 14:09:47 Uhr:


Mein obiger post richtet sich generell gegen unqualifizierte Vorurteile wie deine und nicht nur an Dich. Mit Deinem obigen post hast Du mir Arbeit erspart und über Dich selbst etwas ausgesagt.

Grüße

Verflixt. Psychologe bist du auch noch.

ditt wird mir jetze zu albern 😁😁😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2015 um 14:21:16 Uhr:


ditt wird mir jetze zu albern 😁😁😁

Recht hast du. Es gibt solche und solche, wie in jedem anderen Beruf auch. Und dass es für eine Hauptverhandlung kein extra-Geld gibt, habe ich nicht gewußt. Also - was gelernt.

Und das meine ich ernst.😉

Gruß

allet jut 🙂

Bitte nicht streiten, dafür ist das Thema doch wirklich zu unwichtig🙂
Gut das Ihr noch die Kurve bekommen habt😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2015 um 12:58:45 Uhr:



Du wirst sicherlich für etwas bezahlt, was Deine Arbeit darstellt. Und damit Du Deine Arbeit hast und Geld bekommst, braucht Dein Arbeitgeber Aufträge. Die bekommt er von denen, die einen Bedarf an den Leistungen Deines Arbeitgebers haben. So einen Bedarf hat jemand, der die erforderliche Leistung sich nicht selbst erbringen kann.

Das Hauptproblem bei Anwälten ist, dass das Eigeninteresse derer nicht unbedingt mit dem Kundeninteresse überein stimmt. Das sollte man einfach nur als Mandant im Hinterkopf haben.

Genau aus dem Grund ist die Beratungsleistung gerne mangelhaft. Und klar, das gibt es bei gewissen anderen Berufsgruppen genauso, Versicherungsvertreter oder Makler z.B.. Dort gilt einfach, dass man als Kunde die Augen doppelt aufmachen muss, weil der Berater schnell sich selbst berät und nicht den Kunden.

@jupp78: Du nun wieder. Langsam wird's irgendwie trollig mit Dir.

Ich verstehe nicht so ganz, wie Du so schlechte Erfahrungen sammeln konntest. Du darfst mir das gerne mal in einer PN erklären. Hier wäre es OT.

Die gewöhnliche Bezahlung des Anwalts hängt - in Deutschland - in keiner Weise am verfolgten Interesse des Mandanten. In vielen Fällen des Erfolges bekommt der Mandant sogar die Anwaltskosten von der Gegenseite oder der Landeskasse erstattet. Deshalb hat der Anwalt - neben seinem guten Ruf - sowieso kein eigenes Interesse am Verfahrensausgang.

Da ist kein Raum für Verschwörungstheorien.

Grüße

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