Keine Antwort mehr von der Bußgeldstelle

Ich bin am 21. April auf der BAB geblitzt worden (21 Kmh drüber) es kam
ein Bußgeldbescheid über 98,50 € und einen Punkt, gegen den der Anwalt am 18. Juni Einspruch erhoben
hat und um Einstellung des Verfahrens gebeten hat. Auf dieses Schreiben wurde von der
Bußgeldstelle bis heute nicht geantwortet. Hat das auch schon mal jemand gehabt, oder kann
es sein das die Sache ohne eine Antwort ans Gericht gegangen ist, die haben ja bekanntlich Zeit 😕

Um Fragen vorzubeugen, ja ich war zu schnell aber keine 21 Kmh. und ich habe
das Schild 80 nicht gesehen das war ganz frisch aufgestellt auf einer schnurgraden Strecke
ohne Baustelle usw. Eine normale Verwarnung von 30 € hätte ich ohne murren auch gezahlt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hellmi schrieb am 22. August 2015 um 14:00:30 Uhr:


Aber was ist der Sinn des Ganzen außer Geld einzutreiben 😕

Nachfragen

Zitat:

Habe mit Leuten gesprochen die dort täglich fahren müssen und keiner hat den Sinn
dieser Begrenzung verstanden, ...

Das waren die Falschen.

Nachfragen immer bei denen, die ein TL angeordnet haben. TLs geringer als die Pauschalen aus §3 StVO genannten Limits (50 innerhalb, 100 außerhalb, 130 Richt Autobahn) müssen a) begründet angeordnet sein und b) dürfen nicht länger als durch die Begründung notwendig angeordnet werden.

Einfach bei den Richtigen anfragen und sich die Anordnung ansehen oder als Kopie zuschicken lassen. Gibt es keine Begründung, ist es keine Begründung oder ist der Grund nicht mehr vorhanden, dann zur Entfernung auffordern, ggf. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Aber immer daran denken, auch wenn das TL ohne jeden Grund ist gilt es, so lange, wie es ausgeschildert ist. Muss eingehalten werden und ist kostenpflichtig, wenn man zu schnell erwischt wird.

Zitat:

... die auch heute nicht mehr existiert.

Vermutlich irgendwas mit Bauarbeiten.

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Zitat:

@Hellmi schrieb am 21. August 2015 um 11:07:35 Uhr:


Laut Anwalt ist das
aber in 80% aller Fälle das so gemessen wird, dass man in den Bußgeldbereich
bzw. in die nächst höhere Bußgeldklasse kommt.

das wird doch elektronisch ausgewertet und gespeichert. Wie soll das gehen?

die Messungen der TraffiStar S350 mit der Lasersensorik RLS 1000 sind in der Fachwelt umstritten. Die Auswertung und Zuordnung der vor Ort gespeicherten Messdatei erfolgt nicht im Messgerät sondern in der Auswertesoftware. Dabei wird der Messwert - das ist der brisante Punkt - erst von der Auswertesoftware gebildet und in das Tatfoto unter Zuordnung zu einem bestimmten Kfz eingeblendet. Der dabei verwendete Algorhythmus ist auch der PTB nicht bekannt und er wird vom Hersteller als Betriebsgeheimnis nicht herausgegeben. Die Auswertesoftware ist nicht von der Betriebserlaubnis des Messgerätes umfasst und auch nicht von dessen Eichung. Dieser Vorgang der - sozusagen entkoppelten - Messwertbildung und Zuordnung ist derzeit für die Sachverständigen nicht nachvollziehbar. Und in geeigneten Fällen kann man da ggf. was machen. Manchen Gerichten ist das aber alles egal und die winken es einfach durch. Ist etwas speziell das Thema.

Die anderen Messverfahren runden mathematisch nach unten auf volle Zahlen ab. Da verstehe ich den Einwand auch nicht.

Wenn der Anwalt inhaltlich nichts zur Begründung des Einspruchs vorgetragen hat, oder nichts was überzeugt hat, dann wandert die Akte zum Gericht und davon erfährt man für gewöhnlich mit der Ladung zur Hauptverhandlung.

Grüße

Laut Bußgeldstelle wurde mit dem Gerät Multinova 6 gemessen. Ich gehe mal
davon aus das der Anwalt bei der Akteneinsicht was gefunden hat was den
Einspruch begründet, sonst hätter er bestimmt gesagt zahlen Sie no Chance.

Leute spekulieren bringt hier nichts, ich werde berichten was daraus geworden ist.

Für Eure Antworten bedanke ich mich🙂

ich vermute aber, diese Einladung zur Hauptverhandlung hätte es inzwischen gegeben. Möglicherweise wurde die Sache stillschweigend eingestellt.

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Also davon gehe ich nicht aus, obwohl ich nach der langen Zeit eine
Antwort der Bußgeldstelle erwartet hätte, wenn es auch nur der Hinweis
gewesen wäre das die Sache ans Gericht geht.

Werde in dr nächsten Woche mal den Anwalt anrufen und fragen ob der
mehr dazu sagen kann, glaube ich aber nicht denn was der bvekommt
bekomme ich ja auch.

Eine Einstellungsnachricht wird bei einer Einstellung immer versendet. Solange sowas nicht vorliegt, sollte man mal davon ausgehen, dass die Sache am Laufen bleibt. Bis die Nachricht der Abgabe an das Gericht da ist bzw. die Ladung zur Verhandlung, da können auch 4-6 Monate ins Land gehen, je nach Arbeitsbelastung der jeweiligen Geschäftsstellen.

Bei der Multinova 6 kommen Aufbaufehler im Einsatz schon ab und an mal vor. Selbst bei langjährigen Messstellen muss auch erst mal einer kommen, der das "Haar in der Suppe" auch tatsächlich findet. Alles "Toyota" 🙂

Grüße

Ein Amt vergisst nie was wenn es um Kohle geht abwarten und Tee trinken..

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. August 2015 um 16:01:02 Uhr:


ich vermute aber, diese Einladung zur Hauptverhandlung hätte es inzwischen gegeben. Möglicherweise wurde die Sache stillschweigend eingestellt.

Nein, es ist einfach zu wenig Zeit vergangen.

Ansonsten kann ich bzgl. der Manipulationsvorwürfe keinerlei Quelle sehen.
Dass hier und da nicht alles eingehalten wird, was gefordert ist (was noch lange keinen Messfehler zwingend bedingt), das ist durchaus der Fall und bedingt den Umstand, im Zweifel für den Angeklagten.
Aber die Quote liegt sicher nicht bei 80%.

P.S.:
Nur einer hat hier sogar eine 100% Quote und der verdient umso mehr, desto länger er die Geschichte am köcheln hält. Das ist der Anwalt des TE.
Als TE würde ich über diesen Umstand einfach mal nachdenken, wer Freund und wer Feind ist 😉.

@jupp78: stimmt schon, aber mal ehrlich. Die Anzahl der Einstellungen vor der Abgabe ans Gericht ist ziemlich überschaubar, auch weil das mit dem Einsehen von gewissen Fehlern nicht so ganz die Stärke eines jeden Menschen ist. Auf die Abgabe ans Gericht hat der Anwalt keinen Einfluss, aber er verdient dadurch per Gesetz eine neue Gebühr und für jede Hauptverhandlung eine weitere. Damit ist der Anwalt aber nicht der Feind des TE. Da die Behörde vom TE Geld für etwas haben will, das ggf. so nicht korrekt ist, macht das die Behörde auch nicht so direkt zum "Freund und Helfer" des TE 😉

Grüße

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. August 2015 um 01:17:52 Uhr:


@jupp78: stimmt schon, aber mal ehrlich. Die Anzahl der Einstellungen vor der Abgabe ans Gericht ist ziemlich überschaubar, auch weil das mit dem Einsehen von gewissen Fehlern nicht so ganz die Stärke eines jeden Menschen ist. Auf die Abgabe ans Gericht hat der Anwalt keinen Einfluss, aber er verdient dadurch per Gesetz eine neue Gebühr und für jede Hauptverhandlung eine weitere. Damit ist der Anwalt aber nicht der Feind des TE. Da die Behörde vom TE Geld für etwas haben will, das ggf. so nicht korrekt ist, macht das die Behörde auch nicht so direkt zum "Freund und Helfer" des TE 😉

Grüße

Irgendwie ist mir unklar, was du sagen willst.

Natürlich ist auch die Behörde nicht sein Freund, aber der Anwalt ist es auch nicht. Und klar hat der Anwalt mit seiner Beratungsleistung enormen Einfluss auf den weiteren Verlauf.

Gut, schwarze Schaafe wird's wohl geben. Wenn der Anwalt was auf seinen Ruf hält und seinen Job richtig macht, dann wird er den TE über das Vorgehen, die Risiken und die Aussichten informiert haben und nicht nur das Entstehen weiterer Gebühren verfolgen. Die Entscheidung, was gemacht wird, trifft der TE und nicht sein Anwalt. Sollte es anders laufen, dann stimmt was nicht und man sollte achtsam sein, falls Du das meintest.

Grüße

Zitat:

@Hellmi schrieb am 21. August 2015 um 15:09:45 Uhr:


Ich gehe mal davon aus das der Anwalt bei der Akteneinsicht was gefunden hat was den Einspruch begründet, sonst hätter er bestimmt gesagt zahlen Sie no Chance.

Das kommt erst noch.

Rein vom Zeitablauf wird als erstes und sofort ein unbegründeter Widerspruch eingelegt, mit der Bitte um Übersendung der Akte. Das hat der Anwalt bisher gemacht.

Sofortiger Widerspruch, damit das automatische Eintreten der Rechtskraft des Bußgeldbescheids nach 2 Wochen gehindert wird, und unbegründet, denn ohne eine Akteneinsicht kann man kaum den Widerspruch begründen.

(Mal ausgenommen, der Beschuldigte hätte ein wasserdichtes Alibi, aber irgendwelche technischen Gründe mit falscher Aufstellung, ungültiger Eichung, ..., oder Fehlern auf der Verwaltungsebene kann alles erst durch die Akteneinsicht ermittelt werden.)

Mit Erhalt der Akte bekommt der Anwalt üblicherweise eine Frist von einem bis zwei Monaten gesetzt, in denen er den Vorgang prüfen und den Widerspruch begründen oder zurückziehen kann. Die Begründung wird dann geprüft und das Verfahren entweder eingestellt oder es geht zum Gericht.

(Oder, was immer öfter vor kommt: man gibt nicht zu, dass man einen Fehler gemacht hat, sondern lässt es versickern, in die Verjährung laufen. Spart der Bußgeldstelle die Übernahme der Anwaltskosten).

Derzeitiger Stand der Dinge (sehr wahrscheinlich):
Der Anwalt müsste die Akte erhalten haben, ist derzeit in der Prüfungsphase und demnächst (Tage bis Wochen) wird es dann zu einem Schreiben an den Mandanten kommen, in dem er sein Prüfungsergebnis mitteilt, das weitere Vorgehen vorschlägt, mit der Bitte um kurzfristige Rückmeldung, wie er verfahren soll.

Von den Fristen her hat die Bußgeldstelle noch jede Menge Zeit mit dem Gang zum Gericht. Verjährung tritt nach 6 Monaten ein, das ist hier irgendwo gegen Weihnachten. Die können immer noch am dritten Advent Klage einreichen.

Es handelt sich um einen renomierten Anwalt für Verkehrsrecht (ADAC) der
im ganzen Umkreis einen sehr guten Ruf hat. Dem was zu unterstellen wäre
mit Sicherheit der falsche Weg.

Im übrigen geht aus dem Bußgeldbescheid nicht heraus hervor wer überhaupt
gemessen hat, Stadt oder Landkreis. Herausgefunden wurde nur
das dort wo ich geblitzt wurde die Stadt das an private Firmen abgegeben hat.
Kein Wunder das die sich an Stellen wo schnell gefahren werden kann hinstellen.

Wie gesagt, soll alles keine Entschuldigung sein aber einfach auf einer
schnurgeraden Autobahn zu messen, wo keine Baustelle war, keine
Fahrbahnschäden und zu der Zeit kaum Verkehr hat schon was
von Geschmäckle😉

Zitat:

@Hellmi schrieb am 22. August 2015 um 10:53:38 Uhr:


Wie gesagt, soll alles keine Entschuldigung sein aber einfach auf einer
schnurgeraden Autobahn zu messen, wo keine Baustelle war, keine
Fahrbahnschäden und zu der Zeit kaum Verkehr hat schon was
von Geschmäckle😉

Eine Geschwindikeitsbeschränkung war doch vorhanden oder?

Es gibt in Kempten einen Straßenabschnitt der die Fußgängerzone teilt hzG 20.

Um 23:30 habe ich mich auch daran gehalten.

Wäre kontrolliert worden und ich wäre zu schnell gewesen ist es nicht die Schuld derer die kontrollieren.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 22. August 2015 um 11:58:22 Uhr:



Zitat:

@Hellmi schrieb am 22. August 2015 um 10:53:38 Uhr:


Wie gesagt, soll alles keine Entschuldigung sein aber einfach auf einer
schnurgeraden Autobahn zu messen, wo keine Baustelle war, keine
Fahrbahnschäden und zu der Zeit kaum Verkehr hat schon was
von Geschmäckle😉
Eine Geschwindikeitsbeschränkung war doch vorhanden oder?
Es gibt in Kempten einen Straßenabschnitt der die Fußgängerzone teilt hzG 20.
Um 23:30 habe ich mich auch daran gehalten.
Wäre kontrolliert worden und ich wäre zu schnell gewesen ist es nicht die Schuld derer die kontrollieren.

Was bist Du denn für ein Schlauschwätzer😕 Das streite ich doch garnicht ab.

Hier geht es darum das ich nicht so schnell gefahren bin wie gemessen wurde und ich

niemanden behindert oder gefährdet habe und dafür nicht bereit bin mir einen Punkt

einzufangen.

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