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Keine Airbagauslösung bei Frontschaden

Kia Cee'd 2 (JD)
Themenstarteram 12. Januar 2014 um 8:25

Hatte bisher 2 Kia, einen Clarus mit dem einen Wildschaen hatte( Rotte Wildscheine 6Tote Schweine)

der Wagen war fronteitig stark zerstört Komplette Kühlereinheit klebte am Motor, der Auspuffkrümmer

gerissen, Kotflügel links, rechts bis zum Radlauf eingedrückt Also massiv, Wirtschaftlicher Totalschaden.

Jetzt Pro Ceed, Auffahrunfall auf BAB mit 80 KM/H auf Volvo 2 Einschläge Treffer auf 2. Drittel Fahrerseite.

Front total Motorhaube aufgeschoben Rechter Kotflügel bis Beginn Radlauf, Kühler abgerissen, Motor am Motorlager abgeschert in Spritzwand geschlagen. Totalschaden nach 6 1/2 Monaten.

Und wieder keine Auslösung des Airbagsystems, Ist das norma??? wo sind die Aüslöser??

lt Händler da Batterie sofort vom Miinuspol getrennt wurde konnte er ncht mehr auslösen unie Bauteile wo der Kontakt verbaut ist seinen nicht getroffen worden.

Ich war der Meinung das bei einem Unfall die Airbags durch Massenträgkeitssystem ausgelöst würden

Wer hat ähnliche Erlebnisse, bzw wer klärt mich über meinen Denkfehler auf

Gruß

Hyosung Bear

Beste Antwort im Thema

Ne sorry, das glaub das nicht.

Bevor eine Gefahr besteht das das el. System oder die Sicherheitseinrichtungen durch den Crash ausfallen, müssen sie auslösen.

Denn dann ist ja der Crash so stark das sie auslösen sollen.

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Soweit ich weiß sind die Airbagzünder mit ner kleinen Sprengladung versehen, deren Zünder elektrisch geregelt ist. Tritt nun tatsächlich der Fall ein, dass die Batterie bzw. die Kabel dazu abgerissen werden, bevor ein Sensor getroffen wird, so könnte es schon passieren, dass der Airbag nicht mehr auslöst.

Ne sorry, das glaub das nicht.

Bevor eine Gefahr besteht das das el. System oder die Sicherheitseinrichtungen durch den Crash ausfallen, müssen sie auslösen.

Denn dann ist ja der Crash so stark das sie auslösen sollen.

Hallo

Die Frage solltest Du mal an den Kia-Kundendienst stellen.

Nur die können Die sagen was zur Auslösung der Airbags führt oder eben nicht.

Die Aussage "Batterie vorher getrennt" ist doch sehr unglaubwürdig.

Bevor das passiert muß der Airbag auf sein.

Grüße

Hallo Hyosung Bear,

der Airbag wird von einem oder mehreren Beschleunigungs-Sensoren ausgelöst, da muss der Sensor nicht direkt getroffen werden, sondern das Fahrzeug muss stark abgebremst / verzögert werden. Bzw beim Seiten-Airbag eben stark zur Seite geschoben werden. Beim Wildunfall ist es eigentlich logisch, dass der Airbag nicht auslöst, weil die Verzögerung nicht stark genug ist. Bei deinem anderen Unfall kommt es darauf an, bist du wirklich mit 80 km/h auf ein stehendes Fahrzeug geprallt? Oder ist das auch gefahren?

Heutzutage ist die Software so ausgeklügelt, dass der Airbag nur zündet, wenn er auch etwas bringt. Bist du aufs Lenkrad geknallt oder nicht? Wenn nicht, wäre durch die Zündung evtl. ein größerer Schaden entstanden, schließlich ist die Tüte ziemlich heiß und versperrt heftig die Sicht ;-).

Das Airbag-Steuergerät sollte genügend Eigendiagnose haben, um Defekte selbst zu erkennen.

Wenn es defekt gewesen wäre, hätte wohl eine Lampe aufgeleuchtet.

Gruß,

gekko

Hi,

ist doch ganz einfach. Bist du durch das nicht auslösen des Airbags zusätzlich verletzt oder getötet worden?

Wenn nicht dann ist es korrekt das der Airbag nicht gezündet hat.

Das Auslösen des Airbags ist durchaus ein gewisses Risiko,daher wird das wirklich nur dann gemacht wenn das die Verzögerungswerte ganz erheblich sind.

Bei Wildunfällen ist das eher selten der Fall. Und bei dem 2. Unfall schreibst du von 2 einschlägen,wenn man davon ausgeht das die 80km/h sich dadurch auf zwei unfälle verteilt haben sind auch hier die Verzögerungswerte nicht hoch genug.

selbst wenn du mit 80km/h auf ein stehendes Fahrzeug triffst kann es sein das die Verzögerungswerte nicht ausreichen,weil das andere Fahrzeug weggeschoben wird.

Mit 50 gegen ein festes Hindernis (Mauer/Baum etc.) dürfte den Airbag dagegen auslösen.

Gruß Tobias

am 13. Januar 2014 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ist doch ganz einfach. Bist du durch das nicht auslösen des Airbags zusätzlich verletzt oder getötet worden?

 

Gruß Tobias

Nun, wenn er getötet worden wäre, könnte er diese Frage wohl nicht mehr beantworten.

 

Grüße

Udo

Hallo Udo,

mit scheint die Ironie ist da in der schriftform etwas verloren gegangen :D;)

Mit ist natürlich klar das du die Unfälle erfreulicher weise lebend überstanden hast. Wenn du auch sonst hoffentlich von größeren verletzungen verschont wurdest haben deine Kia´s alles richtig gemacht.

Damit sich der Airbag schnell genug aufbläst wir da eine kleine Sprengladung gezündet,das will man wirklich nur erleben wenn es auch wirklich nötig ist.

gruß Tobias

Meines Wissens nach ist in den Steuergeräten des SRS immer noch genug "Saft" gespeichert, damit sie auch einige Momente nach Zusammenbruch der Bordelektrik fuktionsfähig bleiben.

Wenn nicht ein Rahmenteil oder Teile der Fahrwerksteile im richtigen Winkel stark genug getroffen werden bei einem Crash, reicht die Verzögerung möglicherweise nicht aus, dass der Airbag gezündet wird. Wie schon geschrieben, geht die Tüte auf, sind die Hände weg vom Lenkrad und man verliert definitiv die Kontrolle. Im Opel eines Freundes wurden bei einem leichteren Unfall zB nur die Gurtstraffer aktiviert aber die Tüten blieben drin.

am 16. Januar 2014 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von A_Benz

Meines Wissens nach ist in den Steuergeräten des SRS immer noch genug "Saft" gespeichert, damit sie auch einige Momente nach Zusammenbruch der Bordelektrik fuktionsfähig bleiben.

So isses :)

Deswegen muss auch bei Airbag arbeiten min. 15min. vorher die Batterie abgeklemmt werden und + und- Pol aneinander gebunden werden, damit sich alles entlädt.

Der Airbag löst nur bei härteren Crash´s aus, wie frontal gegen einen Baum, Mauer usw.

Bei einer zu kleinen Verzögerung löst der Airbag nicht aus, da eine Auslösung im falschen Moment nicht von Vorteil ist.

Airbag Auslösungen können auch Nachteile haben, wie Verbrennungen, Knochenbrüche (bei falscher Lenkradhaltung) usw.

Also du bist lebendig ausgestiegen, was willst du mehr ?

Hallo zusammen,

ich erinnere mich an einen Unfall mit gleicher Fragestellung am Hildener Kreuz vor ca. 20 Jahren.

Ein Trabbyfahrer aus der damals neu geöffneten DDR fuhr nachts mit ca. 120 km/h auf die 3. Spur um an 2 sich überholende LKW (mit ca. 90km/h) vorbei zu fahren, ohne den heranfahrenden BMW zu beachten. Dieser (BMW) rammte den Trabby von hinten mit ca. 160-180 km/h. (Die Aufprallgeschwindigkeit lässt vermuten, dass der BMW-Fahrer mit weit über 200 unterwegs war, was im ersten Moment auch keinerlei Problem darstellte)

In dem (fortgeschleuderten) Trabby fanden 3 Menschen den Tod, während sich in dem BMW nicht einmal die Airbags öffneten und der BMW-Fahrer ohne wesentliche Verletzungen aus seinem Auto stieg!

Merke: Es sind nicht nur der Geschwindigkeitsunterschied beim Aufprall, sondern auch der Aufprallwiderstand zu berechnen! Das war in diesem Fall keine Mauer sondern ein "Joghurtbecher".

Bis dänne, Günter!

... darum sind auch alle Kleinwagenfahrer, die mit 120 vor einem schnell heranfahrenden anderen Auto auf die linke Spur wechseln oder andere Autofahrer, die sofort aus der Auffahrt heraus auf die linke Spur ziehen, potentielle Selbstmörder - egal ob sie manchmal sogar im Recht wären. "Sein Spurwechsel war rechtmäßig, aber der Andere war schneller" ist auch eine nette Grabsteininschrift, oder?

am 17. Januar 2014 um 17:27

heißt also, Trabbi auf linker Spur ist selber schuld wenn er von hinten mit 200 km/h gerammt wird und 3 Menschen sterben müssen weil einer schneller fährt als er bremsen kann. Diese Logik ist beeindruckend und zeugt von Arroganz u. Menschenverachtung.

am 17. Januar 2014 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von hoywoyhoney

heißt also, Trabbi auf linker Spur ist selber schuld wenn er von hinten mit 200 km/h gerammt wird und 3 Menschen sterben müssen weil einer schneller fährt als er bremsen kann. Diese Logik ist beeindruckend und zeugt von Arroganz u. Menschenverachtung.

Ich denke du hast das etwas falsch verstanden.

Mir ist neulich auch ein Fiat 500 direkt vom. Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur gezogen, ich hatte auch irgendwas zwischen 220 und 230 auf der Uhr weil die AB bis dahin frei war.

Bei 180 ging dann Abs an und blieb an bis knapp unter 100.

Resultat, er hatte Glück das ich neue WR habe, das es trocken war und das ich nen 18sinn hatte und das Gas gelupft hatte wo die kolone auf die Bahn kam.

Zum Dank das ich ihn noch per Fernlicht gewarnt habe da er mich offenbar nicht wahrgenommen hat während der Vollbremsung, hat er sich danach noch mit spurblockieren, stinkfeiner, hupen und Hinterher Lichthupe bedankt.

Nicht alle Fahrzeuge die von d linken Spur abgeschossen werden sind unschuldig.

Nur das in dem Bsp vom Trabbi die Leute leider nichts mehr aus dem Fehler lernen konnten.

Oder um es mit dein Logik zu sagen, wenn ich mich innerorts 2m vor ein mit 50 nahendes Fahrzeug werfe hat auch automatisch der Lenker schuld weil er nicht Bremsen konnte und damit rechnen müsste?

am 18. Januar 2014 um 18:49

Genauso ist es, weil schon allein die Benutzung eines Fahrzeugs eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.Also ist je nach Sachverhalt von einer unterschiedlichen Schwere der Schuld des Fahrzeugführers auszugehen. Desweiteren ist eine BAB kein Nürburgring. Und zu guter Letzt: Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegt. Mit ganz freundlichen Grüßen.

Hi,

man sollte immer bedenken das man bei Geschwindigkeiten über der Richtgeschwindigkeit von 130km/h grundsätzlich eine Mitschuld an einem Unfall bekommen kann.

Auch wenn man wie in dem hier geschilderten Fall (wenn es gekracht hätte) unschuldig ist.

Wird nicht immer angewendet aber oft genug,es wird halt davon ausgegangen das der Unfall bei Tempo 130 nicht passiert wäre.

Gruß tobias

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