Keine Ahnung von Nix!

Hallo,

ich hätte nie gedacht, dass ich mich jemals in nem Autoforum anmelden werde..
folgendes..
auf mein Twingo ist letzte Nacht nen riesen Schild gekracht, es ist vom starken Wind umgeknickt und auf mein pargendes Auto geknallt... die Beulen sind deutlich sichtbar, außerdem ist der Lack an mehreren Stellen beschädigt.
Habe bereits mit der Verwaltung, der das Schild gehört telefoniert und die meinten ich soll denen die Bilder schicken, die werdens dann umgehend an die Versicherung weiterleiten..
Nun meine Frage.. ich wollte morgen in ne Werkstatt fahren und nen Kostenvoranschlag machen lassen.. wie ist das nun? Ich würde das Geld gerne überwiesen bekommen.. zahlt die Versicherung nur für die Reperaturkosten?! Also, überweist sie die Kosten direkt zur Werkstatt? Ich mein, so wild find ich die Beulen nun auch nicht, das Auto ist eh nicht mehr der neuste.. ich denke schon, dass da ne kleine Summe entstehen wird.. das Dach und die Seite des Autos haben schon ordentlich was abbekommen...... ich hab keine Ahnung von sowas.. weder von Autos noch von dem Versicherungskram.. n Bekannter hatte neulich auch einen Schaden an seinem Golf, hat das Geld überwiesen bekommen und die Reperatur dann selber vorgenommen : x

Grüßchen!!

Beste Antwort im Thema

@onkel-howdy

genau solche Postings wie von dir braucht hier keine Mensch. Sie sind grottenfalsch und eine selten dämliche Anstiftung zum Betrug......😠

allein, wenn ich diesen Blödsinn hier lese, dreht sich mir der Magen um

"wegen 800€ schaden an einem 15 jahre alten twingo kommt kein gutachter....eventuell wen der schaden höher liegt und der wert des wagens auch nicht gegen null tendiert kommt der gutachter."

So ein dusseliges Stammtischgelaber. Wenn du keine Ahnung vom Thema hast, lies doch einfach nur mit und lerne.......

man oh man.....

19 weitere Antworten
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


. zitat meines anwalts und durch die das bestätigt: "unter einer gewissen summe kommt kein gutachter. is zu teuer". andresse vom anwalt kannst auch gerne ham.

Er hat schon wieder "Jehova" gesagt!

😁

Ich habe definitv den falschen Beruf. Bei der Menge an Anwälten, die von Usern hier so eingeschaltet werden, und man muß offensichtlich in der Mehrzahl der Fälle nicht mal Ahnung von der Materie haben... geil.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Er hat schon wieder "Jehova" gesagt!
😁
....

😁😁😁ROFL😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von heltino



zudem, keine ahnung ob die versicherung der behörde (betriebshaftpflicht😕) ähnlich unterwegs ist, wie eine teilkasko: die meisten teilkaskoversicherungen erkennen sturmschäden erst ab windstärke 8 an. alles darunter ist nicht versichert.

daher: warte bis du was hörst, ggf. hat die komune nen streit mit der versicherung und du bist, wenn du voreilig handelst, am schluss der angeschmierte.

Nicht die meisten sondern (derzeit) alle Kaskoversicherung erkennen einen Sturmschaden ab Windstärke 8 an. Dein "erst" ist hier ein wenig fehl am Platz und sollte duch ein "schon" ersetzt werden. Sturm herrscht nämlich erst ab Windstäre 9 😁 und ja, sowohl eine Behörde oder Haftpflichtversicherung richtet sich auch danach. Lag stürmischer Wind (Windstärke 8) oder gar Sturm (ab Windstärke 9) vor, gibt es nämlich nix. Der Geschädigte hat nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass der Schaden bei Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht typischerweise hätte verhindert werden können. Dies ist jedoch bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie bei Windböen über Windstärke 8 nicht möglich, weil davon auszugehen ist, dass auch bei Beachtung aller Vorsichtmaßnahmen eine Schädigung eingetreten wäre.

"also tip:
hast du eine rechtschutzversicherung? wen ja -> einem anwalt den ganzen spass übergeben."

warum laufen solche Menschen ungestraft und frei in Deutschland herum......😕

Ich bin traurig und verzweifelt..........🙁

Ähnliche Themen

den frust nicht schon wieder ertränken, delle 😉
*prost*

Deine Antwort
Ähnliche Themen