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Kein Totalschaden, trotzdem Verkauf

Hallo,

nach einem unverschuldeten Unfall haben sich folgende Werte vom Gutachter ergeben:

Reparaturkosten: 4500,- € (brutto)
Wertminderung: 300,- €
Rep.-Dauer: 5 Tage
Wiederbeschaffunswert: 8000,- € (keine Angabe zur MwSt. Das Fahrzeug gibt es aber nur noch als Gebrauchten, also Differenzbesteuert??)
Restwert: 3550,- (brutto)

Aus verschiedenen Gründen soll der Wagen verkauft werden und ein Neuwagen angeschafft werden, obwohl der Wagen nicht als Totalschaden gilt. Was wird die Versicherung bezahlen und wird hier von den Brutto- oder den Nettobeträgen ausgegangen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Seth2006


Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?

Hi,

genau so isses.
Wenn das Auto fahrbereit ist, entsteht bis zum tatsächlichen (nachgewiesenen) Werkstattaufenthalt kein Ausfall.
Wird nicht repariert, sondern verkauft, ist nichts ausgefallen, also ist auch kein Schaden entstanden ergo gibt es auch keinen Schaden ersetzt, denn darum geht es schließlich: Schadensersatz.😎

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463
Mache es auch gut, du´rotes geschöpf gottes!

😁

Freu..............🙂

Meine deine tolle Kiste, die de da hast

weis ich doch........😉

Hat niemand eine Idee zu meiner letzten Frage? 🙁

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