Kein Halteverbot und dennoch Ticket
Hallo zusammen,
folgender Fall: ich habe meinen Wagen deutlich vor einem Halteverbot abgestellt. Das Schild ist gut 10m weiter und der Pfeil zeigt in die andere Richtung. Kein weiteres Schild zu sehen. Dennoch brachte eine nette Dame des Ordnungsamtes heute ein Ticket an den Wischer an.
Mache ich also nun ein Foto und lege Einspruch ein? Jemand sagte mir, dass in diesem Fall Bearbeitungsgebühren dazu kämen, die ich in jedem Fall zu tragen hätte, egal wer Recht bekommt. Ist das so richtig? Meinem einfachen Rechtsverständnis nach kann es doch nicht sein, dass ich im Recht bin aber dennoch die Gebühren bezahlen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
[...]
Bei mir klappt das aber nie, denn bei mir laufen mehrere Kameras im Auto und die Daten werden mehrere Jahre gespeichert. Auch meine Brillenkamera hat mir schon mehrfach, bei der Anzeige wegen falscher Verdächtigung, gegen die Ordnungshüter, geholfen.
Und in welchen Kreisen muss man sich bewegen, um regelmäßig mit falschen Verdächtigungen von Ordnungshütern konfrontiert zu werden?
Ist mir in über 30 Jahren nicht vorgekommen.
Zitat:
[...]
Ist halt von Vorteil, wenn man nen Notar im weiteren Verwandtenkreis hat. 😁
Der freut sich sicher jedes mal, oder?
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von elim1701
Dennoch brachte eine nette Dame des Ordnungsamtes heute ein Ticket an den Wischer an.
Hast du nur einen Zettel mit dem Hinweis, dass dir ein Ticket zugestellt werden soll, weil du einen Parkverstoß etc. begangen haben sollst? Oder hast du DIREKT ein Tickt bekommen mit Zahlungsaufforderung?
Meist werden doch erst mal Hinweise unter den Wischer geklemmt, dass man einen Verstoß gegen die StVO begangen hat.
Ok, dann erkläre ich das noch mal an verschiedenen Beispielen die meiner Liebsten bzw. mir HIER passiert sind.
SIE parkt ihr Auto vor der Haustüre und vergisst den Anwohnerparkausweis auszulegen. Anruf beim Ordnungsamt (wir können hier den Ordnungsamtsleiter direkt anrufen), erklärt, das der Anwohnerparkausweis vergessen wurde auszulegen, Ticket wurde NICHT ausgestellt.
Ich parke mein Auto mit Anwohnerparkausweis vor der Türe und bekomme einen freundlichen Hinweis, dass ein Ticket ausgestellt würde. Nachfrage beim Leiter: Gültigkeit des Parkausweises war nicht sichtbar. KEIN Ticket!
Nächster Fall, ich parke in einer Straße und bekomme einen Hinweis auf ein Tickt. Meine Nachfrage ergibt: Am Beginn der Straße stehen Schilder, dass das parken nur mit Parkscheibe 1 Stunde erlaubt ist. Da ich keine Parkscheibe ausgelegt habe (weil ich die Beschilderung übersehen habe) gibt's ein Tickt über 10 Euro. Akzeptiert!
Soll ich nun deshalb den gesamten Verwaltungsapparat bewegen und dagegen vorgehen? Es sind UNSERE Steuergelder und nicht die vom Staat! Denn, der STAAT sind WIR und keine ominöse Firma!
Nun fraqe ich noch einmal über was wir hier reden? Einen Hinweis, dass ein Tickt ausgestellt wird und per Post zugeschickt wird. Oder reden wir über ein direktes Tickt, was meist über einen Scanner ausgedruckt wird?
Und, Politeure brauchen kein Abitur um Verstöße festzustellen, auch wenn das viele hier meinen.
Was ich nicht verstehe ist, warum hier regelmäßig ein Riesenaufwand betrieben wird um sich vor einem (berechtigten oder ungerechtfertigten) Ticket zu drücken, kann ich nicht nachvollziehen. Der einfachste Weg wäre dabei das Ordnungsamt anzurufen und den Sachverhalt gleich zu klären. Ist das Ticket zu unrecht ausgestellt worden, gibt's eben kein Ticket. Andererseits, wie bei mir oben geschildert, habe ich etwas übersehen und ich muss nicht erst rumdiskutieren und die Gebühren in die Höhe treiben. Daran kann auch kein Notar, der außerdem Rechtsanwalt sein sollte, nichts ändern. Soweit ich das kenne sind Notare nicht für Verkehrsdelikte zuständig ... 😁 sondern eher für Beurkundungen etc.
Was steht auf dem Knöllchen?:
Zitat:
Stadt XYZ
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrter Verkehrsteinehmer,
Sie haben Ihr Fahrzeug entgegen den Vorschriften der StVO abgestellt.
Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen eines automatisierten Verfahrens festgestellt. Über die Art des begangenen Verstoßes, die Höhe des Verwarnungsgeldes und den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten Sie in Kürze eine Nachricht.
Ich bitte Sie, bis dahin von Vorabsprachen und von telefonischen oder schriftlichen Anfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüße
- Verkehrsüberwachungsdienst -
Na also, dann erstmal abwarten.
Denn bis jetzt hast du nichts wogegen du überhaupt einen Einspruch einlegen kannst.
Vielleicht hat auch lustiger Zeitgenossen seinen Zettel bei dir postiert.
Hier mal ein Bild von der Situation.
Ich parkte etwa dort wo heute der weiße Wagen parkt. Nur etwas weiter vor. Also etwa unterhalb des "Vorsicht Schulkinder"-Schilds. Weiter rechts kann man deutlich das Halteverbotschild erkennen, welches durch einen Pfeil der nach rechts zeigt, ergänzt wird. Auch habe ich nicht in der Kreuzung geparkt, denn es gilt ja: 5m ab Scheitelpunkt. Und sieht man sich die Entfernungen an... das sind weit mehr als 5m.
Werde einfach mal abwarten was denn da kommt.
<a href="http://www.directupload.net/file/d/3587/9klo4dkq_jpg.htm" target="_blank"><img src="http://s14.directupload.net/images/140409/temp/9klo4dkq.jpg" border="1" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>
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Jau, im Kreuzungsbereich geparkt! Du hälst zudem nicht den vorgeschriebenen Abstand von mind. 5m ein. Also, Ticket zu Recht und Einspruch zwecklos.
Du kannst natürlich nun einen Prozess in Gang setzen, der ein vielfaches dessen kostet, was das Ticket kostet. Oder du zahlst die 10 Euro und parkst in Zukunft wo anders. 😁
Das Leben könnte so einfach sein ... 😉
P.S. ich korrigiere mich: 15 Euro sind fällig!
Und wenn du es genau wissen willst GUCKST DU hier ...
Ich tippe mal auf: Parken an einer unübersichtlichen Stelle ... §12 Abs. 2 StVO
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
[...] Soweit ich das kenne sind Notare nicht für Verkehrsdelikte zuständig ... 😁 sondern eher für Beurkundungen etc.
Darum ging es wohl an der Stelle. Beurkundung des Zeitpunkt der Beweisphotos, um sich mit dem Ordnungsamt anlegen zu können.
Nichts desto trotz: An dem seiner Stelle würde ich mich ins Messer stürzen, wenn ich solche Gefälligkeitsdienstleistungen zu diesem Zweck bringen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von elim1701
Auch habe ich nicht in der Kreuzung geparkt, denn es gilt ja: 5m ab Scheitelpunkt.
Nö, es heißt ziemlich deutlich "bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten", was etwas völlig anderes ist. Ich sage, du hast das Ticket zurecht bekommen. Aber trotzdem mal abwarten, was der Vorwurf sein wird. Ich tippe jedenfalls auf die Kreuzung...
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Du torpedierst also intentiöus die Bemühungen der Ordnungskräfte, die in irgendwelchen Sondersituationen versuchen einen geregelten Betrieb zu ermöglichen, indem du bewusst irgendwelche Formfehler suchst und zu deinem persönlichen Vorteil ausnutzt?
Wie arm ist den so was?
Wenn die gleichen Ordnungskräfte gemeint sind die fast schon mit RAL Muster die Farbe von Parkscheiben abgleichen...
Oder die gleichen Ordnungskräfte die während der Überschwemmung die Autos von Helfern beknollt haben weil sie an der Uferstraße standen...
Dann - warum nicht?
Mir ist das teilweise um die Arbeit... Kosten/Nutzen Faktor. Aber wer mag. Und wem es ums Prinzip geht - denn den Ordnungskräften geht es oft auch nur ums Prinzip - aber natürlich nicht wenn es gegen sie geht. 😁
Ich kenne das nur 5m in der Kurve. von 5m nach Ende der Kurve weiß ich nichts. Wenn letzteres richtig ist, dann werd ich es wohl akzeptieren müssen.
Aber ich bin der Meinung, ab Schnittpunkt. Also in der Mitte der Kurve und von dort an in beide Richtungen 5m.
EDIT: gerade gelesen:
§12 (3): 3) Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
...
Die Frage ist: was ist der Schnittpunkt der Fahrbahnkanten? Ich verstehe das so:
<a href="http://www.directupload.net"; target="_blank"><img src="http://s14.directupload.net/images/140409/o7vcstsq.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>
Wenn man sich diese Grafik und mein Foto oben so betrachtet und bedenkt, dass ich neben dem "Vorsicht Schulkinder" Schild gestanden habe... das sind vielleicht sogar 10m oder mehr.
Zitat:
Original geschrieben von elim1701
Was steht auf dem Knöllchen?:Zitat:
Stadt XYZ
Fachbereich Öffentliche OrdnungSehr geehrter Verkehrsteinehmer,
Sie haben Ihr Fahrzeug entgegen den Vorschriften der StVO abgestellt.
Dieser Sachverhalt wurde im Rahmen eines automatisierten Verfahrens festgestellt. Über die Art des begangenen Verstoßes, die Höhe des Verwarnungsgeldes und den weiteren Fortgang des Verfahrens erhalten Sie in Kürze eine Nachricht.Ich bitte Sie, bis dahin von Vorabsprachen und von telefonischen oder schriftlichen Anfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüße
- Verkehrsüberwachungsdienst -
Bei uns in Bochum steht immer die Begründung auf dem Knöllchen, so weiß man sofort was man falsch gemacht hat.
Du hast aber wohl wirklich im Kreuzungsbereich geparkt. Oder wenn es nicht mehr zum Kreuzungsbereich gehören sollte, ist die Frage, wie breit die Straße da ist, daß man da parken dürfte oder eben nicht... Wenn man den Verkehr behindert, dann ist das auch nicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Bei uns in Bochum
Ist ja lustig. Ist mir genau in der nördlichen Nachbarstadt von BO passiert. ;-)
Ist meiner Ansicht nach kein Kreuzungsbereich mehr. Straße ist auch ausreichend breit (2 Fahrzeuge passen da nebeneinander vorbei). Wurde niemand behindert oder gar gefährdet (auch wenn das "Vorsicht Schulkinder" Schild darauf schließen könnte, die Schule ist noch gute 100m weiter).
Mal abwarten. Raten was da jetzt genau bemängelt wurde bringt nix.
Sorry, es lässt mir irgendwie keine Ruhe.
Hier noch mal die Vogelperspektive:
<a href="http://www.directupload.net"; target="_blank"><img src="http://s14.directupload.net/images/140409/e3yxm7aq.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>
Grün ist der Schnittpunkt (könnt ihr mit dem Lineal nachmessen wo die Straße sich anfängt zu krümmen und davon halt die Mitte). Von dort aus sind 5m verboten!!! Unten rechts sehr ihr das Maß von google.
In Blau habe ich das "Vorsicht Schulkinder" Schild eingezeichnet (s. Schatten) und ungefähr wo mein Wagen stand. Das ist jetzt zwar Pi x Daumen... aber ihr seht, dass der Abstand zum Schnittpunkt größer als 5m war. Allenfalls war es recht knapp. Vielleicht ragte die Stoßstange noch in den 5m Bereich... und ja ich weiß... auch das ist nicht erlaubt... aber muss man da echt das Maßband nehmen? Sieht man hier nicht deutlich, dass hier weder eine Behinderung noch eine Gefährdung vorliegt?
Kann man da nicht alle 5e mal gerade sein lassen?
Das meine ich halt nur.
Du liegst mit deiner Annahme, wo der Schnittpunkt sich befindet, etwas falsch.
Hier kannst du dich mal einlesen:
http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/Aufsatz/5mZoneStVO12.pdf
Je nach dem wie die Kurve unter Baum verläuft, könnte der Schnittpunkt noch deutlich näher an deine Position rücken, als ich es eingezeichnet habe. Ich kann es auf dem Bild aber nicht sehen.
Ok, dann halte jetzt an deine Grafik noch mal das Maß von Google (unten links) an deinen Schnittpunkt. Also demnach bin ich def. außerhalb der Verbotsfläche.
Wird wahrscheinlich wegen dem Schnittpunkt sein, aber da kann man sich jetzt um cm streiten...
Eventuell hast Du sogar Recht, aber Recht bekommen ist was anderes. Ich würd dann die 15 Euro bezahlen und gut ist... das recht erstreiten wird auch nicht günstiger. Beim nächsten mal dann einfach eindeutiger parken. Ähnliches ist mir auch schon passiert...