Kaufvetrag?
Guten Abend freunde ,Habe ne frage wegen Kaufvertarag.Mein bruder hat sein opel gestern verkauft und heute hat der Käufer es wieder zurück gebracht will sein geld wieder habe.Er ist nach der meinung das bei lenkrad gereuche kommen(rrrrrrrrrrrr) wenn er in die kurve fährt.Aber er hat gestern aucn ein Probefahrt gemacht war zu frieden.Mein bruder sagt als er das Auto verkauft hat war alles in ordnung wir sind heute auch gefahren und es kommen gereusche.Muss er jetzt das Auto zürück nehmen?Es steht auch in der vertrag das er Probe gefahren ist.Was für rechte hat mann eigentlich?
9 Antworten
das ist schon schwierig.war der mangel schon vor kauf bekannt hätte dieses im vertrag drinne stehen müssen.
2. das geräusch kommt doch eigendlich nicht von heut auf morgen also hätte bei probefahrt auffallen müssen. dann hätte der käufer eigentlich schon was sagen müssen.
3. meist schreibt man in solche verträge aber auch noch rein : "gekauft wie gesehen" um solchen sachen wie rückgabe ect. entgegen zu wirken.
mehr kann ich jetzt so auf anhieb net sagen. such doch mal bei google.
risiko hast du immer beim kauf bzw beim verkauf. hat das auto n mangel der net angegeben wird aber bekannt is muss man das fahrzeug zurück nehmen da es sich sonst um betrug handelt.
ihr seid auf jeden fall in der beweisspflicht das es vor verkauf noch net so war.
Der Zusatz "Gekauftt wie gesehen" welcher meist in Kaufverträgen aufgeführt ist,ist so NICHT zulässig...🙁
Sollte ein Magel am Fahrzeug bereits bei der Besitzübergabe vorhanden gewesen sein und ihr ihn NICHT darauf NICHT aufmerksam gemacht hat und es im Kaufvertrag auch nicht ausdrücklich aufgeführt wurde, sieht es ehrlich gesagt schlecht für deinen Bruder aus...🙁
Richtig ist aber, wenn ein Mangel bei der Besitzübergabe des Fahrzeugs noch NICHT vorhanden gewesen ist und dieser z.b 1 Woche nach dem Kauf auftritt,dann hat der Käufer KEINEN Anspruch auf eine Gewährleistung, seitens des Verkäufers...
Da dein Bruder ja als Privatperson gehandelt hat, fällt eine Gewährleistung bei Schäden, welche erst nach dem Kauf auftreten weg...😉
Bär
Ich sehe das genauso wie der Bär, und wenn es ein versteckter Mangel ist muss der Käufer beweisen das dein Bruder von dem Mangel wusste.
Für den Fall das der Käufer deinem Bruder "Arglist" nachweisen kann, kann dein Bruder von dem Kaufpreis einen "Nutzungsausfall" von Summe "X" pro Tag abziehen.
HI,
@Lalelubär
das ist so nicht ganz richtig. Auch eine Privatperson muss 1 Jahr Gewährleistung geben, es sei denn, man schliesst dies im Kaufvertrag explizit aus. Gewöhnlicherweise macht man das! Macht man das nicht, hat man evtl Pech gehabt.
Ein Händler darf die Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren, darf sie aber nicht komplett ausschliessen, es sei denn, er verkauft den Wagen als Bastlerauto... wobei die juristische Definition für "Bastlerauto" bzw. "rollender Schrott" m.W. noch nicht 100%ig ausgefeilt ist... hab schon erlebt, dass ein windiger Händler ein 3jähriges, technisch intaktes und unfallfreies Auto als Bastlerauto für 8000 € verscherbeln wollte, nur um sich vor der Gewährleistung zu drücken... das geht natürlich nciht... 😉
Auch muss eine Privatperson als automobiler Laie nicht irgendwelche Schäden erkennen müssen und diese auch angeben, es sei denn, sie sind dem Verkäufer bekannt (z.B. Unfälle, undichter Auspuff etc.). D.h. wenn ich nicht weiß, dass meine Querlenkerbuchsen im Eimer sind, muss ich das auch nicht angeben... bin ja kein Kfz-Mechaniker...
Beim ADAC z.B. gibt es Muster-Kaufverträge, die man sich als Mitglied downloaden kann.
Als Nichtmitglied muss man nur ein bisschen googeln und wird auch fündig.
Gruß cocker
@cocker
Hier die genau Rechtliche Defination, was zwischen Privatverkäufern zugelassen ist und was nicht...😉
1.1.2 Wer kann die Gewährleistung gültig ausschließen?
Privat zu Privat
Wie bereits zum Kaufvertrag ausgeführt, kann ein Händler die Gewährleistung
nicht ausschließen.
Scheint der Händler im Kaufvertrag aber nicht als Verkäufer, sondern nur
als Vermittler auf, so ist der private Vorbesitzer der eigentliche Vertragspartner.
Wird in einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen die Gewährleistung
ausgeschlossen, so könnten Sie mit Ihrem Anspruch auf der
"Strecke" bleiben. Denn der Händler ist nur Vermittler, der Private durfte die
Gewährleistung ausschließen. Das gleiche gilt natürlich bei einem direkten
Verkauf zwischen Privaten.
oder hier ein Link, zu dem genauen Sachvehalt:
http://www.123recht.net/article.asp?a=6934&p=1
Fast jeder "Standart Kaufvertrag" welcher zwischen Privatpersonen geschlossen wird, enthält mittlerweile den Zusatz:
"Ein Gewährleistungsauschluss erfolgt bei Privatverkäufen"
Und so sieht ein vernüftiger Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeugverkauf aus, welcher Rechtlich einwandfrei ist:
http://www.oeamtc.at/netautor/download/kvp.pdf#search='KFZ%20Kaufvertrag'
oder hier
http://www.arag.de/imperia/md/content/pdfs/kaufvertrag.pdf
oder hier
http://www.mobile.de/_pdf/kaufvertrag.pdf#search='KFZ%20Kaufvertrag'
Aber du hast natürlich vollkommen Recht es MUSS mir drin stehen, aber das tut es in allen vernüftigen Kaufverträgen...😉
Bär
hallo,von mein bruder das Auto ist schonmal lackiert worden rechte unnd linke seite,weil jemand mit der Schraubenzieher einmal herum gekratzt hat.Aber das hat er auch in die Kaufvertrag geschrieben,und von der Geräuch war überhaupt nichts zu hören mein er.Wer hat nun pesch?ER?mein bruder oder Käufer?bitte antworten. Und wie lange hat der Käufer rückgabe recht.DANKE.
HI,
@bär
leider steht das NICHT in allen Kaufverträgen, die man mal eben schnell auf ein Stück Papier kritzelt und ein Vertrag per Handschlag schließt Gewährleistung auch nicht automatisch aus... also Obacht sollte man schon haben... ist kein einfaches Thema, obwohl man Probleme diesbezüglich mit sehr einfachen Mitteln (siehe dein Posting 😉 ) vermeiden kann.
Gruß cocker
@cocker
Naja wer sowas macht und sich darauf einlässt, ist selber
Schuld.
Ich weiß durchaus schon, worauf du jetzt hinaus willst...😉
Ich habe es in meinem ersten Beitrag für diesen Thread nicht eindeutig genung geschrieben, da hast du natürlich vollkommen Recht...🙁
Aber der normale Menschenverstand sollte es heutzutage einfach gebieten, dass man gewisse Sachen,gerade was sowas angeht, per vernüftigen und eindeutigen Kaufvetrag abschliesst und ich denke mal das ist hier auch der Fall gewesen....😉
Und in jedem ORDENLICHEN Kaufvertrag steht diese "Gewährleistungsausschlußklausel bei Privatverkäufen" mit drin (siehe oben) und wer sich auf Kaufverträge, per "Handschlag" oder auf einem handgeschrieben Papier einlässt, ist dann selber "Schuld" und was weiss ich noch alles...😰
Selbst auf sog, "Blanko Kaufverträgen" welche man bei mobile.de und autoscout24.de laden kann, ist diese Klausel mit aufgeführt....😉
@hoca
Wenn der Mangel bei Besitzübergabe noch nicht da gewesen ist und dein Bruder im Kaufvertrag die Gewährleistungsauschlusszeile" mit drin stehen hat und ihr dem Verkäufer bei der Besitzübergabe auch nichts verschwiegen habt,dann braucht den Bruder eigendlich keine Angst zu haben...
Bär