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Kaufvertrag unterschrieben-Finanzierung geplatzt

Themenstarteram 28. Juni 2017 um 2:11

Hallo...

ich hoffe hier den ein oder anderen hilfreichen Tip zu bekommen.

Meine Eltern wollten sich nach einen Neuwagen umschauen und gingen in ein Autohaus. Sie fragten dort zunächst nach einer Finanzierung und ob man ihr jetzigies Fahrzeug ankaufen würde.

Mehrmals sagte der Autoverkäufer das die Finanzierung garkein Problem wäre und er hätte doch grad einen tollen Neuwagen reinbekommen. So ergab eins das andere und schwups war auch der kaufvertrag unterschrieben. Fünf Tage später dann kam die Ernüchterung, auf Anfragen meiner Eltern, das die Finanzierung seitens der Bank nicht genehmigt wurde. Und nun besteht der Händler auf einen Schadensersatz. Nun meine Frage...ist das rechtens? Ist es nicht unseriös erst den Kaufvertrag unterschreiben zu lassen und dann Tage später erst bei der Bank nach einer Finanzierung zu fragen?

Ständig müssen sie dort hinfahren, nachfragen, ohne das er sich meldet. Sieht eher nach einer Hinhaltetaktik aus. Es ist kein Bestellfahrzeug, sondern aus dem Warenbestand. Sicher hätte man nicht so übereilt einen Vertrag unterschreiben sollen aber ist das nicht schlicht und einfach auch falschrum vom Verkäufer?

ich hoffe auf einige hilfreiche Tipps und vielen Dank!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. Juni 2017 um 6:37

ich habe eher das Gefühl der geht auf "Dummfang" und will nur Zeit schinden

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Schau einfach mal in § 358 BGB - da steht genau, was ein verbundener Vertrag ist. In einfachen Worten:

Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind verbunden, wenn das Darlehen zur Finanzierung des Kaufvertrages dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wirtschaftliche Einheit dann, wenn sich der Darlehensgeber (die Bank) beim Kreditvertrag der Mitwirkung des Händlers bedient.

Also wenn der Autohändler den Kreditantrag ausfüllt und an die Bank schickt. Arbeitsteilung wäre ein geeignetes Stichwort.

Ich hoffe mal, dass ihr von beiden Sachen (Kaufvertrag und Darlehensvertrag) eine Kopie habt.

Beide Anträge sind weiterhin rechtlich selbstständig. Wenn der Darlehensantrag (Vertrag) platzt, platzt nicht automatisch der Kaufantrag (Vertrag).

Der Verbraucher (deine Eltern) hat jedoch die Möglichkeit, sich auch vom Kaufvertrag durch einen Widerruf zu lösen. Dazu hat er zwei Wochen Zeit, gerechnet ab dem Datum, wo er den Kaufantrag unterschrieben hat.

Wichtig jetzt: Deine Eltern müssen innerhalb der zwei Wochen Frist ihre "auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung" widerrufen. Wichtig ist die Absendung innerhalb dieser zwei Wochen, per Einschreiben zum Nachweis.

Die Frist beginnt übrigens erst zu laufen, wenn der Verbraucher (deine Eltern) über ihre Rechte in Textform aufgeklärt wurden.

Und welche Folgen sich aus dem Widerruf ergeben, steht dann in § 357 BGB: Da das Auto weiterhin beim Händler steht, also kein Verschlechterung durch den Gebrauch eingetreten ist, ist hier nur der Absatz 4 maßgeblich. Der Händler hat keine Ansprüche.

Handlungsweise demnach:

Fristgerecht die Willenserklärung widerrufen und zurück lehnen.

Worüber finanzieren freie Händler die Autos ?

Hängen die auch an den Hausbanken der Marken mit dran oder haben die da was anderes ?

Für mich ist die Sache klar, der Händler hat die Zusage gemacht das eine Finanzierung kein Problem sei, und hat wohl eine Anfrage gestellt.

Nun gibt es keine Finanzierung und er hat das Problem, nicht die Eltern des TE.

Kann natürlich auch ein perfider Plan gewesen sein die Interessenten abzuzocken.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Juni 2017 um 10:17:05 Uhr:

 

Der Verbraucher (deine Eltern) hat jedoch die Möglichkeit, sich auch vom Kaufvertrag durch einen Widerruf zu lösen. Dazu hat er zwei Wochen Zeit, gerechnet ab dem Datum, wo er den Kaufantrag unterschrieben hat.

 

Handlungsweise demnach:

Fristgerecht die Willenserklärung widerrufen und zurück lehnen.

Das gilt doch m.W. nur bei Onlinegeschäften

Hier ergibt sich das aus § 495 BGB i.V.m. § 355 BGB, wenn es ein Verbraucherdarlehensvertrag ist. Verbraucher, also nicht der Unternehmer, der was für seinen Betrieb finanzieren möchte.

Gibt noch ein paar Verträge mehr, wo vom Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Haustürgeschäfte, Teilzeit-Wohnrechte, Fernunterricht) sowie die von dir bereits erwähnten Fernabsatzverträge (so ziemlich alles, wo die Vertragsparteien nicht "Auge in Auge" das Geschäft anbahnen).

Ist übrigens ohne Bedeutung, über welche Bank der Händler finanziert, so lange Bank und Händler irgend wie zusammen arbeiten.

Zitat:

@emely2808 schrieb am 28. Juni 2017 um 08:35:31 Uhr:

es ist ein freier Händler und es handelt sich um einen Kia mit Kaufpreis 19000 euro und der Schadensersatz beläuft sich laut seiner Aussage auf ca 3000 euro

Ich würde das ganz entspannt aussitzen und vielleicht einfach keinen Kia mehr kaufen.

Zumindest nicht bei dem Händler.

Das klingt sehr nach Dummenfang und Abzocke.

Sehe es auch wie @Baarcky und selbst wenn es nicht so sein sollte, wäre noch zu prüfen, ob denn überhaupt ein Schaden entstanden ist?

Wodurch sollte ein Schaden entstehen?

Wie kommt der Händler auf die glatten 3.000,-?

Oder hat das Autohaus den Neuwagen etwa direkt nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag auf den Käufer zugelassen und dann ist die Finanzierung geplatzt?

Fast alle Händler haben eine Nichtabnahmeentschädigung von 15% in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart. Ist eine Pauschale, wobei der Kunde aber die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Kann er aber meistens nicht.

Und bei dem Geschäftsgebaren dieses Händlers hat der großzügig aufgerundet. Oder aus dem richtigen Betrag sind bei der Weitergabe ("fast 3.000,- €") hat 3.000,- € geworden.

Ist aber auch egal, nach dem fristgerechten Widerruf (und erst ab dann) stehen dem Händler nur die letzten drei Nullen zu.

am 28. Juni 2017 um 10:19

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Juni 2017 um 12:11:18 Uhr:

 

Und bei dem Geschäftsgebaren dieses Händlers hat der großzügig aufgerundet. Oder aus dem richtigen Betrag sind bei der Weitergabe ("fast 3.000,- €") hat 3.000,- € geworden.

Der TE hatte in seinem Beitrag vor die Zahl 3.000 € die Buchstaben "ca." gesetzt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 28. Juni 2017 um 10:23

Zitat:

@pidi911 schrieb am 28. Juni 2017 um 11:56:25 Uhr:

 

Ich würde das ganz entspannt aussitzen und vielleicht einfach keinen Kia mehr kaufen.

Zumindest nicht bei dem Händler.

Ich wäre da bei PeterBH. Aussitzen kann übel in die Hose gehen, wenn man nicht widerruft.

Ansonsten ist das ein freier Händler, sprich das hat nichts mit der Automarke zu tun => nichts mehr bei dem Kaufen, auch nicht eine andere Marke.

Das man bei ungenehmigter Finanzierung den Kauf gesondert widerrufen muss, wusste ich nicht. Man lernt nie aus.

Na aber dann hat die TE ja nun alle Hinweise, was zu tun ist erhalten.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. Juni 2017 um 11:13:00 Uhr:

Worüber finanzieren freie Händler die Autos ?

Oft Santander und Co.

Machen aber Markenhändler auch. Also Hausbank und falls die ablehnt dann Santander u.ä., die noch laschere Maßstäbe als die Hausbank haben.

Ich will ja nicht der Spielverderber sein, aber ein Widerruf wird hier doch nicht mehr funktionieren.

Ich kenne es nur so, dass man mit dem Verkauf auch den Ausschluss des Widerrufrechts unterschreibt.

Ohne das, würde der Händler 2 Wochen mit Inaktivität glänzen.

Das letzte Auto haben wir vor 4 Wochen gekauft, da war es genauso.

Kaufvertrag unterschrieben und Ausschluss des Widerrufs unterschrieben.

Erst dann hat der Händler die Zulassung und Aufbereitung des Fahrzeugs gestartet.

Vorher macht der gar nichts!

Das ist eine Unterschrift, die man beim Kaufvertrag mit macht und danach ist dann kein Widerruf mehr möglich. So wird man also nicht aus der Geschichte raus kommen können.

Die Frage ist, ist denn überhaupt ein Schaden entstanden.

Die Widerrufsmöglichkeit ergibt sich hier aus dem Verbraucherkreditgesetz und daraus, dass Kreditantrag und Kaufantrag wirtschaftlich verbunden sind.

Zwingende Vorschrift, ließe sich auch durch Unterschrift nicht ändern.

Beim normalen Kaufvertrag (im Geschäft und ohne Mitwirkung des Händlers finanziert) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

am 28. Juni 2017 um 12:15

Zitat:

@pidi911 schrieb am 28. Juni 2017 um 14:00:10 Uhr:

Ich kenne es nur so, dass man mit dem Verkauf auch den Ausschluss des Widerrufrechts unterschreibt.

Du solltest noch mal schauen, was du da unterschrieben hast.

Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es eh nicht, das braucht man nicht extra unterschreiben.

Zitat:

Du solltest noch mal schauen, was du da unterschrieben hast.

Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es eh nicht, das braucht man nicht extra unterschreiben.

Ok, den Berlingo habe ich tatsächlich online und ungesehen gekauft.

Da habe ich einen "schriftlichen Verzicht auf das Rücktrittsrecht vom Kauf" unterschrieben.

Das Auto wurde daraufhin gebaut und die Lieferzeit hat sich um eben diese 2 Wochen verkürzt.

Beim Citroen vor 4 Wochen meine ich aber auch sowas unterschrieben zu haben.

Ich schaue es nach.

am 28. Juni 2017 um 13:34

Zitat:

@pidi911 schrieb am 28. Juni 2017 um 15:22:47 Uhr:

Ok, den Berlingo habe ich tatsächlich online und ungesehen gekauft.

Da habe ich einen "schriftlichen Verzicht auf das Rücktrittsrecht vom Kauf" unterschrieben.

Das Auto wurde daraufhin gebaut und die Lieferzeit hat sich um eben diese 2 Wochen verkürzt.

Bei diesem Widerruf geht es um das Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz.

Alles was man Online, am Telefon oder an der Haustür kauft unterliegt dem Fernabsatzgesetz.

Aber der TE hat ganz normal beim Händler gekauft, da gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.

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